Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48894
OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17 (https://dejure.org/2017,48894)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2017 - 5 S 7.17 (https://dejure.org/2017,48894)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 5 S 7.17 (https://dejure.org/2017,48894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60 Abs 1 VwGO, § 109 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 147 Abs 1 S 1 VwGO, § 173 VwGO
    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist neben der Beschwerdeeinlegungsfrist; Nichtbeachtung der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Anwalts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 Abs 1 VwGO, § 109 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 147 Abs 1 S 1 VwGO, § 173 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Beschwerdeeinlegungs- und Beschwerdebegründungsfrist; selbstständige Fristen; Wegfall des Hindernisses vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; Nichtbeachtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04

    Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17
    Die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist eine selbständige, vom Lauf der Einlegungsfrist für die Beschwerde nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2015 - OVG 3 S 92.14 -, juris Rn. 3, sowie zur Beschwerdebegründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 4 B 40.07 -, juris Rn. 2, und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 40.07

    Notwendigkeit der Begründung einer Nichtzulasungbeschwerde -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17
    Die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist eine selbständige, vom Lauf der Einlegungsfrist für die Beschwerde nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2015 - OVG 3 S 92.14 -, juris Rn. 3, sowie zur Beschwerdebegründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 4 B 40.07 -, juris Rn. 2, und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 54.14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Einlegungsort;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17
    Dieses Versäumnis wäre bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Anwaltes vermeidbar gewesen und stellt kein unverschuldetes Hindernis nach § 60 VwGO dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - OVG 10 N 54.14 -, juris Rn. 3, zur Sorgfalt eines bevollmächtigten Anwalts bei der Anfertigung von Rechtsmittelschriften).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.11

    Zwischenurteil; Unzulässigkeit der Klage; (kein) selbständiges Zwischenurteil;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift des § 109 VwGO, wonach über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil vorab entschieden werden kann, in dem hier in Rede stehenden Beschwerdeverfahren überhaupt anwendbar ist, weil die bezeichnete Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nur für Zwischenurteile gilt, die die Zulässigkeit der Klage bejahen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2011 - OVG 10 B 14.11 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 3 S 92.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Einlegung; Frist; Versäumnis; früherer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17
    Die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist eine selbständige, vom Lauf der Einlegungsfrist für die Beschwerde nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2015 - OVG 3 S 92.14 -, juris Rn. 3, sowie zur Beschwerdebegründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 4 B 40.07 -, juris Rn. 2, und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 -, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht