Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53895
OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11 (https://dejure.org/2013,53895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 U 38/11 (https://dejure.org/2013,53895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 U 38/11 (https://dejure.org/2013,53895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    FC St. Pauli II

    § 1 GWB, § 20 GWB, § 134 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 139 BGB
    Markennießbrauchvertrag mit Wettbewerbsverbot: Sitten- und Kartellrechtswidrigkeit einer überlangen Vertragslaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Merchandisingrechte - St. Pauli erringt Erfolg gegen Vermarkter Upsolut

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    FC St. Pauli entert OLG Hamburg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 10.10.2006 - KVR 32/05

    National Geographic I

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Die Einräumung dinglicher oder obligatorischer Nutzungsrechte unterfällt jedoch nicht § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Auflage 2001, § 37 Rn. 15; Bechtold, GWB, 6. Auflage, 2010, § 37 Rn. 4; Strohmayr, Lizenzvergabe und Zusammenschlusskontrolle, GRUR 2010, 583, 584; BGH NJW 2007, 1820, 1821 - National Geographic I).

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass im Rahmen des § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB a. F. insofern derselbe Maßstab wie bei § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB a. F. anzulegen ist (BGH NJW 2007, 1820, 181821 - National Geographic I).

    Der BGH hat für die Beantwortung der Frage, ob in einem markenrechtlichen Lizenzvertrag ein Kontrollerwerb i.S. von § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB a. F. liegen kann, auf die Rechtsprechung des BGH zu § 23 Abs. 2 Nr. 1 GWB a. F. abgestellt, insbesondere auf die Entscheidung "Warenzeichenerwerb" zurückgegriffen (BGH NJW 2007, 1820, 1821 - National Geographic I).

    Unter dem Gesichtspunkt der Zusammenschlusskontrolle könne zudem ein Vermögensteil in diesem Sinn nur dann wesentlich sein, wenn er geeignet sei, die Stellung eines Erwerbers auf dem betreffenden Markt spürbar zu stärken (BGH NJW 2007, 1820, 1822 - National Geographin I; BGH NJW 1993, 264, 266 - Warenzeichenerwerb).

  • LG Hamburg, 06.01.2011 - 315 O 451/09

    Merchandisingvertrag - FC St. Pauli

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Auf die Berufung der Kläger wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. Januar 2011, Az. 315 O 451/09, abgeändert:.

    Das Landgericht Hamburg hat die Klage mit Urteil vom 6. Januar 2011, Az. 315 O 451/09, abgewiesen.

    unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 6. Januar 2011, Az. 315 O 451/09, festzustellen, dass der zwischen den Parteien am 7. Juni 2005 mit Rückwirkung zum 1. Juli 2004 abgeschlossene Markennießbrauch- und Merchandisingvertrag von Anfang an insgesamt unwirksam war.

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. Januar 2011, Az. 315 O 451/09, ist zulässig und teilweise begründet, teilweise unbegründet.

  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Dort hatte der BGH maßgeblich darauf abgestellt, ob es sich bei der Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt, und Kriterien für die Auslegung dieses Merkmals entwickelt (BGH NJW 1993, 264 ff. - Warenzeichenerwerb).

    Dabei komme es nicht auf die Auswirkungen des Erwerbs auf die Marktstellung dessen an, der im konkreten Fall den Vermögensteil erwirbt, sondern auf die abstrakte Eignung des Vermögensteils, die Stellung eines Erwerbers, der bereits auf dem relevanten Markt tätig ist, zu verändern (BGH NJW 1993, 264, 265 - Warenzeichenerwerb).Es könne im Rahmen des Zusammenschlusstatbestandes nicht um die Erfassung jedweder Art von Vermögenserwerb gehen, sondern nur solcher Vorgänge, mit denen - in gleicher Weise wie bei einem Vermögenserwerb im Ganzen - die Gelegenheit verbunden sei, in die Marktstellung des Veräußerers einzutreten.

