Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.08.2013 - I-3 U 71/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform
- openjur.de
§§ 1004, 823, 12 BGB; § 193 StGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Berichterstattung mittels eines YouTube-Videos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
YouTube-Video mit Foto und Namensnennung eines Unfallfahrers kann zulässig sein
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Youtube muss Videobericht von tödlichem Unfall nicht löschen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstatung auf YouTube hinzunehmen haben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstatung auf YouTube hinzunehmen haben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden
- haerlein.de (Zusammenfassung)
YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden - Unterschied zu Presseberichten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
YouTube muss Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden
- spiegel.de (Pressebericht, 23.11.2009)
Der Geisterfahrer: Wie ein deutscher Lehrer dem russischen Gefängnis entkam
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Muss YouTube Berichterstattung über Verkehrsunfall unterbinden?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstattung auf YouTube hinzunehmen haben
Sonstiges (3)
- sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.05.2010)
Umstrittenes Urteil: Der Raser mit dem roten Nummernschild
- youtube.com (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2010)
Deutscher Diplomat überfährt zwei Studenten in Moskau
- welt.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.11.2009)
Russland: Der Raser, der zwei russische Jugendliche tötete
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.04.2013 - 8 O 314/11
- OLG Hamm, 07.08.2013 - I-3 U 71/13
- OLG Hamm, 23.09.2013 - 3 U 71/13
- BGH - VI ZR 472/13 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2014, 271
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Durch die Videos auf der Plattform "Z" wird somit allein der soziale Geltungsanspruch des Klägers beeinträchtigt, indem er als unverantwortlicher Verkehrsteilnehmer dargestellt wird und in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 266 ff.).Wer die Rechtsordnung und damit den Rechtsfrieden bricht sowie Dritte verletzt, der ruft selbst ein öffentliches Informationsinteresse hervor und muss neben einer strafrechtlichen Sanktion daher hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit mit seiner Tat auseinandersetzt und sich über diese auf den üblichen Wegen umfassend informiert (BGH NJW 2010, 757).
Das gilt vor allem dann, wenn der Täter seine Strafe verbüßt hat und die Öffentlichkeit bereits ausreichend informiert wurde (BGH NJW 2010, 757).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Der BGH hält es grundsätzlich dann für möglich und zumutbar vorbeugend mit einer Filtersoftware zu arbeiten, wenn es sich bei der Plattform um eine Internethandelsplattform handelt, die mit Gewinnerzielungsabsicht zu eigenen erwerbswirtschaftlichen Zwecken handelt (BGH MMR 2004, 668).Aus der Störerhaftung folgt daher kein Schadensersatzanspruch (vgl. BGH ZUM 2004, 831).
- BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Hierbei kommt es entscheidend auf seine Resozialisierung und die Breitenwirkung der Berichterstattung an (BGH GRUR 2013, 200).Auch diese Umstände sprachen nicht gegen das Vorhalten einer personifizierten Berichterstattung in einem Online-Archiv (BGH GRUR 2013, 200).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Selbst bei einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung kann eine Berichterstattung unter namentlicher Nennung erfolgen, wenn besondere Umstände hinzutreten, welche die Öffentlichkeit berühren (vgl. BVerfG NJW 2006, 2835).Zwar nimmt mit zeitlicher Distanz zur Straftat das Interesse des Täters, mit seiner Tat nicht konfrontiert zu werden, zu (BVerfG NJW 2006, 2835).
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Soweit die Berichterstattung bei ihrer Veröffentlichung rechtmäßig war, dürfen Berichte in Online-Archiven daher grundsätzlich dauerhaft zum Abruf bereitgehalten werden (BGH GRUR 2010, 549 ff.), wenn das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht aufgrund der Umstände des Einzelfalls überwiegt.Der BGH hat sich insoweit unter anderem mit der Berichterstattung über einen Straftäter befasst, in welcher der Betroffene ebenfalls namentlich benannt und mit Bildnissen dargestellt worden ist, wobei es sich um eine Veröffentlichung in einem kostenpflichtigen Online-Archiv handelte, welche eindeutig als Altmeldung erkennbar war und nur bei gezielter Suche auf der Website aufgefunden werden konnte (BGH GRUR 2010, 549 ff.).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Eine Konkretisierung des Antrages kann nicht durch das Gericht vorgenommen werden, sondern nur durch den Kläger (BGH GRUR 2010, 633). - BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch.de
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Nach der Rechtsprechung gehören zu den eigenen Informationen auch solche, die der Plattformbetreiber sich "zu eigen gemacht" hat (vgl. BGH GRUR 2010, 616). - BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Der BGH mahnt bei der Bejahung eines Zu-Eigen-Machens zur Zurückhaltung (BGH MMR 2009, 752). - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Die Prüfungspflicht setzt regelmäßig erst ein, wenn der Störer Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt und bezieht sich in der Regel nur auf grobe, unschwer zu erkennende Rechtsverletzungen (… Hoeren in: Hoeren/Sieber, a.a.O. Rn. 28; vgl. auch Karger: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, GRUR-Prax 2012, 35; BGH, Versäumnisurteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10). - OLG Hamm, 03.08.2011 - 3 U 196/10
Recht auf anonymisierte Internetnutzung
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, steht die eindeutige gesetzliche Wertung des 13 Abs. 6 S.1 TMG einem Auskunftsanspruch aus § 242 BGB entgegen (Senat, 3 U 196/10, Beschluss vom 03.08.2011, veröffentlicht z. B. in CR 2012, 128). - BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83
Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"