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   OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09   

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https://dejure.org/2010,14206
OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

  • OLG Rostock, 18.01.2001 - 1 U 64/99

    Zur Absicherung von Ansprüchen auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80

    Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses

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