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   OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08   

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OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08 (https://dejure.org/2009,54376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2009 - 10 Sch 8/08 (https://dejure.org/2009,54376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2009 - 10 Sch 8/08 (https://dejure.org/2009,54376)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Auch der Grundsatz von Treu und Glauben zählt nach Ansicht des Senats jedenfalls im Grundsatz zu den fundamentalen Gerechtigkeitsvorstellungen der deutschen (und internationalen) Rechtsordnung (vgl. hierzu auch BGH, NJW-RR 2008, 1083).

    Widersprüchliches Verhalten ist nach deutschem Recht erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1083 m. w. IM.).

    Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch Einwendungen, die an sich zum Anwendungsbereich einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören, auch im Vollstreckbarerklärungsverfahren zulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1083 m. w. N.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Dagegen schließt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen an die Parteien im Sinne von § 139 ZPO ein (vgl. BVerfGE 66, 116 m. w.N.; BVerfGE 84, 188; BGH, GRUR 2009, 91 m. w. N.).

    Richterliche Hinweise sind zur Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann geboten, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abhebt, mit denen auch ein gewissenhafter und prozesskundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot von Überraschungsentscheidungen, vgl. hierzu etwa BVerfGE 84, 188; NJW 1994, 1274).

    Richterliche Hinweise sind zur Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann geboten, wenn das Gericht auf rechtliche Gesichtspunkte abhebt, mit denen auch ein gewissenhafter und prozesskundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot von Überraschungsentscheidungen, vgl. hierzu etwa BVerfGE 84, 188; NJvV 1994, 1274).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalte zu äußern und dem Gericht die eigene Auffassung zu erheblichen Rechtsfragen darzulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09; BGH, GRUR 2009, 91).

    Dagegen schließt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen an die Parteien im Sinne von § 139 ZPO ein (vgl. BVerfGE 66, 116 m. w.N.; BVerfGE 84, 188; BGH, GRUR 2009, 91 m. w. N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den Parteien dagegen kein Recht darauf, vor der gerichtlichen Entscheidung zu erfahren, wie das Gericht den die Grundlage seiner Entscheidung bildenden Sachverhalt (voraussichtlich) würdigen wird (vgl. BGH, GRUR 2009, 91), sie müssen nur Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern.

  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Für einen isolierten Antrag fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis (OLG München, OLGR 2006, 906 f; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1059 Rdn. 22).

    Daher besteht ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auch dann, wenn dieser nicht vollstreckbar ist (BGH, NJW-RR 2006, 995 ff., OLG München, OLGR 2006, 906 ff; vgl. ferner Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rdn. 2406 ff; vgl. ferner die Nachweise bei Zöller/Geimer, a.a.O., § 1060 Rdn. 6).

    Denn eine Wohnraummitüberlassung als Teil eines den Schwerpunkt bildenden gewerblichen Pachtvertrages ist von der Ausnahmeregelung des § 1030 Abs. 2 ZPO nicht erfasst (vgl. hierzu auch OLG München, SchiedsVZ 2005, 308; OLGR München 2006, 906 für Landpacht).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Zwar hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Verletzung der öffentlichen Ordnung bejaht, wenn eine - zwischenzeitlich als eigenständige Rechtspersönlichkeit anerkannte (vgl, BGH, NJW 2001, 1056) - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verklagt worden war, jedoch der Schiedsspruch gegen deren Gesellschafter erging (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 34 SchG 23/06).

    Die ungenaue Bezeichnung der Parteien dieses früheren Verfahrens ist letztlich darauf zurückzuführen, dass zum damaligen Zeitpunkt die Partei- und Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch nicht anerkannt war und folglich, wenn eine solche Gesellschaft in Anspruch genommen werden sollte, zwingend ihre Gesellschafter als notwendige Streitgenossen verklagt werden mussten (vgl. etwa BGH, NJW 2001, 1056 m. w. N.).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalte zu äußern und dem Gericht die eigene Auffassung zu erheblichen Rechtsfragen darzulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09; BGH, GRUR 2009, 91).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Antragsgegnerin zudem nicht dargelegt hat, in welcher Weise sich die unterlassene Aufklärung Über den beabsichtigten Inhalt der nach Schluss der Sitzung erlassenen Entscheidung auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009-1 BvR 165/09 m. w. N.; BGH, NJW 2008, 378; NJW-RR 2008, 659; Lachmann, a.a.O. Rdn. 2307, 2308).

