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   OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03   

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OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03 (https://dejure.org/2007,1851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2007 - 7 KS 135/03 (https://dejure.org/2007,1851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 7 KS 135/03 (https://dejure.org/2007,1851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der Verlegung einer Bundesstraße; Voraussetzungen der Klassifizierung einer Ortsumgehung als Bundesstraße; Zweck der Errichtung einer Umgehungsstraße; Verhältnis der Planfeststellung zum ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 61 Abs. 3; ; BNatSchG § 62 Abs. 1 Nr. 2; ; FStrAbG § 1 Abs. 2 S. 1; ; FStrG § 17 Abs. 4 S. 2; ; GG Art. 14; ; GG Art. 140; ; NNatG § 34 c Abs. 3 Nr. 2; ; NNatG § 60 c Abs. 1; ; WRV Art. 137

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung [OU Celle] - Abschnittsbildung; Alternative, zumutbare; Befreiung, Gemeinwohl; Folgeabschnitt; Hindernis, unüberwindbares; Kirchengemeinde, öffentlich-rechtliche; Planfeststellung, fernstraßenrechtliche; Präklusion, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der Verlegung einer Bundesstraße; Voraussetzungen der Klassifizierung einer Ortsumgehung als Bundesstraße; Zweck der Errichtung einer Umgehungsstraße; Verhältnis der Planfeststellung zum ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundeigentümer unterliegen mit Klage gegen Ortsumgehung - Alternativvorschlag der Kläger für Ortsumfahrung ist nicht vorzugswürdig - Gericht entscheidet über Klage gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 981 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, BVerwGE 126, 166 = DVBl. 2006, 1309 (1312) = NVwZ 2006, 1407 (1408 f.)).

    Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind individuenbezogen, um die Abweichungstatbestände, die populationsbezogen sind, geht es bei diesen Schutzmaßnahmen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001.04 u.a. -, Flughafen Berlin-Schönefeld, NVwZ-Beilage Nr. 1 8/2006, Rn. 563 und Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, a.a.O., Rn. 35 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur insoweit dem § 42 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG klargestellt, dass die Regelung nicht allgemein Lebensräume, insbesondere nicht die bloßen Nahrungsreviere, oder auch nur sämtliche Lebensstätten der geschützten Arten schützt, sondern nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 -, BVerwGE 112, 321 (325); Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht der Kläger ist auch dieser Beitrag in die gerichtliche Prüfung einzubeziehen, weil in ihm nicht erstmals artenschutzrechtliche Fragen untersucht, sondern lediglich die bereits im Planverfahren zur Vorbereitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans gewonnenen Daten nicht unter dem Gesichtspunkt der "Roten Liste", sondern unter dem der Artenlisten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bzw. des BNatSchG aufbereitet werden (vgl. zur Verwertung eines ebenfalls erst im gerichtlichen Verfahren eingereichten artenschutzrechtlichen Gutachtens BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, a.a.O., Rn. 33 f.).

    Es genügt deswegen, dass der gesetzlichen Bedarfsfeststellung nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142 (145)) erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, NVwZ 2006, 1161 (1165) = NVwZ 2006, 1407 (1411)).

    Im Übrigen kann die Befreiung hier auch nachträglich erteilt werden, weil die Befreiungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses vorlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, a.a.O.).

    Angesichts der gesetzlichen Bedarfsfeststellung ist nicht erkennbar, dass deren Gewicht in evidenter Weise überschätzt ist, denn sie verleiht dem Planungsvorhaben einen besonderen Stellenwert (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, Ortsumgehung Stralsund / Lüssower Senke, BVerwGE 126, 166 (180)).

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Den Antrag u.a. der Kläger zu 1), 2) und 4) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 7 MS 216/05 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, die Planfeststellungsunterlagen, den Verwaltungsvorgang der Beklagten und die zum Verfahren 7 MS 154/03 = 7 MS 216/05 gewechselten Schriftsätze verwiesen.

    Die Kritik der Kläger an den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 7 MS 216/05 - geht davon aus, dass sie wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses dessen Aufhebung wegen jedes formellen Fehlers durchsetzen können.

