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   OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16 (2)   

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https://dejure.org/2017,55338
OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16 (2) (https://dejure.org/2017,55338)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.06.2017 - 5 U 1426/16 (2) (https://dejure.org/2017,55338)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 5 U 1426/16 (2) (https://dejure.org/2017,55338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Inbesitznahme von Räumlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Inbesitznahme von Räumlichkeiten

  • rechtsportal.de

    BGB § 858 Abs. 1 ; BGB § 229 ; BGB § 231
    Begriff der verbotenen Eigenmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei eigenmächtige Inbesitznahme und Ausräumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung bei "kalter" Wohnungsräumung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete - eigenmächtige Inbesitznahme der vermieteten Räumlichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei eigenmächtiger Inbesitznahme und Ausräumung (IMR 2018, 151)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    c) Auch wenn es nach den vorstehenden Ausführungen darauf nicht entscheidend ankommt, sei darauf hingewiesen, dass ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen abdeckt, nicht aber die abstrakte Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1999, XII ZR 154/97, NZM 2000, 183; Urteil vom 07.03.2013, III ZR 231/12, NJW 2013, 2021; Schwab in Münchner Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 818 Rn. 31, 32).

    Nutzungsersatz könnte danach allenfalls für die von den Maschinen und Anlagen konkret belegte Fläche verlangt werden, nicht aber für die Gesamtfläche aus dem ursprünglichen Mietvertrag von 372 m² (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1999, a.a.O., S. 184).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    Jede nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme von Räumlichkeiten und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter ist jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an den Räumen bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 229 BGB, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    c) Auch wenn es nach den vorstehenden Ausführungen darauf nicht entscheidend ankommt, sei darauf hingewiesen, dass ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen abdeckt, nicht aber die abstrakte Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1999, XII ZR 154/97, NZM 2000, 183; Urteil vom 07.03.2013, III ZR 231/12, NJW 2013, 2021; Schwab in Münchner Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 818 Rn. 31, 32).
  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    Die Klägerin handelte danach in Erfüllung ihrer Fürsorge- bzw. Obhutspflicht aus dem Mietvertrag mit der Beklagten über die Halle 11, nach welcher sie Störungen des Mieters und Beschädigungen der von diesem in das Mietobjekt eingebrachten Sachen zu unterlassen hatte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.10.2008, XII ZR 148/06, NJW 2009, 142).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    Stimmen die Vorstellungen des Zuwendenden und des Zuwendungsempfängers nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 38/04, NJW 2005, 60).
  • OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07

    Vergütungsanspruch des persönlich verpflichteten Chefarztes bei vertragswidriger

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    Selbst in diesem Umfang läge allerdings eine "aufgedrängte" Bereicherung der Beklagten vor, so dass der Rechtsgedanke aus § 814 BGB einer Zahlungspflicht der Beklagten entgegenstehen könnte (vgl. dazu OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008, 5 U 1309/07, NJW 2008, 1679).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12

    Umfang des Schadensersatzes bei sog. "kalter Räumung"

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
    Jede nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme von Räumlichkeiten und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter ist jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an den Räumen bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 229 BGB, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534).
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