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Daher ist der grundgesetzlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör nicht schon dann verletzt, wenn der Richter einer Hinweispflicht des einfachen Verfahrensrechts (etwa nach § 139 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1274).

    Richterliche Hinweise sind zur Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann geboten, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abhebt, mit denen auch ein gewissenhafter und prozesskundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot von Überraschungsentscheidungen, vgl. hierzu etwa BVerfGE 84, 188; NJW 1994, 1274).

  • BGH, 18.10.2006 - VI ZR 44/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Das Gericht ist außerdem verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, a.a.O.; BGH, a.a.O.; BGH, WuM 2005, 475; BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - VI ZR 44/06).

    Außerdem ist ein (Schieds)gericht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG nicht gehalten, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu behandeln (vgl. BVerfGE 96, 205; BGH, WuM 2005, 475; BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - VI ZR 44/06).

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Soweit die Antragsgegnerin eine rechtsgeschäftliche Verlängerung des Pachtverhältnisses damit begründen will, man habe sich am 19. März 2007 zwar nicht über die Laufzeit, wohl aber über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verbindlich geeinigt, verkennt sie, dass die Vertragsdauer zu den wesentlichen Punkten eines Pacht- oder Mietvertrages gehört (vgl. BGH, NJW 1999, 3257) und daher ohne eine Einigung hierüber regelmäßig kein Vertragsschluss vorliegt (§ 154 Abs. 1 BGB).
  • OLG München, 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

    Billigkeitsentscheidung im Schiedsverfahren ohne ausdrückliche Ermächtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Denn eine Wohnraummitüberlassung als Teil eines den Schwerpunkt bildenden gewerblichen Pachtvertrages ist von der Ausnahmeregelung des § 1030 Abs. 2 ZPO nicht erfasst (vgl. hierzu auch OLG München, SchiedsVZ 2005, 308; OLGR München 2006, 906 für Landpacht).
  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

  • BGH, 06.06.2002 - III ZB 44/01

    Gerichtliche Aufhebung eines Prozeßschiedsspruchs

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08

    Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den

  • BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

  • BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für und gegen den Rechtsnachfolger

  • KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00

    Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung,

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 127/06

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivortrags

  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 24 U 237/01

    Zur Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen aus einem Gewerbemietvertrag

  • OLG Karlsruhe, 02.10.2001 - 9 W 88/01

    Arrestverfahren - deutsches Vermögen ausländischer Schuldner ohne inländischen

  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07

    Vertragliche Verpflichtung zum Verzicht auf einen Kassenarztsitz: Übertragbarkeit

  • OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12

    Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs

    Eine bloße sachliche Unrichtigkeit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung stellt folglich keinen Aufhebungsgrund dar; vielmehr gilt das Verbot der "révision au fond" (z.B. BGH, NJW 2002, 3031 [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, Az.: 10 Sch 8/08, zitiert nach BeckRS).

    Auch auf diese Frage kommt es - mangels eines Anspruchs dem Grunde nach - nicht an, weil die Entscheidung des Schiedsgerichts zu diesem Punkt (Miete Gemeinde2) nicht auf dem behaupteten Gehörsverstoß zur Frage eines Aufrechnungsverbotes beruht (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs z.B. BGH, NJW-RR 2008, 659, 661 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] sowie die Nachweise bei OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, a.a.O.).

    Jedoch ist das Schiedsgericht - wie schon oben an anderer Stelle ausgeführt - nicht gehalten, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu behandeln (vgl. BGH WuM 2005, 475; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, Az.: 10 Sch 8/08 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15

    Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen

    Unmittelbare staatliche Interessen sind durch die Verzichtserklärung auch hinsichtlich des Betrugsvorwurfs nicht berührt, weil einer Überprüfung der Rechtsauffassung, die das Schiedsgericht im Teilschiedsspruch zur Ausklammerung des Betrugsvorwurfs vertreten hat, im Verfahren auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs das Verbot der révision au fond entgegensteht (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059, Rn. 47, 74; BGH, NJW 2002, S. 3031 [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.03.2009, 10 Sch 8/08; sowie die im Folgenden unter 7. dargestellte Würdigung des Betrugsvorwurfs).

    Eine bloße sachliche Unrichtigkeit einer schiedsrichterlichen Entscheidung stellt folglich keinen Aufhebungsgrund dar; vielmehr gilt das Verbot der révision au fond (BGH, NJW 2002, S. 3031 [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.03.2009, 10 Sch 8/08).

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