    Die Kläger zu 1), 2) und 3) sind gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG a.F. im gerichtlichen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 27. Mai 2003 mit ihren im Schriftsatz vom 10. November 2006 im Verfahren 7 MS 216/05 erstmals geltend gemachten Ausführungen zum Artenschutz ausgeschlossen.

    Soweit die Kläger erstmals in der mit Schriftsatz vom 10. November 2006 im Verfahren 7 MS 216/05 vorgelegten Stellungnahme von Dr. O. (dort S. 29 ff. = GA 7 MS 216/05 Bl. 294 ff.) als betroffen angesehene gefährdete Arten aufgelistet haben, ist anzumerken, dass das Vorkommen der Knoblauchkröte im 2. Bauabschnitt wie die Brutvogelerfassungen im Untersuchungsgebiet zum 3. Bauabschnitt Rückschlüsse auf das Vorkommen dieser Arten im Bereich des 1. Bauabschnitts wegen der nicht identischen von dem Vorhaben betroffenen Biotoptypen nicht zulassen.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds.OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

    2006, 351 = DVBl. 2006, 463 = NdsVBl.

    2006, 131 = NordÖR 2006, 209).

    Die städtebaulichen Folgen sind jedoch neben der bereits beschriebenen Zielverfehlung in verkehrlicher Sicht ein weiterer Gesichtspunkt, der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Ziel des Habitatschutzes ins Verhältnis gesetzt werden kann (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, a.a.O. zum Schutz einer historischen Kulturlandschaft).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Dies ist nicht erst bei weitergehenden Eingriffen in Natur und Landschaft der Fall, sondern bereits dann, wenn sich durch die Planänderung zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellen, zu deren Beantwortung der sachverständige Rat der Naturschutzbehörde und - deswegen auch - der Naturschutzvereine geboten erscheint, weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (vgl. BVerwG, a.a.O. und Urt. v. 9.6. 2004 - 9 A 11.03 -, NVwZ 2004, 1486 (1488)).

    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Ortsumgehung Michendorf, DVBl. 2004, 1546 = NVwZ 2004, 1486 = NuR 2004, 795, m.w.N.).

    Die Planfeststellungsbehörde hat in der Sache zutreffend erkannt, dass sie die Trassenwahl nach außen im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu vertreten, deshalb auch für ihre Abwägungsfehlerfreiheit einzutreten und folglich etwaige erhebliche Mängel aus dem Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren zu korrigieren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.1997 - 4 C 5.96 -, BVerwGE 104, 236 (250 ff.) = DVBl 1997, 1115 = NVwZ 1998, 508 (512); BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Ortsumgehung Michendorf, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Kommt eine im Planfeststellungsverfahren zunächst ausgeschiedene Planungsvariante aufgrund neuer Entwicklungen nach dem aktuellen Planungsstand in einem späteren Verfahrensstadium erneut und ernsthaft in Betracht, kann dies für die Planfeststellungsbehörde eine Nachermittlungspflicht auslösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1997 - 4 C 3.95 -, Hochspeyer, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 200 (201 f.) = UPR 1998, 25).

    Diese Gewichtung genügt den rechtlichen Anforderungen an das Bestehen einer Befreiungslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1997 - 4 C 3.95 -, Hochspeyer, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 200 = UPR 1998, 25).

    Zu diesem Zweck hat sich die Planfeststellungsbehörde Klarheit über die Art und die Bedeutung der das Vorhaben tragenden Interessen zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.1997 - 4 C 3.95 -, NVwZ-RR 1998, 292 (294)).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Auch § 61 BNatSchG erweitert nicht die Rügebefugnis eines Naturschutzverbandes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3).

    Der Hinweis des Planfeststellungsbeschlusses, dass mit der Aufnahme in den vordringlichen Bedarf gemäß § 1 Abs. 2 Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG - die Konformität mit den Zielen des FStrG verbindlich festgestellt ist, hat jedoch keinen unmittelbaren Bezug zur Wahrung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3).

    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (353 f.); Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (254 f.); BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; wie hier zuletzt VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Da anhand neuerer Erkenntnisse Folgeabschnitte genauer geplant und dementsprechend Auswirkungen auf Erhaltungsziele des FFH-Gebiets genauer abgeschätzt werden können, besteht auch nicht der von den Klägern behauptete Widerspruch zwischen den Möglichkeiten der Abschnittsbildung und der Notwendigkeit, die jeweils bestverfügbaren Erkenntnisse (vgl. EuGH, Urt. v. 07.09.2004 - Rs. C-127/02 -, Herzmuschelfischerei, NuR 2004, 788) heranzuziehen.

    Für das notwendige Maß der artenschutzrechtlichen Untersuchungen lässt sich die Rechtsprechung des EuGH zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - Rs. C-127/02 -, Herzmuschelfischerei, Slg. 2004, I-7405, Rn. 54 = NuR 2004, 788) vergleichend heranziehen.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Eine Maßnahme ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, wenn sie die Grenzen dessen überschreitet, was zur Erfüllung der mit der gemeinschaftlichen Regelung verfolgten Ziele weder angemessen noch erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816 f.) m.w.N.).

    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds.OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (353 f.); Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (254 f.); BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; wie hier zuletzt VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).

    2.1.2 Der planfestgestellte Streckenabschnitt bedarf der eigenen Planrechtfertigung dahingehend, dass er eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt, damit gewährleistet ist, dass der Bau dieses Teilabschnitts auch dann sinnvoll bleibt, wenn sich die Verwirklichung der Gesamtplanung verzögert oder im nachhinein als nicht realisierbar erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (255)).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (353 f.); Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (254 f.); BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; wie hier zuletzt VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).

    Die Feststellung, dass ein Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung gemäß § 17 FStrG auch im gerichtlichen Verfahren verbindlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (345 ff.); Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2005 - 7 KS 139/02

    Anfechtung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses der

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

  • BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planfeststellung

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1993 - 7 K 9/90

    Landesgrenze ; Autobahnabschnitt; Planfeststellung; Verkehrsbedeutung;

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Der Senat hat dies bisher abgelehnt (vgl. Urteil vom 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, juris).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 zum 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle (Az.: 7 KS 135/03, juris) ausgeführt, dass die zeichnerische Darstellung des mittleren Abschnitts der Ortsumgehung Celle auf einer für den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht mehr aktuellen Trassenvariante in der Anlage zu § 1 Abs. 1 FStrAbG nicht auf eine Verfassungswidrigkeit der - mittlerweile wiederholten - gesetzlichen Bedarfsfeststellung schließen lasse.

    Des Weiteren ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis zwar das zentrale Element der Bewertungsmethodik, aber nur eine von mehreren Komponenten, über deren Gewichtung die Methodenlehre nichts aussagt und hinsichtlich derer von einem weiten gesetzgeberischen Spielraum auszugehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 19.02.2007, a. a. O.).

    Straßen mit Umgehungsfunktion dürften auf kurze Distanzen selten so ausgelastet sein wie zu dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gesamtprojektes, weil erst dann eine optimale Bündelung des Verkehrs erreicht werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 19.02.2007, a. a. O.).

    Der Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) zum 1. Bauabschnitt folgende Ausführungen gemacht:.

    In der FFH-Abweichungsprüfung (Kapitel 9 der Unterlage 19.4) heißt es, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil zur Verlegung der B 3 südlich Celle vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) die Aussage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Lüneburg vom 27. Mai 2003 bestätigt habe, dass eine westlich von Celle verlaufende Trassenvariante als zumutbare Alternative zu einer östlichen Variante ausscheide und unüberwindbare Hindernisse in der vorgelegten Trasse 8 N nicht erkennbar seien.

    Der Senat hat die getroffene fachplanerische Variantenprüfung und -auswahl in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Aus den vorgenannten Gründen können sich die Kläger schließlich auch nicht auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene beziehen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 zum 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle (Az.: 7 KS 135/03, juris) ausgeführt, dass die zeichnerische Darstellung des mittleren Abschnitts der Ortsumgehung Celle auf einer für den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht mehr aktuellen Trassenvariante in der Anlage zu § 1 Abs. 1 FStrAbG nicht auf eine Verfassungswidrigkeit der - mittlerweile wiederholten - gesetzlichen Bedarfsfeststellung schließen lasse.

