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OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schadenersatz wegen Verletzung einer Freistellungsverpflichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Verletzung einer Freistellungsverpflichtung
- rechtsportal.de
BGB § 426 Abs. 2 ; BGB § 671 Abs. 3 ; BGB § 257
Ansprüche eines Ehegatten auf Freistellung von der Inanspruchnahme eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks wegen gemeinschaftlich eingegangener Darlehensverbindlichkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 280
Schadenersatz wegen Verletzung einer Freistellungsverpflichtung
Verfahrensgang
- LG Marburg, 12.09.2011 - 7 O 161/09
- OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
- BGH, 04.03.2015 - XII ZR 61/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH NJW 2012 1449 m. w. N.). - BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88
Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 1920; ebenso OLG Hamm FamRZ 1992, 437; OLG München OLGR 2003, 200), dass der Übernahme einer persönlichen Haftung oder die Einräumung von dinglichen Sicherheiten durch einen Ehegatten, um dem anderen Ehegatten die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, ein besonderes familienrechtliches Schuldverhältnis zugrunde liegt, sofern kein Gesellschaftsverhältnis begründet wurde. - BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05
Anfechtung der Erfüllung eines Freistellungsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs richtet sich indes nach der Parteivereinbarung oder den Umständen des Falles (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1718;… NJW 1984, 2151 unter Rdz. 44).
- BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82
Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs richtet sich indes nach der Parteivereinbarung oder den Umständen des Falles (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1718; NJW 1984, 2151 unter Rdz. 44). - OLG München, 20.12.2002 - 21 U 4862/01
Freistellungsanspruch unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 1920; ebenso OLG Hamm FamRZ 1992, 437; OLG München OLGR 2003, 200), dass der Übernahme einer persönlichen Haftung oder die Einräumung von dinglichen Sicherheiten durch einen Ehegatten, um dem anderen Ehegatten die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, ein besonderes familienrechtliches Schuldverhältnis zugrunde liegt, sofern kein Gesellschaftsverhältnis begründet wurde. - OLG Hamm, 27.11.1991 - 33 U 19/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 1920; ebenso OLG Hamm FamRZ 1992, 437; OLG München OLGR 2003, 200), dass der Übernahme einer persönlichen Haftung oder die Einräumung von dinglichen Sicherheiten durch einen Ehegatten, um dem anderen Ehegatten die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, ein besonderes familienrechtliches Schuldverhältnis zugrunde liegt, sofern kein Gesellschaftsverhältnis begründet wurde.