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   OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15   

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https://dejure.org/2015,30575
OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15 (https://dejure.org/2015,30575)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2015 - 34 Wx 233/15 (https://dejure.org/2015,30575)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 34 Wx 233/15 (https://dejure.org/2015,30575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 1416 Abs. 1 und Abs. 2, § 1925 Abs. 2, § 2042 GBO § 22 Abs. 1, § 47 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1416 Abs. 1 u. 2, 1925 Abs. 2, 2042; GBO §§ 22 Abs. 1, 47 Abs. 1
    Keine rechtsgeschäftliche Übertragung von Nachlassgegenständen in das Gesamtgut der erbenden Ehegatten erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung von in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten geerbten Grundstücken als Bestandteil des Gesamtguts im Grundbuch

  • rewis.io

    Übergang von Nachlassvermögen auf Ehegatten als Miterben im Fall der Gütergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung von in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten geerbten Grundstücken als Bestandteil des Gesamtguts im Grundbuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Vermögens von einer Erbengemeinschaft in das Gesamtgut

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ehepaar in Gütergemeinschaft - Geerbtes Grundstück fällt automatisch in das Gesamtgut

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Vermögens von einer Erbengemeinschaft in das Gesamtgut

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 580
  • Rpfleger 2016, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).

    Deshalb ist es nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung werden soll (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002).

    Das Grundbuchamt verlangt mit der Zwischenverfügung eine Auflassung (§ 873 Abs. 1, § 925 BGB, § 20 GBO), weil nach seiner Rechtsauffassung, auf deren Grundlage die Zulässigkeit der Zwischenverfügung zu beurteilen ist (BGH Rpfleger 2014, 580), die Umsetzung des Eintragungsersuchens eine rechtsgeschäftliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit dinglicher Eigentumsübertragung erfordert.

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).

    Deshalb ist es nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung werden soll (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002).

  • BGH, 10.12.1981 - V ZB 12/81

    (Grundstückserwerb durch Ehegatten in Gütergemeinschaft bei unrichtiger

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Auf die Frage, ob dem ein Durchgangserwerb von der Erbengemeinschaft auf die Ehegatten in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit oder ein Direkterwerb unmittelbar in das Gesamthandsvermögen zugrunde liegt (vgl. zur entsprechenden Diskussion bei rechtsgeschäftlicher Auflassung zu Miteigentum: BGHZ 82, 346), kommt es nicht an.
  • OLG Hamm, 22.07.2014 - 10 W 49/14

    Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14

    Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Grundstücksübertragung

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 164/92

    Gebührenbefreiung bei Eintragung des Erben und seines in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15
    Das Grundbuch, das als Eigentümer die Ehegatten in Erbengemeinschaft bezeichnet, erweist sich wegen Zugehörigkeit des Grundstückseigentums zum Gesamthandsvermögen hinsichtlich des eingetragenen Berechtigungsverhältnisses, § 47 Abs. 1 GBO, als unrichtig (vgl. auch BayObLGZ 1993, 96, 98 f. aus gebührenrechtlicher Sicht, noch zu § 60 Abs. 4 KostO - nun: Abs. 1 Satz 1 der Anm. zu Nr. 14110 KV GNotKG; dort war die Erbschaft zwei jeweils in Gütergemeinschaft verheirateten Ehegatten zugefallen, die - anders als hier - nicht miteinander verheiratet waren).
  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 420/19

    Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters

    Deshalb kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage einer Eintragungsbewilligung aufzugeben, die erst Grundlage für die vorzunehmende Eintragung sein soll (ständige Rechtspr.; BGH NJW 2014, 1002 Rn. 6; Senat vom 26.10.2015, 34 Wx 233/15 = FamRZ 2016, 580/581; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 426/15

    Zu den Voraussetzungen für die Eintragung eines Gesellschafterwechsels im

    Deshalb kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage einer Eintragungsbewilligung aufzugeben, die erst Grundlage für die vorzunehmende Eintragung sein soll (ständige Rechtspr.; BGH NJW 2014, 1002 Rn. 6; Rpfleger 2014, 580 Rn. 6; Senat vom 26.10.2015, 34 Wx 233/15, juris Rn. 9; OLG Jena FGPrax 2011, 226/227; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 12 m. w. N.).
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