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   OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22   

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OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22 (https://dejure.org/2022,38319)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.12.2022 - 1 LA 292/22 (https://dejure.org/2022,38319)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 1 LA 292/22 (https://dejure.org/2022,38319)
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    AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Anerkannt Schutzberechtigter; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung der Zulassungsgründe; Dublin III-VO; Dublin-Verfahren; Italien; Rückkehr; Darlegungsanforderungen grundsätzliche Bedeutung von Tatsachenfragen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 10 LA 77/22

    Existenzminimum; Existenzsicherung; Schattenwirtschaft; Schwarzarbeit

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Dies ist auch deshalb notwendig, weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (NdsOVG, Beschl. v. 10.06.2022 - 10 LA 77/22, juris Rn. 7; GK - AsylG , Stand: 04.07.2022, § 78 AsylG Rn. 609).

    Das Vorbringen zeigt damit keine konkreten Gründe auf, welche die Beurteilung der Verhältnisse in Italien durch das Verwaltungsgericht als zweifelhaft erscheinen ließen, und damit die Möglichkeit einer anderen Entscheidung im Berufungsverfahren darlegten (vgl. zu einem ähnlichen Fall NdsOVG, Beschl. v. 10.06.2022 - 10 LA 77/22, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22

    Circular letters; Garantieerklärung; Personen, vulnerable; Zusicherung,

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Zudem habe das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die aufgeworfenen Fragen mit Blick auf aktuelle Erkenntnismittel für klärungsbedürftig erachtet (Verweis auf NdsOVG, Urt. v. 11.05.2022 - 10 LA 46/22, juris).

    Das Gericht hatte dort die wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Berufungszulassung führende Frage so aufgefasst, dass zu klären sei, "ob vulnerablen Antragstellern, wie Familien mit Kindern, bei denen Italien gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, bei Überstellung nach Italien ohne Vorliegen einer individuellen Garantieerklärung eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh droht [...]" (NdsOVG, Urt. v. 11.05.2022 - 10 LA 46/22, juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Ansonsten erschöpft sich die Begründung des Berufungszulassungsantrages im Ergebnis auf den Verweis darauf, dass ein Teil der Oberverwaltungsgerichte annehme, bei einer Rückkehr anerkannter Schutzsuchender nach Italien drohe keine Verletzung des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh, während das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 20.07.2021 ( 11 A 1674/20.A, juris) zu einem anderen Ergebnis gekommen sei.
  • BVerwG, 08.03.2018 - 1 B 7.18

    Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Grundsätzlich bedeutsam i.S.d. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG ist eine Sache, wenn sie eine höchstrichterlich oder - soweit es eine Tatsachenfrage betrifft - obergerichtlich noch nicht beantwortete Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsfähig wäre und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 - 1 B 7.18, juris Rn. 2 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 14.10.2019 - 1 LA 164/19, juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu §§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 14.10.2019 - 1 LA 164/19, juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu §§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • OVG Bremen, 14.10.2019 - 1 LA 164/19

    Asyl Afghanistan; Darlegungserfordernis; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 14.10.2019 - 1 LA 164/19, juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu §§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
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