Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7397
OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14 (https://dejure.org/2016,7397)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.03.2016 - 4 U 130/14 (https://dejure.org/2016,7397)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. März 2016 - 4 U 130/14 (https://dejure.org/2016,7397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 167 Abs 2 InsO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 511 Abs 4 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer eines zur Auskunft über den Bestand abgetretener Forderungen verurteilten Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft gem. § 167 Abs. 2 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 511 Abs. 4
    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft gem. § 167 Abs. 2 InsO

  • rechtsportal.de

    InsO § 167 Abs. 2
    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft gem. § 167 Abs. 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Schweigen bedeutet dann Nichtzulassung (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 15 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei mit der Berufung anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9.11.2011 - IV ZB 23/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10, bei Juris Rn. 12; Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 436/10, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 13 ff.).

    Ohnehin wäre allerdings eine den Betrag von 600 ? übersteigende Streitwertfestsetzung in erster Instanz in der vorliegenden Konstellation nicht als Anknüpfungspunkt für die Annahme geeignet, das erstinstanzliche Gericht sei deswegen auch von einer entsprechenden Beschwer des Beklagten und mithin vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ausgegangen, denn bei der Auskunftsklage fallen der Streitwert und die Beschwer des zur Auskunft verurteilten in aller Regel auseinander (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 17).

    Dieses ist nach einem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Teilwert des Anspruchs zu bemessen, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll (BGH, Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 17).

    Dementsprechend kann einer erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für eine Auskunftsklage nichts zur Bemessung der Beschwer des unterlegenen Beklagten entnommen werden (BGH, Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 17).

    In diesen Fällen deutet die Abwendungsbefugnis darauf hin, dass die Anwendbarkeit des § 713 ZPO verneint, mithin die Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.4.2010 - XII ZB 128/09,bei Juris Rn. 20; Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 18).

  • BGH, 07.03.2012 - IV ZR 277/10

    Berufung gegen ein Auskunftsurteil: Nachholung einer Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Schweigen bedeutet dann Nichtzulassung (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 15 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei mit der Berufung anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9.11.2011 - IV ZB 23/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10, bei Juris Rn. 12; Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 436/10, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 13 ff.).

    Ohnehin wäre allerdings eine den Betrag von 600 ? übersteigende Streitwertfestsetzung in erster Instanz in der vorliegenden Konstellation nicht als Anknüpfungspunkt für die Annahme geeignet, das erstinstanzliche Gericht sei deswegen auch von einer entsprechenden Beschwer des Beklagten und mithin vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ausgegangen, denn bei der Auskunftsklage fallen der Streitwert und die Beschwer des zur Auskunft verurteilten in aller Regel auseinander (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 17).

    Aus der fehlerhaften Anordnung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe nach § 709 ZPO lassen sich hinreichend sichere Schlüsse zur Beurteilung der Rechtsmittelfähigkeit durch das Landgericht nicht ziehen (ebenso: BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 16/17).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZB 23/10

    Verurteilung zur Auskunft: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Das Interesse des Beklagten, die von der Klägerin letztlich angestrebte Leistung nicht erbringen zu müssen, wird durch die Verurteilung zur Auskunft nicht berührt, da diese für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 9.11.2011 - IV ZB 23/10, bei Juris Rn. 17; Beschluss vom 16.6.2008 - VIII ZB 87/06, bei Juris Rn. 7).

    Schweigen bedeutet dann Nichtzulassung (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 15 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei mit der Berufung anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9.11.2011 - IV ZB 23/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10, bei Juris Rn. 12; Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 436/10, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 13 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Dabei hat der Berufungskläger die Umstände, aus denen sich ein die Berufungssumme übersteigender Wert der Beschwer ergibt, substantiiert und detailliert darzulegen sowie glaubhaft zu machen, § 511 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 294 ZPO (OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - 19 U 110/11, bei Juris Rn. 2 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2001 - 7 U 167/01, bei Juris Rn. 2 ; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 511 Rn. 33).Kommt der Berufungsführer dieser Obliegenheit nicht nach, schätzt das Berufungsgericht die Beschwer aufgrund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis gemäß §§ 2,3 ZPO nach freiem Ermessen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.9.2011 - 7 U 23/11, bei Juris Rn. 9 [bestätigt durch BGH, Beschluss vom 9.2.2012 - III ZB 55/11, bei Juris]).

