Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 150/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
DRG-Fallpauschalenkatalog, Fallpauschale, Krankenhausfinanzierung, Vertrag zu Lasten Dritter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrechnung von Leistungen eines Krankenhauses nach Fallpauschalen; Einwendungen des Haftpflichtversicherers bei Inanspruchnahme durch den Krankenversicherer
- Judicialis
BGB § 249; ; BGB § ... 823; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; KHG § 17 b Abs. 1; ; KHEntG § 1; ; KHEntG § 4 Abs. 7; ; KHEntG § 8 Abs. 1; ; KHEntG § 9 Abs. 1; ; KHEntG § 11; ; FPV 2006 § 1
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB X § 116; BGB § 823; BGB § 249; StVG § 7; StVG § 17; PflVG a. F. § 3; KHEntgG § 11
Einwendungen des Haftpflichtversicherers gegen Rückgriffsanspruch der Krankenkasse wegen erstatteter Krankenhausleistungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung von Leistungen eines Krankenhauses nach Fallpauschalen; Einwendungen des Haftpflichtversicherers bei Inanspruchnahme durch den Krankenversicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 4 O 467/07
- OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 150/08
Papierfundstellen
- NZS 2010, 208
- VersR 2010, 91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03
Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 150/08
Wann ein Patient stationär aufgenommen worden ist, ergibt sich aus den vom Bundessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung zur Abrechnung von Krankenhausleistungen entwickelten Grundsätzen, denen sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt (vgl. BSG NZS 2007, 657; VersR 2004, 1189).Denn die Vereinbarung stellt nicht - wie die Beklagten meinen - einen unzulässigen und grundsätzlich unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter dar (vgl. BGH VersR 2004, 1189).
Dem Beklagten sind aus diesem Grund von vornherein alle Einwendungen abgeschnitten, die sich gegen die Höhe der aus der Vereinbarung zwischen den am System der Krankenhausfinanzierung folgenden Zahlungspflicht der Klägerin gegenüber dem Krankenhaus ergeben, etwa weil diese Vereinbarung im Einzelfall unangemessen oder nicht sachgerecht sein könnte (vgl. BGH VersR 2004, 1189).
- BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter, …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 150/08
Danach ist eine vollstationäre Behandlung im Sinne einer physischen und organisatorischen Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem eines Krankenhauses jedenfalls dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes in der Vorausschau zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstreckt (BSG NZS 2007, 657).
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!
Das bedeutet, dass sie jede in ihrer Unfallkausalität streitige Einzelaufwendung belegen musste, ebenso wie es auch der unmittelbar verletzte Versicherungsnehmer selbst hätte tun müssen (zur nämlichen Nachweispflicht des Sozialversicherungsträgers im Regressprozess vgl. auch BGH VersR 91, 172 und NJW 62, 1770; im Ergebnis: ebenso: OLG Hamm VersR 2010, 91; OLG Frankfurt OLGR 09, 641). - OLG Koblenz, 21.03.2011 - 12 U 891/09 Allerdings muss dieser die Möglichkeit haben, nachzuprüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen im Verhältnis des Krankenversicherers zum Krankenhaus geschuldet waren (vgl. OLG Hamm in VersR 2010, 91-93).