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   OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00   

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https://dejure.org/2000,7361
OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Unfall eines links unter Überfahren der Mittellinie an einer Fahrzeugschlange Vorbeifahrenden mit einem querenden Linksabbieger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung; PKW; Überfahren der durchgezogenen Mittellinie; Verkehrsunfall; Vorfahrtsberechtigter; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 1-8; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 421; ; PflVersG § 3; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 % -hier: verkehrswidriges Linkseinordnen des Verkehrsvorfahrtberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00
    Es gilt der Grundsatz, daß verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten dessen Vorfahrt nicht beseitigt (BGH VRS 22, 135; 30, 23; BGHSt 34, 127 = NJW 1986, 2651).
  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00
    Es gilt der Grundsatz, daß verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten dessen Vorfahrt nicht beseitigt (BGH VRS 22, 135; 30, 23; BGHSt 34, 127 = NJW 1986, 2651).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Denn ein verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt grundsätzlich nicht (OLG Hamm, Urt. v. 24.09.1991, Az. 9 U 9/91, NZV 1992, 238; OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; OLG Hamm, Urt. v. 20.10.2005, Az. 27 U 37/05, NZV 2006, 204; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2016, Az. I-1 U 50/15, zitiert nach beck-online).

    Mit Blick auf das - unstreitige und auch durch das Sachverständigengutachten belegte - verkehrswidrige Überfahren der Mittellinie durch den Beklagten zu 1) ist zu berücksichtigen, dass die durchgezogene Mittellinie allein dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs, nicht aber dem Schutz dessen dient, der von einem Grundstück auf die Fahrbahn einfährt (OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; KG, Urteil vom 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376).

    Umstände, die ein Abweichen hiervon gebieten würden, liegen nicht vor (vgl. zu ähnlichen Konstellationen auch OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2016, Az. I-1 U 50/15, zitiert nach beck-online, unter Tz. 71; aktuell: OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2017, Az. I-1 U 147, NJW-RR 2017, 922).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

    Auf derselben Linie liegen die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Aktenzeichen 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Aktenzeichen 13 U 80/00 (DAR 2001, 390).
  • AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13

    Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei einem

    Sie gebietet, dass nur rechts von ihr gefahren werden darf und schafft auch kein Überholverbot, ordnet aber an, dass nur dann überholt werden darf, wenn der Überholer die Begrenzung nicht berühren muss (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).

    Diese Umstände waren Signale dafür, dass hier mit Querverkehr gerechnet werden musste (vgl. (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des

    Eine Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 : 1/3 lag in vergleichbaren Fallkonstellationen auch den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Az.: 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Az.: 13 U 80/00 (DAR 2001, 390) zugrunde.
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