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   OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18   

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OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18 (https://dejure.org/2018,29157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2018 - 13 ME 392/18 (https://dejure.org/2018,29157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 (https://dejure.org/2018,29157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden Asylverfahrens; Eintritt der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Eintritt der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 2004 bei Antragstellung während eines laufenden Asylverfahrens

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden Asylverfahrens; Eintritt der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Dementsprechend stellt auch § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylG klar, dass der Abschiebung eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers § 81 AufenthG nicht entgegensteht und etwas Anderes nur dann gilt, wenn die Verlängerung eines längerfristigen Aufenthaltstitels beantragt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.4.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.3.2009 - 18 E 311/09 -, juris Rn. 2 ff.; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., AufenthG, § 81 Rn. 32; GK-AsylG, § 43 Rn. 13 (Stand: Juni 2014); a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.9.2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 6).

    Auch allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Auch allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1241).

    (1) Dies zugrunde gelegt, kommt die Erteilung einer Verfahrensduldung für die vom Antragsteller begehrte Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von vorneherein nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017, a.a.O., Rn. 3 a.E.).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Anhaltspunkte für ein inlandsbezogenes - und damit von der Ausländerbehörde selbständig zu prüfendes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 415 f.; BVerwG, Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, BVerwGE 105, 322, 327) - Ausreisehindernis wegen einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 4) ergeben sich aus der vom ihm vorgelegten und vom Verwaltungsgericht eingehend gewürdigten ärztlichen Stellungnahme vom 1. August 2018 (Blatt 41 der Gerichtsakte) und auch aus seinem Beschwerdevorbringen nicht.

    Hinsichtlich eines etwaigen krankheitsbedingten zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots sind der Antragsgegner und auch der Senat nach § 42 Satz 1 AsylG an die insoweit negative Feststellung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. August 2016 (Blatt 23 der Gerichtsakte) gebunden und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einer eigenen Prüfung weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 195; Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O., Rn. 17).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Eine solche pauschale Bezugnahme genügt nicht dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, NdsVBl. 2008, 358, 359 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 11 S 1639/12

    Fiktionswirkung der Antragstellung im Ausländerrecht; Zeiten rechtmäßigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Dementsprechend stellt auch § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylG klar, dass der Abschiebung eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers § 81 AufenthG nicht entgegensteht und etwas Anderes nur dann gilt, wenn die Verlängerung eines längerfristigen Aufenthaltstitels beantragt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.4.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.3.2009 - 18 E 311/09 -, juris Rn. 2 ff.; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., AufenthG, § 81 Rn. 32; GK-AsylG, § 43 Rn. 13 (Stand: Juni 2014); a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.9.2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 19 ZB 15.318

    Keine Fiktionswirkung durch Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Dementsprechend stellt auch § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylG klar, dass der Abschiebung eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers § 81 AufenthG nicht entgegensteht und etwas Anderes nur dann gilt, wenn die Verlängerung eines längerfristigen Aufenthaltstitels beantragt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.4.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.3.2009 - 18 E 311/09 -, juris Rn. 2 ff.; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., AufenthG, § 81 Rn. 32; GK-AsylG, § 43 Rn. 13 (Stand: Juni 2014); a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.9.2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 18 E 311/09

    Asylverfahren Antrag Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel Erlaubnisfiktion

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Dementsprechend stellt auch § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylG klar, dass der Abschiebung eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers § 81 AufenthG nicht entgegensteht und etwas Anderes nur dann gilt, wenn die Verlängerung eines längerfristigen Aufenthaltstitels beantragt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.4.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.3.2009 - 18 E 311/09 -, juris Rn. 2 ff.; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., AufenthG, § 81 Rn. 32; GK-AsylG, § 43 Rn. 13 (Stand: Juni 2014); a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.9.2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 13 ME 128/08

    Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

    Nach herrschender Ansicht, der sich der Senat unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 5. September 2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 6, anschließt, löst ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, den ein Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens und während Zeiten einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG stellt, die Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht aus (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 22.04.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2009 - 18 E 311/09 -, juris Rn. 2 ff.; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 37; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 43 Rn. 13 ; i.E. wohl auch Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand: 05.03.2020, § 81 AufenthG Rn. 91 ff.).

    Wird - wie im Falle der Antragstellerin zu 3) - der Antrag auf (erstmalige) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem eine Aufenthaltsgestattung auslösenden Asylantrag gestellt, so muss aus den genannten Vorschriften, insbesondere aus § 55 Abs. 2 Satz 1 AsylG, und dem dargestellten Regelungszweck geschlossen werden, dass dann die mit einer Antragstellung gegebenenfalls verbundenen Fiktionen gleichfalls nicht eintreten sollen (so bereits Nds. OVG, Beschluss vom 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 22.04.2016 - 19 ZB 15.318 -, juris Rn. 8; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 37).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Von dem Grundsatz, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (Beschl. d. Senats v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris, RdNr. 8, zu § 104a Abs. 1 AufenthG; NdsOVG, Beschl. v. 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris, RdNr. 13, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. NdsOVG, B.v. 11.9.2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 7).

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 11.9.2018, a.a.O. Rn. 7; B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 7; OVG Bremen, B.v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    (2) Aufgrund der Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG verfügt der Antragsteller derzeit über ein gesetzliches Aufenthaltsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 11.9.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 4; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 55 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

    Die Zeit davor, ab der Stellung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom 15. September 2017, kann auf die Mindestbestandsdauer der Ehe nicht angerechnet werden, da der Antrag während des laufenden Asylverfahrens gestellt wurde und damit entsprechend §§ 55 Abs. 2, 42 Abs. 2 AsylG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auslöste (BayVGH, Beschluss vom 22. April 2016 - 19 ZB 15.318 - juris Rn. 8; NdsOVG, Beschluss vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 4; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 39; anders noch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - a.a.O. Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2019 - 13 ME 299/19

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Derogation; Duldungsfiktion;

    Wie der Senat jedoch bereits in seinem Beschluss vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 4 m.w.N., entschieden hat, löst ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der während der Zeit einer Aufenthaltsgestattung gestellt wird, aus rechtssystematischen und teleologischen Gründen mit Blick auf die spezielleren Regelungen in §§ 55 Abs. 2 Satz 1, 43 Abs. 2 Satz 2 AsylG die Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG von vornherein nicht aus; diese Norm wird vielmehr durch die genannten asylrechtlichen Vorschriften verdrängt.
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Ausreise aufgrund der Dauer der voraussichtlichen Trennung im Lichte dieser Grundrechte nicht zumutbar ist (Nds. OVG, Beschl. v. 11.09.2018 - 13 ME 392/18, juris Rn. 8 und Beschl. v. 22.08.2017 - 13 ME 213/17, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 21.10.2022 - 12 B 3879/22

    Abschiebungsverbot; Familiäre Bindungen im Bundesgebiet; Pflegebedürftigkeit,

    Eine - hier allein in Betracht kommende - rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist gegeben, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23

    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung;

    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 11.9.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 7; GK-AufenthG, § 60a Rn. 168 (Stand: März 2021) jeweils m.w.N.).
  • VG Hannover, 08.09.2023 - 12 B 4269/23

    Abschiebungsschutz wg Vaterschaft; Abwägung; Sorgerecht; Straftäter;

    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (Nds. OVG, Beschl. vom 27.08.2020 - 13 ME 301/20 -, V.n.b., Beschl. vom 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 7).
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