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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08 (https://dejure.org/2009,10416)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.05.2009 - 3 K 24/08 (https://dejure.org/2009,10416)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 (https://dejure.org/2009,10416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Präklusion im Normenkontrollverfahren; Verfahren nach BauGB § 4a Abs 3 ist bei Änderung von Festsetzungen eines Bebauungsplans im ergänzenden Verfahren; Abwägung bei Verkehrslärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präklusion von Einwendungen im Normenkontrollverfahren; Folge der Änderung von Festsetzungen eines bekanntgemachten Bebauungsplanes im ergänzenden Verfahren; Voraussetzungen des Erfordernisses der Durchführung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2a; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 4a Abs. 3; ; BauGB § 214 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion von Einwendungen im Normenkontrollverfahren; Folge der Änderung von Festsetzungen eines bekanntgemachten Bebauungsplanes im ergänzenden Verfahren; Voraussetzungen des Erfordernisses der Durchführung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Der daraus folgende Anspruch auf gerechte Abwägung ist ein Recht im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG, U. v. 24.09.1998 -4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).

    Das Interesse des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des streitbefangenen Plangebiets, von Lärmimmissionen der im Plangebiet zugelassenen Nutzungen einschließlich des Zu- und Abgangsverkehrs verschont zu bleiben, kann ein für die Abwägung erheblicher privater Belang sein (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.; BVerwG, U. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 - ZfBR 1999, 223 = DVBl 1999, 1293).

    Allgemein reicht es für die Antragsbefugnis daher aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung eigener Belange, die für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten waren, als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 -BVerwGE 107, 215 ; BVerwG, U. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732 f. zu den Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung bezüglich eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Offensichtlich sind Mängel, wenn sie die "Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und sich aus Akten, Protokollen () oder sonstigen Unterlagen ergeben (BVerwG, Urt. vom 21.08.1981 - 4 C 57/80 -, E 64, 33, 38).

    v. 21.08.1981 - 4 C 57/80 -, BVerwGE 64, 33, 38 f.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Das Interesse des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des streitbefangenen Plangebiets, von Lärmimmissionen der im Plangebiet zugelassenen Nutzungen einschließlich des Zu- und Abgangsverkehrs verschont zu bleiben, kann ein für die Abwägung erheblicher privater Belang sein (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.; BVerwG, U. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 - ZfBR 1999, 223 = DVBl 1999, 1293).

    Hierfür muss hinreichend substanziiert aufgezeigt werden, dass ein abwägungserheblicher Belang nicht nur berührt, sondern auch möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BVerwG, U. v. 26.2.1999 - 4 CN 6/98 - NVwZ 2000, 197).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732).

    Allgemein reicht es für die Antragsbefugnis daher aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung eigener Belange, die für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten waren, als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 -BVerwGE 107, 215 ; BVerwG, U. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732 f. zu den Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung bezüglich eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) sine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, E 34, 301; Urt. vom 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, E 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.12.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995-4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Die Rechtsordnung verhält sich gegenüber den Belangen des Verkehrslärmschutzes insofern nicht neutral, gesetzlicher Schutzbedarf wird anerkannt, wie sich aus §§ 3, 41 ff. und 50 BImSchG, aber auch aus § 1 Abs. 6 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 ff.).

    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995-4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Jedenfalls die Festsetzung der Berechnungsmethode für den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel kann - unabhängig davon, dass sie nicht auf Vorschlägen betroffener Grundstückseigentümer beruht - bei jeder Betrachtungsweise auf Beteiligte nachteilige Auswirkungen haben: Nach Überzeugung des Senats führen die in der Praxis anzutreffenden unterschiedlichen Berechnungsmethoden bei der Anwendung der flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel zu unterschiedlichen Ergebnissen, die sich im Bereich von 3 dB(A) bewegen (vgl. VGH Mannheim Urt. vom 24.03.2005 - 8 S 595/04 -, BRS 69 Nr. 39).

