Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Private Rentenversicherung: Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers vor Abschluss des Versicherungsvertrages im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Versicherers zum substantiierten Bestreiten bei Vortrag des Versicherungsnehmers über die Nichteinhaltung von Beratungspflichten i.R.v. Rentenversicherungsvertragsverhandlungen; Aufklärung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer zum Zweck der ...
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 675
Versicherer muss dem VN bei angegriffenem Gesundheitszustand nicht vom Abschluss einer privaten Rentenversicherung abraten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 14.03.2006 - 1 O 241/05
- OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1069
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03
Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Versicherer aufgrund des Vertrauensverhältnisses auch während der Vertragsverhandlungen dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Auskunft und Beratung verpflichtet, soweit dieser sie benötigt (BGH VersR 92, 217; OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161).Im Übrigen trifft den Versicherer eine weitergehende Auskunfts- und Beratungspflicht ausnahmsweise nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände dies gebieten (OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161).
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Zwar ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass eine mangelhafte Aufklärung ursächlich für die Entscheidung zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts geworden ist (BGH MDR 2005, 326). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Dies wäre der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich wäre oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen würde (vgl. BGH NJW 2004, 1876).
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Diese Kausalitätsvermutung setzt allerdings voraus, dass es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die richtige Aufklärung gegeben hätte und die Möglichkeit eines Entscheidungskonfliktes ausscheidet (BGH NJW 2001, 2021). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Versicherer aufgrund des Vertrauensverhältnisses auch während der Vertragsverhandlungen dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Auskunft und Beratung verpflichtet, soweit dieser sie benötigt (BGH VersR 92, 217; OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161). - BGH, 02.03.1994 - VIII ZR 14/93
Aufklärungspflicht eines Bautreuhänders
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Beweisschwierigkeiten des Versicherungsnehmers, die sich aus der Führung des negativen Beweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, wird dadurch begegnet, dass der Versicherer die Behauptungen des Versicherungsnehmers substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu BGH WM 94, 1076; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 83), d.h. er muss darlegen, wie die Aufklärung konkret erfolgt ist. - OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
Beweisschwierigkeiten des Versicherungsnehmers, die sich aus der Führung des negativen Beweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, wird dadurch begegnet, dass der Versicherer die Behauptungen des Versicherungsnehmers substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu BGH WM 94, 1076; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 83), d.h. er muss darlegen, wie die Aufklärung konkret erfolgt ist.
- OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13
Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer …
Erst wenn einem Versicherungsnehmer diese Unterschiede klar vor Augen geführt sind und der Makler den Bedarf des Versicherungsnehmers erfragt hat, kann der Versicherungsnehmer nach Beratung entscheiden, ob ihm die Steuervorteile so wichtig sind, dass er auf das Recht verzichten will, jederzeit nach Kündigung der Rentenversicherung über das bedingungsgemäß angesparte Kapital zu verfügen (siehe auch allgemein zur Aufklärungspflicht hinsichtlich verschiedener Rentenmodelle OLG Stuttgart, VersR 2007, 1069). - OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11 Eine weitergehende Aufklärung kann ihm im Einzelfall zwar obliegen, wenn besondere Umstände dies gebieten (vgl. OLG Stuttgart r + s 2009, 28, 29).