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   OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18   

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https://dejure.org/2018,973
OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18 (https://dejure.org/2018,973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2018 - 12 ME 3/18 (https://dejure.org/2018,973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 12 ME 3/18 (https://dejure.org/2018,973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 7 VwGO; § 154 Abs. 2 VwGO
    Beschwerde gegen eine "zwischen den Instanzen" erledigte Zwischenentscheidung ("Hängebeschluss") im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hinsichtlich Zulässigkeit; Notwendigkeit zum Treffen einer Kostenentscheidung in einem solchen Beschwerdeverfahren und Festsetzen eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen erledigte Zwischenentscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ; Abänderungsantrag; Abänderungsverfahren; Erledigung zwischen den Instanzen; Hängebeschluss; Hängebeschluss; Kostenentscheidung; Hängebeschluss; Streitwert; Zwischenentscheidung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 7 ; VwGO § 154 Abs. 2
    Beschwerde gegen eine "zwischen den Instanzen" erledigte Zwischenentscheidung ("Hängebeschluss") im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hinsichtlich Zulässigkeit; Notwendigkeit zum Treffen einer Kostenentscheidung in einem solchen Beschwerdeverfahren und Festsetzen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen "Hängebeschluss" ist unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Es kann offen bleiben, ob dies schon deshalb gilt, weil eine - hier vom Verwaltungsgericht getroffene - Zwischenregelung/-entscheidung generell lediglich eine verfahrensleitende Bedeutung hat und deshalb dem Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 VwGO unterfällt (in diesem Sinne Nds. OVG, Beschl. v. 7.7.2017 - 13 ME 170/17 -, a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 -, jeweils juris und m. w. N.).

    Ob die Rechtsmittelbelehrung in dem angegriffenen Beschluss vom 1. Dezember 2017 richtig gewesen ist, ist hingegen für die Zulässigkeit der Beschwerde unerheblich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.7.2017, a. a. O., Rn. 3, m. w. N.).

  • VGH Hessen, 28.04.2017 - 1 B 947/17

    Zwischenentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Eine solche Festsetzung hält der Senat für geboten, da es sich ungeachtet der umstrittenen Statthaftigkeit der Beschwerde jedenfalls vorliegend, d. h. bei einer vom Verwaltungsgericht erlassenen Zwischenentscheidung, i. S. d. Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zum GKG) um eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts über die Aussetzung der Vollziehung (Nr. 5240) und nicht lediglich eine sonstige Beschwerde i. S. d. Nr. 5502 (so Hess. VGH, Beschl. v. 28.4.2017 - 1 B 947/17 -, juris, Rn. 19) handelt, für die eine Festgebühr vorgesehen und deshalb kein Streitwert festzusetzen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 2 S 1916/17

    Hängebeschluss im abgabenrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Es kann offen bleiben, ob dies schon deshalb gilt, weil eine - hier vom Verwaltungsgericht getroffene - Zwischenregelung/-entscheidung generell lediglich eine verfahrensleitende Bedeutung hat und deshalb dem Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 VwGO unterfällt (in diesem Sinne Nds. OVG, Beschl. v. 7.7.2017 - 13 ME 170/17 -, a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Dieser Annahme steht entgegen, dass das Beschwerdeverfahren auch kostenrechtlich i. S. d. § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG einen eigenen Rechtszug darstellt (vgl. für die Beschwerde nach § 99 Abs. 2 Satz 13 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 27.12.2016 - 20 KSt 1/16 -, juris, Rn. 6, sowie für eine solche nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, juris, Rn. 18; Nds. OVG, Beschl. v. 31.8.2017 - 13 OB 205/17 -, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Der teilweise vertretenen Ansicht (vgl. VGH Bad.-Württ., a. a. O., Rn. 10; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 -, juris, Rn. 18, jeweils m. w. N.), auch das Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenregelung sei Bestandteil des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, hier also des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO, in dem insgesamt über die Kosten zu entscheiden sei, folgt der Senat nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Tritt - wie hier - eine solche Erledigung "zwischen den Instanzen" ein, so besteht jedenfalls unter den vorliegenden Voraussetzungen kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Einlegung bzw. Fortführung einer Beschwerde (vgl. allgemein: OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37/16 - OVG Bremen; Beschl. v. 23.3.2010 - 2 B 449/09 -, jeweils juris, sowie Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., vor § 124, Rn. 43, sowie § 146, Rn. 42, m. w. N.).
  • OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09

    Erledigung zwischen den Instanzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Tritt - wie hier - eine solche Erledigung "zwischen den Instanzen" ein, so besteht jedenfalls unter den vorliegenden Voraussetzungen kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Einlegung bzw. Fortführung einer Beschwerde (vgl. allgemein: OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37/16 - OVG Bremen; Beschl. v. 23.3.2010 - 2 B 449/09 -, jeweils juris, sowie Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., vor § 124, Rn. 43, sowie § 146, Rn. 42, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 OB 205/17

    Allgemeines Register; Berichtigung des Rubrums; Beteiligter; insolvenzrechtlich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18
    Dieser Annahme steht entgegen, dass das Beschwerdeverfahren auch kostenrechtlich i. S. d. § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG einen eigenen Rechtszug darstellt (vgl. für die Beschwerde nach § 99 Abs. 2 Satz 13 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 27.12.2016 - 20 KSt 1/16 -, juris, Rn. 6, sowie für eine solche nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, juris, Rn. 18; Nds. OVG, Beschl. v. 31.8.2017 - 13 OB 205/17 -, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Der Landkreis J. erteilte am 25. Oktober 2016 im Geltungsbereich des umstrittenen Bebauungsplanes Nr. F. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (vgl. Bl. 169 f. GA) und ordnete die sofortige Vollziehung an (vgl. zum Folgenden ergänzend: Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 ME 197/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier: Beschwerde)

    Dass das Abänderungsverfahren mit dem Ausgangsverfahren kostenrechtlich grundsätzlich eine Einheit bildet (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 1195; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18 -, juris Rn. 5), spricht dafür, auch im Abänderungsverfahren von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren auszugehen, hier also von 15.000,- EUR.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2018 - 12 ME 85/18

    Widerspruch gegen Teilgenehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von

    Dass das Abänderungsverfahren mit dem Ausgangsverfahren kostenrechtlich grundsätzlich eine Einheit bildet (vgl. Külpmann, a. a. O., Rn. 1195; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18 -, juris, Rn. 5), spricht dafür, auch im Abänderungsverfahren von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren auszugehen, hier also von 15.000 EUR.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 OA 198/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO bildet mit dem Ausgangsverfahren kostenrechtlich grundsätzlich eine Einheit (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1195; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18 -, juris Rn. 5), denn gemäß Vorbemerkung 5.2.II Satz 2 KV des GKG gelten Anträge nach § 80 Abs. 5 und § 80 Abs. 7 VwGO "innerhalb eines Rechtszugs" als ein Verfahren.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 64/22

    Hängebeschluss; Hängebeschluss, Kostenentscheidung; Hängebeschluss, Streitwert;

    Das Beschwerdeverfahren ist, anders als das erstinstanzliche Verfahren zum Erlass einer Zwischenverfügung selbständig, so dass es sowohl einer Kostenentscheidung, als auch der Festsetzung eines Streitwertes bedarf (Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18 -, juris Rn. 7 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

    Der Landkreis J. erteilte am 25. Oktober 2016 im Geltungsbereich des umstrittenen Bebauungsplanes Nr. F. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (vgl. Bl. 169 f. GA) und ordnete die sofortige Vollziehung an (vgl. zum Folgenden ergänzend: Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 12 ME 3/18).
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