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   OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01   

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https://dejure.org/2002,2762
OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01 (https://dejure.org/2002,2762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2002 - 20 W 479/01 (https://dejure.org/2002,2762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 20 W 479/01 (https://dejure.org/2002,2762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 FGG, Art 2 Abs 1 GG
    Rasterfahndung: Beschwerderecht einer von der Datenübermittlung betroffenen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht; Richterliche Anordnung; Rasterfahndung; Richtervorbehalt; Informationelle Selbstbestimmung; Datenübermittlung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    HSOG § 26 Abs. 1; HSOG § 26 Abs. 4; FGG § 20 Abs. 1
    D (A), Ausländer, Sudanesen, Übermittlung personenbezogener Daten, Rasterfahndung, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Beschwerdebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    HSOG § 26 Abs. 4 Satz 1; ; HSOG § 20 Abs. 1; ; HSOG § 26 Abs. 1; ; HSOG § 26 Abs. 4 Satz 2; ; HSOG § 39 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § ... 19; ; FGG § 20 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ruhr-uni-bochum.de (Pressebericht, 14.01.2002)

    Beschwerde gegen Rasterfahndung erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 627
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01
    Es darf sich dabei nicht auf eine Plausibilitätsprüfung beschränken, sondern muss selbst die Tatsachen feststellen, die eine richterliche Anordnung nach § 26 Abs. 4 Satz 1 HSOG rechtfertigen (vgl. zu dem Prüfungsumfang bei einer richterlichen Anordnung polizeilichen Gewahrsams nach dem HSOG: BVerfGE 83, 24 = NJW 1991, 1283).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01
    Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 1, 41 ff) ist geklärt, dass der Einzelne das Recht hat, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden.
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Die weitere Beschwerde ist im Wesentlichen auch begründet, soweit sich der Antragsteller gegen die vom Landgericht auf die insoweit zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3. (zur Beschwerdebefugnis der Betroffenen vgl. zutreffend OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 20 W 479/01 -), sowie der Beteiligten zu 5. ausgesprochene Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Oktober 2001 wendet.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Auf die dagegen gerichtete weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat der Senat den landgerichtlichen Beschluss am 8. Januar 2002 aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur neuen Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen (20 W 479/01).
  • LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01

    D (A), Ausländer, Sudanesen, Übermittlung personenbezogener Daten,

    2002 - 20 W 479/01 - ist die Beschwerdeberechtigung.
  • VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01

    Rasterfahndung als zulässiger Eingriff in das informationelle

    Ungeachtet dessen, dass beide Verfahren mithin unterschiedliche Maßnahmen der Polizei zum Gegenstand haben, sei ergänzend angemerkt, dass zwischenzeitlich das OLG Frankfurt den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 14. November 2001 aufgehoben und die Sache zur neuen Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen hat mit der Begründung, die Verneinung des Beschwerderechts des Ausländers durch das Landgericht sei nicht frei von Rechtsfehlern (Beschluss vom 08. Januar 2002 - Az.: 20 W 479/01 -, Blatt 51 der Gerichtsakte).
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