Rechtsprechung
OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Klage aus Gewinnzusage eines ausländischen Veranstalters: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Auslegung einer Gewinnmitteilung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 661a BGB; Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ; Art. 14 Abs. 1 2. Alt. EuGVÜ; Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; § 118 BGB
Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen Gesellschaft niederländischen Rechts; Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen; Erkennbarkeit des Mangels der Ernstlichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen Gesellschaft niederländischen Rechts; Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen; Erkennbarkeit des Mangels der Ernstlichkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVÜ Art. 13f; EuGVÜ Art. 5 Nr. 3; BGB § 661a
Zahlungspflicht bei einer Gewinnzusage gem. § 661a BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.02.2003 - 8 O 245/02
- OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03
Für die auf eine Gewinnzusage i.S.d. § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen oder der unerlaubten Handlung (BGH, Urteil vom 28. November 2002, III ZR 102/02).
- OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03
Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung …
Hierbei kommt es auf den Wortlaut entsprechender Aussagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165), vor allem auch auf die optische Gestaltung vom Standpunkt eines durchschnittlich aufmerksamen Verbrauchers an, z.B. auf eine hervorgehobene "Head-Line" (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003, 11 U 69/03, NJOZ 2003, 2991 [2993]).