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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23   

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https://dejure.org/2023,6132
OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23 (https://dejure.org/2023,6132)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2023 - 4 S 8.23 (https://dejure.org/2023,6132)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2023 - 4 S 8.23 (https://dejure.org/2023,6132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 839 Abs 3 BGB, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Beschwerde - mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen - einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Beförderung - keine vorläufige Ernennung - Schadenersatz - kein "dulde und liquidiere" - Anspruchsverlust nur bei erfolgversprechenden Rechtsmitteln

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 839 Abs 3 BGB, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Beschwerde - mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen - einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Beförderung - keine vorläufige Ernennung - Schadenersatz - kein "dulde und liquidiere" - Anspruchsverlust nur bei erfolgversprechenden Rechtsmitteln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21

    Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23
    Vor dem Hintergrund, dass im Wege vorläufiger Anordnung nach § 123 VwGO ein Anspruch auf Beförderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (u.a. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, § 61 Rn. 1361 m.w.N.), weil das geltende Beamtenrecht eine derartige "vorläufige" Beamtenernennung (vgl. dazu § 8 Abs. 1 BeamtStG) nicht kennt (BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36), greift der Hinweis des Antragstellers auf § 8 Abs. 4 BeamtStG nicht durch.

    Ein Anspruchsverlust tritt jedoch nur durch den Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris 34 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - 10 S 14.19

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf zukünftiges Unterlassen einer Äußerung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23
    Die Beschwerde kann nur Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder der tragenden Begründungen den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend Gründe dargelegt werden, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist (u.a. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. November 2021 - OVG 4 S 38/21 - EA S. 3, vom 20. Mai 2021 - OVG 4 S 18/21 - EA S. 3, Beschluss vom 19. März 2019 - OVG 10 S 14.19 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 17.07.2023 - 5 L 640.23

    Lehrkräfteverbeamtung: Hinausschieben der Höchstaltersgrenze für angestellte

    Dagegen spricht die Formenstrenge des Beamtenrechts und die Tatsache, dass das Probebeamtenverhältnis nur unter eingeschränkten Voraussetzungen beendet werden kann (vgl. § 23 Abs. 3 BeamtStG) und nach einer gewissen Zeit bei Bewährung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln ist (vgl. Külpmann in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1361 m.w.N.; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 18. März 2014 - 4 S 509.14 -, juris Rn. 13; für die Ernennung auf Lebenszeit auch BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4/21 -, juris Rn. 36; für die Beförderung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2023 - 4 S 8/23 -, juris Rn. 5).
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