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   OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00   

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https://dejure.org/2000,9430
OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00 (https://dejure.org/2000,9430)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2000 - Not 27/00 (https://dejure.org/2000,9430)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2000 - Not 27/00 (https://dejure.org/2000,9430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrlässiges Dienstvergehen eines Notars bei Verletzung der betreuenden Belehrungspflicht bei Grundstücksgeschäften

  • Judicialis

    BNotO § 93; ; BNotO § ... 95; ; BNotO § 95 a; ; BNotO § 96; ; NDO § 32 Abs. 3 S. 1; ; NDO § 32 Abs. 5 S. 1; ; DONot § 11 Abs. 1; ; DONot § 11 Abs. 2; ; DONot § 13 Abs. 1 S. 2; ; DONot § 19 Abs. 2; ; DONot § 21 Abs. 3; ; DONot § 25; ; BeurkG § 6 Abs. 2; ; BeurkG § 17; ; BeurkG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Disziplinarverfügung - Pflichtverletzung bei Beurkundung eines Kaufvertrages - Belehrungspflicht - Vollzugsförderungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1986 - IX ZR 51/85

    Umfang der betreuenden Belehrungspflicht eines Notars

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00
    Über die regelmäßige Belehrungspflicht aus Urkundstätigkeit hinaus obliegt dem Notar nämlich zusätzlich die sog. betreuende Belehrungspflicht, die in dem Vertrauen wurzelt, dass dem Notaramt entgegengebracht wird und die Teil der allgemeinen Betreuungspflicht des Notars nach § 14 BNotO ist (vgl. BGH DNotZ 1987, 157).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00
    Dabei resultieren die besonderen Umstände, die Anlass zu einer Nachfrage und zu weiter gehenden Belehrung geben, aus der konkreten inhaltlichen Gestaltung des Vertragswerkes und/oder aus der Art, die zu seiner Durchführung vorgesehen ist (vgl. BGH DNotZ 1989, 45).
  • OLG Celle, 11.03.1998 - Not 3/97
    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00
    Vielmehr entfällt eine Belehrungspflicht des Notars erst dann, wenn er mit Sicherheit annehmen kann, dass nach menschlichem Ermessen weder aus der Gestaltung des Rechtsgeschäftes noch aus der vorgesehenen Art seiner Durchführung einem Beteiligten ein Schaden erwachsen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 1998 - Not 3/97).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00
    Das ist insbesondere der Fall, wenn das Geschäft atypische Risiken erwarten lässt, oder wenn seine rechtliche Gestaltung von der sonst üblichen Gestaltung abweicht (vgl. BGH NJW 1990, 3219).
  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten -

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - Not 27/00
    Zwar besteht die betreuende Belehrungspflicht nur dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falles Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage oder von Sachumständen der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH DNotZ 1978, 174, 175 f.).
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