Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31519
OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13 (https://dejure.org/2015,31519)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2015 - 7 U 7/13 (https://dejure.org/2015,31519)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2015 - 7 U 7/13 (https://dejure.org/2015,31519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Halbwahrheiten

    § 4 Nr 11 UWG, Art 5 Abs 1 GG, Art 2 Buchst a EGRL 114/2006, Art 3 EGV 1924/2006, Art 5 Abs 1 GG
    Unlauterer Wettbewerb: Erwiderung eines Lebensmittelherstellers auf öffentliche Kritik seines Produkts als gesundheitsgefährdend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe einer Pressemitteilung mit der Behauptung cholesterinsenkender Wirkung eines Lebensmittels

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe einer Pressemitteilung mit der Behauptung cholesterinsenkender Wirkung eines Lebensmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.07.2015)

    Nächste Runde im Margarine-Streit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.09.2015)

    Margarine-Streit: Unilever verbucht Teilerfolg

  • juve.de (Kurzinformation)

    Margarine-Streit: Unilever siegt gegen Foodwatch

  • deutsche-gesundheits-nachrichten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.07.2015)

    Nahrung oder Medizin? Streit um Margarine-Werbung vor Gericht

Sonstiges

  • foodwatch.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozess um cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Damit nimmt sie nur die Rechte wahr, die einen lebendigen Meinungsaustausch garantieren und damit das Kommunikationsmodell verwirklichen, von dem die grundrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit ausgeht, wonach eine Stelle, die sich selbst an die Öffentlichkeit wendet, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Freiraum hat, in dem sie davon befreit wäre, öffentlich mit entgegenstehenden Auffassungen anderer konfrontiert zu werden (s. etwa BVerfG, Urt. v. 22.2. 2011, NJW 2011, S. 1201 ff., 1298).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Auch Äußerungen, deren Verbreitung zunächst einem Verbotstatbestand des Lauterkeitsrechts unterfallen, sind aus Art. 5 Abs. 1 GG - bzw., wenn es um Normen des europäischen Rechts geht - aus Art. 11 Abs. 1 der EU-Grundrechte-Charta - gerechtfertigt, wenn sie eine Stellungnahme im Rahmen einer öffentlich geführten Diskussion enthalten (BVerfG, Beschl. v. 12.7. 2007, GRUR 2008, S. 81 ff.; siehe auch BGH, Urt. v. 26.10.2006, GRUR 2007, S. 139 ff.); denn es ist essentiell für den Prozess der Bildung einer öffentlichen Meinung, dass jede Stelle, die öffentlich angegriffen wird, zu diesem Angriff auch öffentlich Stellung nehmen darf.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Während Tatsachen dem Beweis zugänglich sind, handelt es sich bei Meinungsäußerungen um Äußerungen, die maßgeblich von dem Moment der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind und deren Inhalt sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lässt; ob der Leser eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung auffasst, ist dabei anhand des konkreten Kontexts zu ermitteln, in dem die Äußerung fällt (BGH, Urt. v. 16.6. 1998, NJW 1998, S. 3047 f., 3048).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Ob die hier angegriffene Äußerung darunter fällt, erscheint fraglich; denn bei der Frage, ob eine Äußerung als "Werbung" zu klassifizieren ist, sind die Grundsätze der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 7.11.2002, NJW 2003, S. 277 ff., 278; Ohly in Ohly / Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 6. Aufl. 2014, § 6 Rdnr. 23).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Auch Äußerungen, deren Verbreitung zunächst einem Verbotstatbestand des Lauterkeitsrechts unterfallen, sind aus Art. 5 Abs. 1 GG - bzw., wenn es um Normen des europäischen Rechts geht - aus Art. 11 Abs. 1 der EU-Grundrechte-Charta - gerechtfertigt, wenn sie eine Stellungnahme im Rahmen einer öffentlich geführten Diskussion enthalten (BVerfG, Beschl. v. 12.7. 2007, GRUR 2008, S. 81 ff.; siehe auch BGH, Urt. v. 26.10.2006, GRUR 2007, S. 139 ff.); denn es ist essentiell für den Prozess der Bildung einer öffentlichen Meinung, dass jede Stelle, die öffentlich angegriffen wird, zu diesem Angriff auch öffentlich Stellung nehmen darf.
  • LG Hamburg, 14.12.2012 - 324 O 64/12

    Becel darf weiter mit umstrittenen Angaben werben

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Dezember 2012, Az. 324 O 64/12, wird zurückgewiesen.
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