    Der Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) zum 1. Bauabschnitt folgende Ausführungen gemacht:.

    In der FFH-Abweichungsprüfung (Kapitel 9 der Unterlage 19.4) heißt es, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil zur Verlegung der B 3 südlich Celle vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) die Aussage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Lüneburg vom 27. Mai 2003 bestätigt habe, dass eine westlich von Celle verlaufende Trassenvariante als zumutbare Alternative zu einer östlichen Variante ausscheide und unüberwindbare Hindernisse in der vorgelegten Trasse 8 N nicht erkennbar seien.

    Der Senat hat die getroffene fachplanerische Variantenprüfung und -auswahl in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Diese komplexen Modelle können nicht erfolgreich durch isoliertes Betrachten einzelner Knotenpunkte oder Verkehrsbeziehungen kritisiert werden (vgl. Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 27/15 -, juris; Urteil des Senats vom 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Vielmehr darf die Bedarfsbeurteilung für die einzelnen Abschnitte nicht losgelöst von der Verkehrsfunktion der Straße als ganzer erfolgen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007, a.a.O., Rn. 7; OVG Nds., Urteil vom 19. Februar 2007 - 7 KS 135/03 -, juris, Rn. 61; Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10350/09.OVG -, "B 271", juris, Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    OVG 7 KS 135/03.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (letzteres bestätigend BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, Rn. 14 f., m.w.N., juris; bereits zuvor Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, NordÖR 2007, 330).

    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O.; VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).

    Auch die räumliche Zuordnung eines Vorkommens oder einer Beeinträchtigung ist zu spezifizieren, wenn sie sich nicht ohne weiteres von selbst versteht (Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.01.2004 - 4 A 4.03 -, DVBl. 2004, 655 = NVwZ 2004, 861; Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, DVBl. 2005, 916 ).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

    2.2 Das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht gewährt keinen Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung (BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, DVBl. 1998, 900 ff; Nds. OVG, Urt. v. 19.2.2007 - 7 KS 135/03 -, juris; Beschl. v. 5.3.2008 - 7 MS 114/07 -, juris), so dass die gegen die Erforderlichkeit des Vorhabens gerichteten Einwände der Kläger zu 1. und 2. nicht zu prüfen sind.

    Die spätere Klagemöglichkeit kann sich ein anerkannter Naturschutzverein nur insoweit offen halten, als er im Rahmen seiner Rügeobliegenheit nach § 61 Abs. 3 BNatSchG zumindest Angaben dazu macht, welches Schutzgut durch ein Vorhaben betroffen wird und welche Beeinträchtigungen ihm nach seiner Auffassung drohen (NdsOVG, Urt. v. 19.2.2007 - 7 KS 135/03 -, juris) .

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

    Im Übrigen hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass Naturschutzvereine im Rahmen eines auf § 61 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 60 c Abs. 1 NNatG beruhende Klagerechts die Planrechtfertigung nicht zur gerichtlichen Prüfung stellen können (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, juris Rn. 55 ff.).

    Es handelt sich vielmehr um eine bloße gutachterliche Äußerung der Raumordnungsbehörde, die der dem eigentlichen Zulassungsverfahren vorgeschalteten verwaltungsinternen Abklärung der raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.07.2005 - 9 VR 43/04 -, Buchholz 406.14 § 4 ROG 1998 Nr. 1 m.w.N.; Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, juris Rn. 87).

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Mit Einwänden in Bezug auf den Schutz anderer Fauna als der Avifauna, nämlich den in der Klagebegründung genannten Säugetieren (einschließlich Fledermäusen), Reptilien und Amphibien seien die Kläger jedoch ausgeschlossen, da ihr Einwendungsschreiben dazu keine Hinweise enthalte (vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. Februar 2007 -7 KS 135/03 -, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Solche getrennten Planfeststellungen sind bei Straßenbauprojekten auch nicht unüblich, wenn das Vorhaben etwa regionale Zuständigkeitsgrenzen überschreitet (vgl. "Wesertunnel": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Oldenburg und Lüneburg = NdsOVG, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ-RR 1998, 719; "B 3 Ortsumgehung Celle": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg = NdsOVG, Urt. v. 15.2.2007 - 7 KS 135/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

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