Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20   

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OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20 (https://dejure.org/2022,1624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2022 - 10 U 17/20 (https://dejure.org/2022,1624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - 10 U 17/20 (https://dejure.org/2022,1624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB, Art 3 Abs 1 GG
    Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook in der Fassung vom 19.04.2018

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Facebook; Nutzungsbedingungen; Kündigung

  • rechtsportal.de

    Facebook; Nutzungsbedingungen; Kündigung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen "Gemeinschaftsstandards" - Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzeraccount regelmäßig nur nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der von Facebook gekündigte Nutzeraccount

  • lto.de (Kurzinformation)

    Facebook-Nutzungsverträgen: Kündigung ohne Abmahnung nur ausnahmsweise

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzeraccount in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzer-Account nicht ohne Abmahnung sperren

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Facebook darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann Facebook Nutzerkonten sperren?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Er darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entfernung einzelner Beiträge und die Sperrung des Netzwerkzugangs einschließen (Anschluss an BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

    Fehlt eine entsprechende Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, sind diese gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Anschluss an BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

    Die Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten in der Fassung vom 19.04.2018 sind daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Anschluss an BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

    Mit Schriftsatz vom 04.10.2021 hat die Beklagte ergänzend zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vorgetragen.

    Denn der dort bestimmte Entfernungs- und Sperrungsvorbehalt ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

    (1) Bei den Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards der Beklagten handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 32).

    Die Beklagte darf die aus ihrer strukturellen Überlegenheit folgende Entscheidungsmacht nicht dazu nutzen, willkürlich einzelne Meinungsäußerungen zu untersagen (BGH a.a.O. - III ZR 179/20 - juris Rn. 81).

    In solchen Fällen kann die Anhörung des Nutzers zur Verminderung des Risikos einer Fehlbewertung beitragen (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 86).

    Im Fall einer zeitlich begrenzten Nutzungsbeschränkung kann die - nach vorstehenden Ausführungen erforderliche - vorherige Anhörung des Nutzers nur in "eng begrenzten Ausnahmefällen" entbehrlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 87).

    Nach Maßgabe der o.g. Grundsätze ist die Beklagte zwar verpflichtet, den Nutzer über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos umgehend zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 - juris Rn. 85).

    Die wesentlichen Fragen zur Unwirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sind durch die Urteile des BGH vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) geklärt.

  • OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20

    Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Auch im Übrigen steht die Beklagte etwaigen Vertragsverstößen der Nutzer nicht wehrlos gegenüber, da in diesem Fall die gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Reaktion bei einer Pflichtverletzung des anderen Teils eingreifen (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021 - 4 U 484/20).

    Es kann daher auch offenbleiben, ob die Kommunikationsstandards der Beklagten als solche wirksam vereinbart wurden (bejahend: OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021 - 4 U 484/20) und ob es sich bei der "I. B." um eine "Hassorganisation" im Sinne der Kommunikationsstandards der Beklagte handelt sowie ob der Kläger diese "unterstützt" hat.

  • LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19

    Kündigung durch Facebook wegen Unterstützung von Hassorganisation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24.06.2020, Az. 14 O 140/19, unter Aufhebung der Kostenentscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 24.06.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Mannheim, Az. 14 O 140/19, in vollständig abgefasster Form am 22.10.2020 zugestellt,.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Denn Gerichte sind - ebenso wenig wie zu einer geltungserhaltenden Reduktion unangemessener Klauseln - nicht dazu berechtigt, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klausel zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt hätte, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13 - juris Rn. 107; vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O.).
  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Notwendiger Inhalt einer vorherigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Dabei ist zwar keine ausdrückliche Kündigungsandrohung erforderlich, jedoch muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht (BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11 - NJW 2012, 53).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es zwar grundsätzlich zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19Pre - GRUR-RR 2020, 174).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, hier also bei der Frage, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne vom Nr. 4.2 der Nutzungsbedingungen vorliegt, sind aber die Grundrechte der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 BvR 792/03 - juris).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    § 708 Nr. 10 ZPO findet keine Anwendung, da das Urteil keine vermögensrechtliche Streitigkeit betrifft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013 - 4 U 78/13 - NJW-RR 2014, 423).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Die zu unterlassende Verletzungshandlung muss so genau wie möglich beschrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1999 - I ZR 189/97 - juris Rn. 44; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 253, Rn. 13b).
  • BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der zeitlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
    Für die außergerichtlich mit Anwaltsschreiben vom 23.01.2020 (Anlage K 29) geltend gemachte Wiederherstellung des Nutzerkontos ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 S. 2 RVG ein Geschäftswert von 5.000 EUR anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - III ZR 124/20 - MMR 2021, 235).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes:

  • OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
  • OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19

    Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

    Auf die diesbezüglichen grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 29.7.2021, III ZR 179/20, ZUM 2021, 953, 957 ff., und III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612, 618 ff.), denen sich der erkennende Senat bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeschlossen hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20), wird zustimmend Bezug genommen.

    Auch im Übrigen stand die Beklagte etwaigen Vertragsverstößen der Nutzer nicht wehrlos gegenüber, da in diesem Fall die gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Reaktion bei einer Pflichtverletzung des anderen Teils eingreifen (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021, 4 U 484/20; OLG Karlsruhe Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20).

    Das Landgericht hat außerdem zu Recht darauf hingewiesen, dass der von dem Kläger geltend gemachte pauschale Anspruch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung wegen eines - wie ausgeführt - strafbaren und damit kraft Gesetzes unzulässigen Inhalts nicht besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20, GRUR-RS 2022, 1154).

    § 708 Nr. 10 ZPO findet keine Anwendung, weil das Urteil keine vermögensrechtliche Streitigkeit betrifft (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, 10 U 17/20).

  • LG Lübeck, 02.06.2023 - 15 O 2/23

    Nutzerkonto - Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen die Löschung eines bereits

    In der Rechtsprechung ist insoweit mittlerweile anerkannt, dass Facebook ein Nutzerkonto grundsätzlich nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen und sodann die Daten löschen darf (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20 -, GRUR-RS 2022, 1154).
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