    Unter dem Gesichtspunkt der Zusammenschlusskontrolle könne zudem ein Vermögensteil in diesem Sinn nur dann wesentlich sein, wenn er geeignet sei, die Stellung eines Erwerbers auf dem betreffenden Markt spürbar zu stärken (BGH NJW 2007, 1820, 1822 - National Geographin I; BGH NJW 1993, 264, 266 - Warenzeichenerwerb).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08

    Jette Joop

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Der von § 139 BGB geregelte Bereich ist allerdings überschritten, wenn an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine von mehreren denkbaren wirksamen Regelungen gesetzt werden müsste (BGH NJW-RR 2011, 835, 838 - Jette Joop).

    Für die Frage, ob die Vereinbarung der Parteien am 7. Juni 2005 wirksam abgeschlossen werden konnte, kommt es dabei auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. am 7. Juni 2005, an (BGH GRUR 2011, 641, 642 Rn. 17 - Jette Joop).

    Daher konnte die Unwirksamkeit einer Vereinbarung schon aus einem Verstoß gegen deutsches Kartellrecht folgen (BGH GRUR 2011, 641, 642 Rn. 17 - Jette Joop).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Es kann hier schon nicht festgestellt werden, dass die Vergabe des Nießbrauchs an den S...-Marken einen Geschäftsverkehr darstellt, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (BGH NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass).

    Die Bestimmung des relevanten Angebotsmarkts folgt grundsätzlich dem Bedarfsmarktkonzept, nach welchem einem bestimmten relevanten Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH NJW-RR 2005, 269, 271 - Standard-Spundfass m. w. N.).

  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93

    Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Die Abfindungsregelung berührt das Kündigungsrecht der Kläger zwar nicht formal, führt aber wegen der Höhe der Abfindung dazu, dass die Kläger nicht mehr frei entscheiden können, ob sie von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen (BGH NJW 1994, 2536 ff.).

    Die Abfindungsregelung berührt das Kündigungsrecht der Kläger zwar nicht formal, führt aber wegen der Höhe der Abfindung dazu, dass die Kläger nicht mehr frei entscheiden können, ob sie von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen (BGH NJW 1994, 2536 ff.).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Das Markenrecht ist seinerseits ein wesentlicher Bestandteil des Systems des unverfälschten Wettbewerbs (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal; EuGH GRUR 1998, 922, 924 - Canon).

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des MMV am 7. Juni 2005, aber auch der Abspaltung am 27. September 2004, wurde die Hauptfunktion der Marke darin gesehen, dem Verbraucher die Identität des Waren- oder Dienstleistungsursprungs zu garantieren (Herkunftsfunktion) und zu gewährleisten, dass alle gekennzeichneten Erzeugnisse unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt werden, das auch für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (Qualitätsfunktion) (EuGH GRUR 2003, 55, 57 Rn. 48 - Arsenal).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Diese Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH NJW 2002, 429, 432 m.w.N.).

    Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH NJW 2002, 429, 432; BGH NJW 2001, 1127, 1129), etwa weil besondere Bewertungsschwierigkeiten bestehen (BGH NJW 2002, 429, 432; BGH WM 1997, 1155, 1156).

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH NJW-RR 1998, 590, 591; BGH NJW 1983, 1851; BGH NJW 1989, 1276).

    Dabei sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nicht nur der objektive Inhalt des Geschäfts, sondern auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, und die von den Parteien verfolgten Absichten und Beweggründe zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1998, 590, 591; BGH NJW 1987, 2014, 2015).

  • EuGH, 25.09.2008 - C-368/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11
    In Ziffer 50 der Bekanntmachung verweist die Kommission auf ihre Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß Art. 81 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht spürbar beeinträchtigen - de minimis - (2001/C 368/07).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

  • EuGH, 14.12.1983 - 319/82

    Société de vente de ciments / Kerpen & Kerpen

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95

    Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

  • BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 210/73

    Abschluss eines Versorgungsvertrages über Wärme; Ausschluss des Rechts auf

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 124/94

    Vertraglicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines

  • OLG Rostock, 05.03.2020 - 16 U 1/18

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von langen Laufzeiten bei

    Vorliegend findet grundsätzlich das GWB in der Fassung der 7. GWB -Novelle Anwendung, welches bei Vertragsschluss gegolten hat (vgl. dazu OLG Jena, Urteil vom 22.02.2017, Az. 2 U 583/15, Kart, Rn. 50, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 U 38/11 -, Rn. 347, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht