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   OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06   

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OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06 (https://dejure.org/2007,12302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2007 - 12 U 203/06 (https://dejure.org/2007,12302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 12 U 203/06 (https://dejure.org/2007,12302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines inkongruenten Deckungsgeschäfts bei Leistung eines Schuldner zur Abwendung eines durch den Gläubiger angekündigten Insolvenzantrags; Voraussetzung des Vorliegens eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes i.R.e. Insolvenzanfechtung; Rückzahlungsansprüche ...

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 131; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 139 Abs. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen aufgrund von Druckanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Ein für erledigt erklärter oder zurückgenommener Insolvenzantrag, wie der Antrag der Beklagten vom 24. Januar 2003 und derjenige vom 13. Mai 2003, ermöglicht zwar keine Insolvenzanfechtung nach § 131 InsO (vgl. BGHZ 149, 178, 180; 157, 350, 354; BGH NJW 2006, 1348, 1349).

    Vereinbart ein Schuldner mit einer Zwischenperson, diese solle für ihn fällige Beiträge an einen Sozialversicherungsträger entrichten, so bewirkt die Mittelbarkeit dieser Zahlung in der Regel eine inkongruente Deckung (vgl. BGH ZIP 2003, 356, 358; NJW 2006, 1348, 1350).

    Inkongruent ist die vom Schuldner durch Anweisung einer Zwischenperson erwirkte mittelbare Zahlung an einen seiner Gläubiger, wenn jener Gläubiger keinen Anspruch auf diese Art der Erfüllung hatte (vgl. BGH NJW 2006, 1348, 1350).

    Hierfür reicht es aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGHZ 155, 75, 84; BGH NJW 2006, 1348, 1350 f.).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Leistet der Schuldner zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags, den der Gläubiger zur Durchsetzung seiner Forderung angedroht oder gestellt hat, so bewirkt dies eine inkongruente Deckung (vgl. BGHZ 157, 242, 245 ff.).

    Hat der Schuldner einem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewährt, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat, so liegt darin bereits regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz (vgl. BGHZ 123, 320, 326; 138, 291, 308; 157, 242, 251; BGH NJW 2006, 1349, 1351).

    Der antragstellende Gläubiger hat daher regelmäßig kein rechtlich geschütztes Interesse daran, mit dem Ziel der Antragsrücknahme erbrachte Zahlungen des Schuldners als Erfüllung anzunehmen (vgl. BGHZ 157, 242, 246 f.; BGH NJW 2006, 1349, 1350 f.).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Hierfür reicht es aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGHZ 155, 75, 84; BGH NJW 2006, 1348, 1350 f.).

    Die Rechtsprechung geht im Übrigen in der Regel davon aus, dass der Schuldner die angefochtenen Rechtshandlungen mit Benachteiligungsvorsatz vorgenommen hat, wenn er zur Zeit ihrer Wirksamkeit (§ 140 InsO) zahlungsunfähig war (vgl. BGHZ 155, 75, 84; BGH NJW 2006, 1349, 1351).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Ein für erledigt erklärter oder zurückgenommener Insolvenzantrag, wie der Antrag der Beklagten vom 24. Januar 2003 und derjenige vom 13. Mai 2003, ermöglicht zwar keine Insolvenzanfechtung nach § 131 InsO (vgl. BGHZ 149, 178, 180; 157, 350, 354; BGH NJW 2006, 1348, 1349).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Ein für erledigt erklärter oder zurückgenommener Insolvenzantrag, wie der Antrag der Beklagten vom 24. Januar 2003 und derjenige vom 13. Mai 2003, ermöglicht zwar keine Insolvenzanfechtung nach § 131 InsO (vgl. BGHZ 149, 178, 180; 157, 350, 354; BGH NJW 2006, 1348, 1349).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Hat der Schuldner einem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewährt, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat, so liegt darin bereits regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz (vgl. BGHZ 123, 320, 326; 138, 291, 308; 157, 242, 251; BGH NJW 2006, 1349, 1351).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Vereinbart ein Schuldner mit einer Zwischenperson, diese solle für ihn fällige Beiträge an einen Sozialversicherungsträger entrichten, so bewirkt die Mittelbarkeit dieser Zahlung in der Regel eine inkongruente Deckung (vgl. BGH ZIP 2003, 356, 358; NJW 2006, 1348, 1350).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2007 - 12 U 203/06
    Hat der Schuldner einem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewährt, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat, so liegt darin bereits regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz (vgl. BGHZ 123, 320, 326; 138, 291, 308; 157, 242, 251; BGH NJW 2006, 1349, 1351).
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