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   OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10   

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OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10 (https://dejure.org/2010,78376)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.08.2010 - 6 U 97/10 (https://dejure.org/2010,78376)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. August 2010 - 6 U 97/10 (https://dejure.org/2010,78376)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08

    Widerruf

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Vielmehr hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob ihr Widerruf, der als außerordentliche Kündigung zu behandeln ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.1999, 23 U 16/08, Rn. 62, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschl. 6 U 51/10, Anlage BB 4, Bl. 246 d.A.), wirksam war, bereits deshalb, weil davon abhängt, ob sie für die Zeit nach dem Widerruf eine Leistungsklage der Beklagten wegen rückständiger Beiträge zu erwarten und weitere monatliche Zahlungen bis zum Jahre 2030 zu leisten hat (vgl. Podewils, MDR 2010, 117, 118).

    Das Feststellungsinteresse ist daher zu bejahen (so i.E. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Die Rechtsauffassung des OLG Frankfurt, wonach im vorliegenden Fall auf Grund des Verweises auf die §§ 312 d, 355 Abs. 3 BGB davon auszugehen sei, dass ein Widerrufsrecht nur dann eingeräumt werden sollte, wenn sich ein solches aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt, Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 70, zitiert nach juris), steht mithin im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Das OLG Frankfurt (Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 70, zitiert nach juris) geht insoweit entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung von der unzutreffenden Prämisse aus, dass auf Grund der Bezugnahme auf die §§ 312 d, 355 BGB überhaupt kein vertragliches Widerrufsrecht bestehe (siehe oben) und unterstellt zudem auch noch ersichtlich unzutreffend das Vorliegen einer individualvertraglich vereinbarten Widerrufsbelehrung.

  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 27 U 14/09

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs des Beitritts zu einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Auch im Hinblick auf den oben zitierten Verzicht " auf ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Bestimmungen", durch den der Eindruck einer Besserstellung gegenüber den gesetzlichen Regelungen erzielt wird, kann der durchschnittliche Kunde die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung nur dahingehend verstehen, dass unabhängig von den Voraussetzungen des § 312 BGB bzw. des § 312 d BGB ein vertragliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt werden sollte, womit auch § 355 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.07.2009, 27 U 5/09, Seite 6 ff, Anlage K 6; OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2010, 27 U 14/09, Rn. 34-39, zitiert nach juris; Münchener Kommentar-Masuch, BGB, 5. Aufl., § 355, Rn. 58; Podewils, MDR 2010, 117, 118).

    Selbst wenn die Modalitäten der Widerrufsausübung vorliegend nicht durch Bezugnahme auf § 355 BGB konkretisiert worden wären, würden sie sich nach den gesetzlichen Regelungen für dasjenige Widerrufsrecht richten, von dessen Bestehen bei der Belehrung ausgegangen worden ist bzw. welches am ehesten in Betracht zu ziehen war (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2010, 27 U 14/09, Rn. 37, zitiert nach juris; Münchener Kommentar-Masuch, a.a.O.).

    b) Dass bei der Rückabwicklung eines Fondsbeitritts die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anzuwenden sind, sodass (auch) die Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 Anlage 2 BGB-InfoV hier nicht passt, führt nicht dazu, dass eine Belehrung völlig unterbleiben kann, weil diese zu kompliziert wäre; vielmehr führen gerade die komplizierten Rechtsfolgen dazu, dass eine entsprechende korrekte Belehrung zu erfolgen hat (so i.E. auch OLG Dresden, Hinweis vom 07.04.2008, 1 U 0057/08, S. 3 f, Anlage K 4; OLG Köln, a.a.O., S. 9 f; OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 64; OLG München, Verfügung vom 12.01.2010, 14 U 556/09, Anlage BB 2, Bl. 236 d.A.; OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2010, 27 U 14/09, Rn. 34-39, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschl, 6 U 51/10, Anlage BB 4, Bl. 246 d.A.), wobei der Senat nicht entscheiden muss (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 16; OLG Köln, a.a.O.), wie die Widerrufsbelehrung im Einzelnen auszusehen hat (vgl. dazu Podewils, MDR 2010, 117, 120.).

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 51/10

    "Unzulässiger Reimport von Pflanzenschutzmitteln"; Zulässigkeit des Reimports

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Vielmehr hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob ihr Widerruf, der als außerordentliche Kündigung zu behandeln ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.1999, 23 U 16/08, Rn. 62, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschl. 6 U 51/10, Anlage BB 4, Bl. 246 d.A.), wirksam war, bereits deshalb, weil davon abhängt, ob sie für die Zeit nach dem Widerruf eine Leistungsklage der Beklagten wegen rückständiger Beiträge zu erwarten und weitere monatliche Zahlungen bis zum Jahre 2030 zu leisten hat (vgl. Podewils, MDR 2010, 117, 118).

    b) Dass bei der Rückabwicklung eines Fondsbeitritts die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anzuwenden sind, sodass (auch) die Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 Anlage 2 BGB-InfoV hier nicht passt, führt nicht dazu, dass eine Belehrung völlig unterbleiben kann, weil diese zu kompliziert wäre; vielmehr führen gerade die komplizierten Rechtsfolgen dazu, dass eine entsprechende korrekte Belehrung zu erfolgen hat (so i.E. auch OLG Dresden, Hinweis vom 07.04.2008, 1 U 0057/08, S. 3 f, Anlage K 4; OLG Köln, a.a.O., S. 9 f; OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 64; OLG München, Verfügung vom 12.01.2010, 14 U 556/09, Anlage BB 2, Bl. 236 d.A.; OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2010, 27 U 14/09, Rn. 34-39, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschl, 6 U 51/10, Anlage BB 4, Bl. 246 d.A.), wobei der Senat nicht entscheiden muss (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 16; OLG Köln, a.a.O.), wie die Widerrufsbelehrung im Einzelnen auszusehen hat (vgl. dazu Podewils, MDR 2010, 117, 120.).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs unzulässig (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2007, VII ZR 122/06, Rn. 13, 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81

    Bedeutung des Hinweises auf eine Widerrufsmöglichkeit wegen Abzahlungskaufs bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Stellt sich in einem solchen Fall - wie es hier der Fall ist - die gesamte Gestaltung des Vertragsvordruckes als vorformuliert i.S.d. § 305 BGB dar und sind aus der Sicht des durchschnittlichen oder sogar einfacheren Kunden Zweifel daran begründet, dass es sich bei dem Hinweis lediglich um eine Belehrung über ein - im konkreten Fall nicht gegebenes - gesetzliches Widerrufsrecht handelt, ist im Zweifel von der Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts auszugehen (vgl. BGH, NJW 1982, 2313 f).
  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Auch im Hinblick auf den oben zitierten Verzicht " auf ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Bestimmungen", durch den der Eindruck einer Besserstellung gegenüber den gesetzlichen Regelungen erzielt wird, kann der durchschnittliche Kunde die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung nur dahingehend verstehen, dass unabhängig von den Voraussetzungen des § 312 BGB bzw. des § 312 d BGB ein vertragliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt werden sollte, womit auch § 355 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.07.2009, 27 U 5/09, Seite 6 ff, Anlage K 6; OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2010, 27 U 14/09, Rn. 34-39, zitiert nach juris; Münchener Kommentar-Masuch, BGB, 5. Aufl., § 355, Rn. 58; Podewils, MDR 2010, 117, 118).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Unterbringung der Vertragsbedingungen in

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Unabhängig davon, ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt erteilt werden muss, kann eine falsche Widerrufsbelehrung den Kunden nämlich von der Ausübung des Widerrufs abhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2006, U (Kart) 23/05, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.01.2010 - 6 W 15/10

    Festsetzung des Streitwerts bei Vorliegen eines Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Aus dem Terminsprotokoll des OLG Stuttgart v. 29.06.2010, 6 W 15/10 geht nicht hervor, wie der Senat die Frage letztlich beurteilt; außerdem übergeht das OLG Stuttgart wie auch das OLG Karlsruhe im Beschl. v. 02.08.2010, 1 U 81/10, Bl. 218 ff, dass in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung auf § 355 BGB ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • OLG Naumburg, 24.10.2008 - 1 W 11/08

    Vertraglich vereinbartes freiwilliges Widerrufsrecht des Franchisenehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Naumburg v. 24.10.2008, 1 W 11/08, Rn. 7, zitiert nach juris, denn in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war anders als hier keinerlei Bezugnahme auf eine entsprechende gesetzliche Norm erfolgt.
  • OLG Köln, 18.05.2011 - 27 U 16/10

    Ausgestaltung eines vertraglichen Widerrufsrechts hinsichtlich der

    Insoweit hält der Senat ausdrücklich an seiner Auffassung fest, wie er sie bereits in dem ebenfalls die Klägerin betreffenden Urteil vom 22.07.2009 (27 U 5/09) dargelegt hat (zustimmend etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2010 - 6 U 97/10; OLG München, Beschluss vom 22.06.2010 - 27 U 281/10 sowie die weiteren von dem Beklagten in Kopie vorlegten Entscheidung; a.A. z.B.OLG Stuttgart Beschluss vom 29.06.2010 - 6 W 15/10 sowie eine Reihe von weiteren von der Klägerin in Kopie eingereichten Entscheidungen).
  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 924/09

    Fondsbeitritt: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei

    Sie ist unwirksam mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht laufen konnte (vgl. zum Ganzen eingehend OLG Naumburg 6 U 97/10, Beschluss vom 23.08.2010, ?S. 4 bis 6).
  • LG Dessau-Roßlau, 03.01.2011 - 2 O 43/10

    Fondsbeitritt: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei

    Sie ist unwirksam mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht laufen konnte (vgl. zum Ganzen eingehend OLG Naumburg 6 U 97/10, Beschluss vom 23.08.2010, S. 4 bis 6).
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