    Dieser Betrag ist sowohl als Wert des Beschwerdegegenstands als auch als Streitwert der Berufung in Ansatz zu bringen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2001 - 7 U 167/01, bei Juris Rn. 4).

  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 250/10

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Wert der Beschwer für Rechtsmittel des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Das gilt auch dann, wenn der Auskunftspflichtige zwar Rechtsanwalt ist, die Auskunft sich aber nicht auf eine Tätigkeit als Rechtsanwalt bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.9.2011 - IV ZR 250/10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch bei rechtsanwaltlicher Tätigkeit des Auskunftspflichtigen ein Stundensatz von 100 ? bis allenfalls 150 ? angemessen (BGH, Beschluss vom 22.3.2010 - II ZR 75/09, bei Juris Rn. 6 [100 ? anstatt 400 ?]; BGH, Beschluss vom 28.9.2011 - IV ZR 250/10, bei Juris Rn. 9 [100 ? bis allenfalls 150 ? anstatt 170 ?]; Beschluss vom 11.2.2008 - II ZR 314/06, bei Juris Rn. 5 f. [nicht mehr als 150 ? anstatt 350 ?]).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Anforderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 13.8.2015 - III ZR 76/14, bei Juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 4.6.2014 - IV ZB 2/14, bei Juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist - von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9).

  • BGH, 14.07.2015 - II ZB 1/15

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Kommanditisten gegenüber einem als KG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 13.8.2015 - III ZR 76/14, bei Juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 4.6.2014 - IV ZB 2/14, bei Juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist - von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Das insoweit bestehende Interesse des Beklagten, die Durchsetzung des Hauptanspruchs insgesamt zu verhindern, geht über den unmittelbaren Gegenstand der angegriffenen Entscheidung und die dadurch vermittelte Belastung des Beklagten hinaus und ist deshalb außer Betracht zu lassen (BGH, Beschluss vom 24.11.1994 - GSZ 1/94, bei Juris Rn. 15).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    In diesen Fällen deutet die Abwendungsbefugnis darauf hin, dass die Anwendbarkeit des § 713 ZPO verneint, mithin die Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.4.2010 - XII ZB 128/09,bei Juris Rn. 20; Beschluss vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 18).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 561/10

    Berufungszulassung: Überprüfbarkeit der nachgeholten ablehnenden Entscheidung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14
    Schweigen bedeutet dann Nichtzulassung (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 338/09, bei Juris Rn. 15 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei mit der Berufung anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9.11.2011 - IV ZB 23/10, bei Juris Rn. 15; Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10, bei Juris Rn. 12; Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 436/10, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 7.3.2012 - IV ZR 277/10, bei Juris Rn. 13 ff.).
  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

  • BGH, 20.02.2008 - IV ZB 14/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 09.02.2012 - III ZB 55/11

    Verurteilung zur Rechnungslegung: Wert der Beschwer für Berufung des

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 255/08

    Stufenklage des Erben gegen den Bevollmächtigten des Erblassers: Wert der

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 314/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer

  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 76/14

    Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung;

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 94/06

    Notwendigkeit der Angabe und Glaubhaftmachung des Wertes des

  • OLG Köln, 18.10.2011 - 19 U 110/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für die Verurteilung zur Erteilung einer

  • BGH, 29.07.2014 - IV ZB 37/13

    Auskunftsanspruch einer Tochter durch Vorlage eines Verzeichnisses über den

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht