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   OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18   

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https://dejure.org/2018,42905
OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18 (https://dejure.org/2018,42905)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2018 - 11 LA 65/18 (https://dejure.org/2018,42905)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 11 LA 65/18 (https://dejure.org/2018,42905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen Observationsmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, juris, Rn. 7 ff.).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen des Urteils bestehen, das Urteil aber im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O., juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Ist demgegenüber nicht sicher, sondern lediglich möglich, dass die klagende Person von der Maßnahme, deren (Rechtswidrigkeits)Feststellung sie begehrt, betroffen war, fehlt es an der notwendigen Konkretisierung des Rechtsverhältnisses (BVerwG, Urt. v. 28.5.2014 - 6 A 1/13 -, BVerwGE 149, 359, juris, Rn. 21).

    Das Erfordernis der hinreichenden Konkretisierung des Rechtsverhältnisses folgt dabei daraus, dass die Feststellungsklage nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen auf der Grundlage eines nur erdachten oder als möglich vorgestellten Sachverhalts dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2014 - 6 A 1/13 -, a.a.O., juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Im Übrigen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass juristische Personen des privaten Rechts - wie Vereine - als Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt sind, soweit dieses Grundrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützt ist (BVerfG, Urt. v. 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 -, BVerfGE 128, 1, juris, Rn. 154, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Sofern sich der Kläger im Rahmen seines Zulassungsantrages darauf beruft, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Urteil vom 22. Juni 2010 (- 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498, juris, Rn. 43) entschieden habe, dass die Möglichkeit einer Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausreiche, um eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO zu begründen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Nach § 43 Abs. 1 VwGO kann durch eine auf Grund eines berechtigten Interesses legitimierte Klage die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines - gegenwärtigen oder in der Vergangenheit liegenden - Rechtsverhältnisses begehrt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 6 A 9/14 -, BVerwGE 157, 8, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 2 B 46.08

    Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im öffentlichen Schulwesen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Denn die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, Versäumnisse in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 46/08 -, NJW 2009, 1289, juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Eine Verletzung der Pflicht des Gerichts zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung durch Nichterhebung von Beweisen kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter von der Stellung eines förmlichen Beweisantrages abgesehen hat (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - 9 B 64/08 -, NVwZ 2009, 329, juris, Rn. 5; Roth, in: Posser/Wolff, a.a.O., § 123, Rn. 90).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Unter einem Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm ergebenden rechtlichen Beziehungen einer natürlichen oder juristischen Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, NVwZ-RR 2005, 711, juris, Rn. 21; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 43, Rn. 11; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43, Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Der Umfang der Ermittlungspflicht geht dabei nur soweit, wie dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist, also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichts - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte - gerade auf die (angeblich unterlassene) weitere Ermittlung entscheidungserheblich ankommt (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.10.1984 - 6 C 49/84 -, BVerwGE 70, 216, juris, Rn 16; BVerwG, Beschl. v. 29.10.1998 - 1 B 103/98 -, juris, Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung, die ein anwaltlich nicht vertretener Prozessbeteiligter nicht beantragt hat, offensichtlich hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 5.8.1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.956

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

    Ausgangspunkt der in § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO normierten Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, ist der sich aus der Klageschrift und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen ergebende Sachverhalt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 11 LA 65/18 -, juris Rn. 22).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung, die ein anwaltlich nicht vertretener Prozessbeteiligter nicht beantragt hat, offensichtlich hätte aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 11 LA 65/18 -, juris Rn. 22).

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