Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25062
OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.08.2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. August 2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1835 Abs. 3; BGB § 1836c; BGB § 1909; BGB § 1915; FamGKG § 24 Nr. 2; GKG § 29 Nr. 2; GNotKG § 27 Nr. 2
    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag; Pflicht zur Erstattung der Aufwendungen für den zur Vertretung beteiligter Kinder bestellten Ergänzungspfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag; Pflicht zur Erstattung der Aufwendungen für den zur Vertretung beteiligter Kinder bestellten Ergänzungspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Aufwendungsersatzes für Ergänzungspfleger gegen Übernahmeschuldner

  • rechtsportal.de

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1339
  • FamRZ 2017, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).

    Es bestehen keine Bedenken, die Kosten gegen den Übernahmeschuldner direkt festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 13 - über juris), entsprechend den für das Kostenrecht geltenden Regelungen der §§ 24 Nr. 2 FamGKG, 29 Nr. 2 GKG, 27 Nr. 2 GNotKG.

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2013, XII ZB 530/11.
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).
  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).
  • OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24

    Vergütung; anwaltlicher Ergänzungspfleger; Genehmigung; Grundstücksübertragung;

    Jedoch ist anerkannt, dass in Fällen, in denen sich die Eltern bereits im notariellen Übertragungsvertrag verpflichtet haben, die durch die Urkunde ausgelösten Kosten zu übernehmen, auch die Aufwendungen und Vergütung des zur Vertretung des beteiligten Kindes bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner in entsprechender Anwendung des § 24 Nr. 2 FamGKG festsetzen kann (OLG Braunschweig, NJOZ 2016, 1713 Rdnr. 13, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - 3Wx 7/10, zitiert nach BeckRS 2011, 1698).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht