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   OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22   

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OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22 (https://dejure.org/2023,10362)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.05.2023 - 2 B 329/22 (https://dejure.org/2023,10362)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 2 B 329/22 (https://dejure.org/2023,10362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB VIII § 42a; SGB VIII § 42f; SGB VIII § 42f Abs 1 S 2; SGB X § 42 S 1
    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Altersfeststellung; Hinzuziehung einer Vertrauensperson; kein Beurteilungsspielraum des Jugendamts - Altersfeststellung; Beurteilungsspielraum; qualifizierte Inaugenscheinnahme; unbegleiteter minderjähriger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42 Abs. 2 S. 2; SGB VIII § 42a Abs. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt; Rechtzeitige Information eines Betroffenen über sein Recht auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21

    Vorläufige Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; einstweiliger

    Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22
    Da der Widerspruch des Antragstellers nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung nicht anzuordnen, von der Widerspruchsbehörde zurückgewiesen wurde, durfte der Antragsteller sein Begehren im Beschwerdeverfahren von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage umstellen (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 8 ff.).

    Eine Information, die erst unmittelbar vor Beginn der Inaugenscheinnahme erfolgt, ist hierfür nicht ausreichend (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 14 f.).

  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22
    Der Antragsteller sei seiner Obliegenheit nicht nachgekommen, im gerichtlichen Verfahren darzulegen, "ob eine und ggf. welche Vertrauensperson er bei einem früher erfolgten Hinweis hinzugezogen hätte und welche ergänzenden Angaben zu seiner Biographie er bei Anwesenheit dieser Vertrauensperson hätte machen und inwieweit er Widersprüche hätte ausräumen können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, Rn. 13 - 17, juris)".
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22
    Pauschale Behauptungen und Ungereimtheiten können in Verbindung mit dem äußeren Erscheinungsbild dazu führen, dass dem Betreffenden die Altersangabe nicht abgenommen werden kann (OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht die Senatsrechtsprechung jedoch insoweit zitiert, als ein Verstoß gegen die Pflicht zur (rechtzeitigen) Information über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson nach § 42 Satz 1 SGB X unbeachtlich ist, wenn der Betroffene im gerichtlichen Verfahren oder im Widerspruchsverfahren die bislang unzureichenden Angaben zu seiner Biographie nicht nachträglich ergänzt, Widersprüche, zu denen er sich in dem Gespräch mangels Anwesenheit einer Vertrauensperson möglicherweise nicht ausreichend erklären konnte, ausräumt oder aber darlegt, dass und warum er dazu selbst jetzt nicht in der Lage ist (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 21.05.2021 - 2 B 76/21

    Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Personen - Alterseinschätzung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22
    Ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative des Jugendamtes bestehen nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 21.05.2021 - 2 B 76/21, juris Rn. 8).
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