    Fehlt - wie hier - eine solche Festsetzung der Messmethode, erweist sich die bloße Festsetzung von flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegeln als unbestimmt und damit als unwirksam (vgl. VGH Mannheim U. v. 24.03.2005 - 8 S 595/04 -, BUS 69 Nr. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 7 B 915/08

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Die Präklusionsvorschrift des § 47 Abs. 2a VwGO versteht der Senat in dem Sinne, dass es für die Zulässigkeit des Normenkontrollantrages genügt, wenn wenigstens eine dieser Einwendungen rechtzeitig im Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben wurde (vgl. OVG Münster B. v. 29.08.2008 -7 B 915/08 -, ZfBR 2008, 201) oder unverschuldet nicht erhoben werden konnte.

    Dass der Gesetzgeber eine umfassende, über den Wortlaut hinausgehende Präklusion für alle nicht im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen anordnen wollte, ist nicht ersichtlich (OVG Münster, B. v. 29.08.2008 - 7 B 915/08 -, ZfBR 2008, 201 unter Hinweis auf BTDrs. 16/3308 S. 20).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08
    Ob die Festsetzung von Bettenzahlen für einzelne Baufelder mit der Rechtsprechung des BVerwG, wie sie zur betriebsunabhängigen Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen in Sondergebieten entwickelt wurde (BVerwG Urt. v. 03.04.2008 - 4 CN 3/07 -, BVerwGE 131 86), vereinbar ist, kann der Senat wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit offenlassen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 KN 532/01

    Abwägung; Bebauungsplan; Eigentum; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit des

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2012 - 3 K 10/11

    Normenkontrolle - Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

    Ein Vergleich mit der Monatsfrist des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ergibt, dass eine Zwei-Wochen-Frist regelmäßig ausreicht, wenn es um Detailänderungen geht (vgl. Senat, U. v. 27.05.2009 - 3 K 24/08 -, juris Rn. 107).

    Indem dem gem. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB zu berücksichtigenden Belang des Denkmalschutzes allein der planerische Wille der Antragsgegnerin gegenüber gesetzt wurde, ohne konkret die Auswirkungen auf das denkmalgeschützte Ortsbild abzuwägen, bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewichtung dieses Belangs auch vor dem Hintergrund dessen Einordnung in der Landes- und Regionalplanung (vgl. zur Berücksichtigung dieses Belangs auch Senatsurteil v. 27.05.2009 - 3 K 24/08 -, BRS 74 Nr. 53 (2009)).

    Soweit die Antragsgegnerin der Planung eine Verkehrsentwicklungsplanung zugrunde legt (S.34 f der Begründung), ist zum einen zu berücksichtigen, dass diese Planung nach den Angaben der Vertreter der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung bislang nicht verbindlich beschlossen ist, die Lösung des von ihr gesehenen Problems auf die mittelfristige Umsetzung einer anderen Planung verschoben und damit die gebotene Abwägung und Konfliktbewältigung in der vorliegenden Bauleitplanung selbst vermieden wird (vgl. Senaturteil vom 27.05.2009 - 3 K 24/08 -, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 3 K 13/14

    Normenkontrolle - Gliederung eines Gewerbegebiets durch Festsetzung von

    Auch dem Urteil des OVG Greifswald vom 27.05.2009 (- 3 K 24/08 - BRS 74 Nr. 53, juris Rn. 67) lag ein Fall zu Grunde, in dem die Möglichkeit des Abschlusses eines Abonnements oder der Mitnahme des amtlichen Bekanntmachungsblattes in der Gemeindeverwaltung bestand und es nicht um die Anforderungen an die Angabe der Bezugsarten im Blatt ging.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung

    Auch dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 27. Mai 2009 (- 3 K 24/08 -, BRS 74 Nr. 53 = juris Rn. 67) lag ein Fall zu Grunde, in dem die Möglichkeit des Abschlusses eines Abonnements oder der Mitnahme des amtlichen Bekanntmachungsblattes in der Gemeindeverwaltung bestand und es nicht um die Anforderungen an die Angabe der Bezugsarten im Blatt ging.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen

    Auch dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 27. Mai 2009 (- 3 K 24/08 -, BRS 74 Nr. 53 = juris Rn. 67) lag ein Fall zu Grunde, in dem die Möglichkeit des Abschlusses eines Abonnements oder der Mitnahme des amtlichen Bekanntmachungsblattes in der Gemeindeverwaltung bestand und es nicht um die Anforderungen an die Angabe der Bezugsarten im Blatt ging.
  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell;

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
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