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   OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19   

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https://dejure.org/2020,34176
OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19 (https://dejure.org/2020,34176)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.07.2020 - 10 UF 1286/19 (https://dejure.org/2020,34176)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 10 UF 1286/19 (https://dejure.org/2020,34176)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • familienrecht-deutschland.de

    Nachehelicher Unterhalt; Leistungsfähigkeit; Bewertung des Wohnvorteils einer eigengenutzten Wohnung im Ehegattenunterhalt; Ermessensspielraum des Unterhaltsschuldners bei der Verwertung seines Immobilienvermögens im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit; fiktiver ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fiktive Anrechnung des Wohnwerts für ein Haus bei unterhaltsrechtlich unwirtschaftlichem Verkauf

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Leichtfertig herbeigeführte Leistungsunfähigkeit durch Immobilienverkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 424
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Die tatsächliche Anlage des Vermögens muss sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (BGH NJW 2001, 2259 Tz. 27; nach BGH FamRZ 2013, 109 Tz. 31 handelt es sich um einen Fall von § 1579 Nr. 3 BGB).

    Der Wegfall des Wohnwertes wird auch nicht durch die tatsächliche oder fiktive Verzinsung des Verkaufserlöses kompensiert, die nach Veräußerung der während der Ehe mietfrei bewohnten Immobilie an die Stelle des Wohnwertes treten (BGH NJW 2001, 2254 Tz. 38; NJW 2001, 2259 Tz. 28; FamRZ 2014, 1098).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.1987 - 16 WF 149/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (OLG Hamm FamRZ 1999, 233 Tz. 76; BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19).

    Er kann gehalten sein, sein Vermögen umzuschichten (BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19; NJW 1992, 1044 - dort bejaht bei Rendite von 2.100 DM im Vergleich zu 350 DM).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    In einem zweiten Schritt ist auf dieser Grundlage eine Abwägung dahingehend durchzuführen, ob eine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zu Leistungen an den Berechtigten mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der früheren Ehegatten der Billigkeit entspricht (BGH, FamRZ 1990, 260).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Die unterlassene Geltendmachung von Vorsorgeunterhalt oder das unterlassene Schaffen von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt kann nach § 1579 Nr. 4 BGB grundsätzlich zum Entfallen oder zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs führen (vgl. BGH MDR 2020, 225; Brudermüller, a.a.O, § 1578 Rn. 74; § 1579 Rn. 23 betreffend zweckwidrige Verwendung des Vorsorgeunterhalts).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Die tatsächliche Anlage des Vermögens muss sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (BGH NJW 2001, 2259 Tz. 27; nach BGH FamRZ 2013, 109 Tz. 31 handelt es sich um einen Fall von § 1579 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 721/12

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung eines neuen Wohnvorteils des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Der Wegfall des Wohnwertes wird auch nicht durch die tatsächliche oder fiktive Verzinsung des Verkaufserlöses kompensiert, die nach Veräußerung der während der Ehe mietfrei bewohnten Immobilie an die Stelle des Wohnwertes treten (BGH NJW 2001, 2254 Tz. 38; NJW 2001, 2259 Tz. 28; FamRZ 2014, 1098).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Er kann gehalten sein, sein Vermögen umzuschichten (BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19; NJW 1992, 1044 - dort bejaht bei Rendite von 2.100 DM im Vergleich zu 350 DM).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Bei 112 EUR (18,6%; vgl. BGH FamRZ 1981, 442 Tz. 22 f.) monatlicher Einzahlung hätte die Antragsgegnerin lediglich jährlich 6, 14 EUR Rente erworben (www.test.de/Rechner-freiwillige-Rentenversicherung-Berechnen-Sie-Ihre-Rente-durch-freiwillige-Beiträge).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2007 - 2 UF 108/07

    Nachehelicher Unterhalt: Leichtfertiges Verhalten durch Umzug zum neuen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Beim Wohnvorteil kommt daher auf beiden Seiten eine Zurechnung fiktiver Einkünfte dann in Betracht, wenn dem Unterhaltspflichtigem oder dem Unterhaltsberechtigtem ein verantwortungsloses oder zumindest leichtfertiges Herbeiführen seiner Leistungsunfähigkeit vorzuwerfen ist (vgl. Brudermüller in Palandt, BGB, 79. Aufl., § 1578 Rn. 6; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1863 Tz. 19).
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Abfindung - Wohnvorteil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
    Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (OLG Hamm FamRZ 1999, 233 Tz. 76; BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19).
  • AG Regensburg, 07.11.2019 - 207 F 1427/19

    Ehegattenunterhalt - Leistungsfähigkeit durch fiktive Wohnwertzurechnung

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