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   OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08   

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OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 U 75/08 (https://dejure.org/2009,7297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 823, 242, 280 BGB; § 256 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des Besonderen Mechanismus im Hinblick auf Parallelimporte des Arzneimittels "Neurontin" aus den neuen osteuropäischen Beitrittsländern; Antrag auf Feststellen des Nichtzustehens eines Patents und/oder eines ergänzenden ...

  • Judicialis

    EU-Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 Art. 1 Abs. 2; ; EU-Beitrittsakte 2003 zum EU-Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 Anhang IV Ziffer 2; ; PatG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des sog. Besonderen Mechanismus auf ein Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Auch der Bundesgerichtshof habe in der Aspirin II-Entscheidung hervorgehoben, dass insoweit ein gesetzliches Schuldverhältnis bestehe, aus welchem sich eine Antwortpflicht des Markeninhabers ergebe (BGH, GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II).

    Zwar ist mit der im Bereich des Markenrechts entwickelten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu zuletzt BGH GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II; BGH GRUR 2008, 614 ff. - Acerbon) davon auszugehen, dass auch zwischen dem Inhaber eines Patents bzw. eines Ergänzenden Schutzzertifikats und dem Parallelimporteur ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht, welches den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

    Frist auf die Unterrichtung durch den Parallelimporteur zu reagieren habe, auch dem Interesse des Parallelimporteurs an einer möglichst schnellen Vermarktung des importierten Arzneimittels im Inland Rechnung getragen (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnrn. 62, 66 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Die somit im wechselseitigen Interesse bestehende Pflicht zur Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur begründe eine Sonderbeziehung, die sich in einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Markeninhaber konkretisiere, wenn der Importeur diesen in dem dargestellten Sinne unterrichte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnr. 62 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).

    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Frist auf die Unterrichtung durch den Parallelimporteur zu reagieren habe, auch dem Interesse des Parallelimporteurs an einer möglichst schnellen Vermarktung des importierten Arzneimittels im Inland Rechnung getragen (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnrn. 62, 66 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Die somit im wechselseitigen Interesse bestehende Pflicht zur Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur begründe eine Sonderbeziehung, die sich in einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Markeninhaber konkretisiere, wenn der Importeur diesen in dem dargestellten Sinne unterrichte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 26 - Aspirin II unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 879 Rdnr. 62 - Boehringer Ingelheim u.a.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Rahmen seiner markenrechtlichen Rechtsprechung zu Parallelimporten von Arzneimitteln bereits frühzeitig ausgeführt hat, dass das Tatbestandsmerkmal der Zwangslage für eine Markenersetzung nicht bereits dann erfüllt ist, wenn die Ersetzung der Marke ihren Grund ausschließlich darin hat, dass der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (vgl. EuGH GRUR 2002, 879, 882, Tz. 48 - Boehringer Ingelheim/Swingward; EuGH EuZW 2000, 181, 184, Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn SA/Paranova A/S).

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Die Ankündigung, lediglich unter bestimmten Voraussetzungen in die rechtliche und tatsächliche Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch besteht, reicht hingegen nicht aus (BGH NJW 1992, 436; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, 2009, § 256 Rdnr. 14a).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 202/02

    Anspruch einer Bank auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05

    ACERBON

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Zwar ist mit der im Bereich des Markenrechts entwickelten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu zuletzt BGH GRUR 2008, 156 ff. - Aspirin II; BGH GRUR 2008, 614 ff. - Acerbon) davon auszugehen, dass auch zwischen dem Inhaber eines Patents bzw. eines Ergänzenden Schutzzertifikats und dem Parallelimporteur ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht, welches den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Rahmen seiner markenrechtlichen Rechtsprechung zu Parallelimporten von Arzneimitteln bereits frühzeitig ausgeführt hat, dass das Tatbestandsmerkmal der Zwangslage für eine Markenersetzung nicht bereits dann erfüllt ist, wenn die Ersetzung der Marke ihren Grund ausschließlich darin hat, dass der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (vgl. EuGH GRUR 2002, 879, 882, Tz. 48 - Boehringer Ingelheim/Swingward; EuGH EuZW 2000, 181, 184, Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn SA/Paranova A/S).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Mache der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet habe, handele er treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzte (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 162; BGH NJW 2003, 1801).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH festgehalten, dass die Notwendigkeit des Umpackens in neue eigene Umverpackungen nicht (allein) mit etwaigen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten des Parallelimporteurs begründet werden kann (BGH GRUR 2002, 1059, 1062 - Zantac/Zantic).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
    Der BGH hat weiter ausgeführt, dass dieses gesetzliche Schuldverhältnis wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen sei (BGH GRUR 2008, 156, 159 Rz. 27 - Aspirin II unter Hinweis auf BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • LG Hamburg, 14.03.2008 - 315 O 339/07

    Parallelimport von Arzneimitteln: Anwendung des Besonderen Mechanismus aus dem

  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2007 - 6 O 682/06

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb: Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    (4.1)Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass sich das Schutzniveau in Bezug auf Arzneimittel in Kroatien im Verhältnis zu den alten EU-Mitgliedstaaten unterschied (vgl. zum Besonderen Mechanismus: OLG Hamburg, PharmR 2009, 338; Lemaire, E.I.P.R. 2005, 43; Sadlonova in: FS f. Kolle/Stauder, 2005, S. 265, 270 u. 276; Kappes, PharmR 2008, 558, 560 f.; Kramer, PharmR 2012, 49).
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