Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18085
OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21 (https://dejure.org/2021,18085)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.06.2021 - 2 A 48/21 (https://dejure.org/2021,18085)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 2 A 48/21 (https://dejure.org/2021,18085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft für private Wohnzwecke

  • rechtsportal.de

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft für private Wohnzwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11535/17

    Erleichterte Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Das ergibt sich auch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, die von den Beigeladenen in Anlehnung an die zum gleichen Auslegungsergebnis gelangte Entscheidung des Rheinland-Pfälzischen OVG [vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.2.2018 - 8 A 11535/17 -, BauR 2018, 956, zur Aufgabe eines Weinbergbetriebs, gleichzeitig unter ausführlicher Auswertung der Gesetzesmaterialien auch zu den Vorläuferbestimmungen der Norm seit 1976] ausführlich geschildert wurde.

    [vgl. auch dazu ausführlich OVG Koblenz, Urteil vom 27.2.2018 - 8 A 11535/17 -, BauR 2018, 956, unter ausführlicher Auswertung der Gesetzesmaterialien für die Änderung, wonach sich daraus insbesondere nicht ergibt, dass der landwirtschaftliche oder - hier - forstwirtschaftliche Betrieb als solcher noch erhalten sein sollte] In diesem Umfang bleibt demgemäß aber eine begrenzte bauliche Entwicklung auch im Außenbereich (§ 35 BauGB) zulässig.

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20

    Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch Corona-bedingte Aussetzung der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - dazu noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -).(Rn.20).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150].

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Aus bundesrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine gesicherte Zufahrt im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nicht nicht nur anzunehmen, wenn diese Verbindung zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, gesichert ist, sondern bereits dann, wenn sie im Wege zivilrechtlicher Regelungen dinglich, also - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, Urteil vom 3.5.1988 - BVerwG 4 C 54/85 -, BRS 48 Nr. 92).(Rn.23).

    [vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, Urteil vom 3.5.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, BRS 48 Nr. 92] Die weiterreichende Wegebaulast ist als öffentlich-rechtliches Sicherungsinstrument (§ 2 Abs. 11 LBO) im Übrigen nicht einmal in allen Bundesländern gesetzlich vorgesehen, wurde hier aber sogar zusätzlich von der Forstverwaltung eigens bewilligt und eingetragen.

  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Aus bundesrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine gesicherte Zufahrt im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nicht nicht nur anzunehmen, wenn diese Verbindung zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, gesichert ist, sondern bereits dann, wenn sie im Wege zivilrechtlicher Regelungen dinglich, also - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, Urteil vom 3.5.1988 - BVerwG 4 C 54/85 -, BRS 48 Nr. 92).(Rn.23).

    [vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, Urteil vom 3.5.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, BRS 48 Nr. 92] Die weiterreichende Wegebaulast ist als öffentlich-rechtliches Sicherungsinstrument (§ 2 Abs. 11 LBO) im Übrigen nicht einmal in allen Bundesländern gesetzlich vorgesehen, wurde hier aber sogar zusätzlich von der Forstverwaltung eigens bewilligt und eingetragen.

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 304/20

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. November 2020 - 5 K 304/20 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18.11.2020 - 5 K 304/20 - kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wichtiger Grund; Vornamen; Namensänderung; Änderung; Schreibweise;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    [vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - dazu noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16

    Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, bei juris, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150].
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    Zudem hat bereits das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass auch im Rahmen der von einer Gemeinde erhobenen Anfechtungsklage gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens (§§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB, 72 LBO) getroffenen bauaufsichtlichen Genehmigungsentscheidung die Voraussetzungen des § 35 BauGB hin wegen deren Planungshoheit zwar im Grundsatz in vollem Umfang nachzuprüfen sind, [vgl. BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 4.08 -, BRS 76 Nr. 106, dort zu einem möglichen Verstoß gegen Ziele der Raumordnung] dass für diese Prüfung aber maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen sei.
  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    [vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albeyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 44; BVerwG, Beschlüsse vom 13.9.2016 - 6 B 12.16 -, NJW 2017, 101 und vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416] Das gilt auch, wenn - wie hier, soweit ersichtlich - dazu noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20

    Ausweisung von Straftätern

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, juris, und vom 22.1.2020 - 2 B 210/19 -, Nr. 18 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

  • BVerwG, 14.03.2006 - 4 B 10.06

    Hofstelle; Nutzungsänderung; Außenbereich.

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe;

  • OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens;

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 140/05

    Verlängerung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

  • OVG Saarland, 26.03.2021 - 2 A 96/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels (Wirkstoff Melatonin)

  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO) und lässt sich insbesondere nicht daraus herleiten, dass die durch den Fall aufgeworfenen "bautechnischen" Fragen letztlich einer gutachterlichen Abklärung bedürfen.

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, BauR 2022, 448, vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, juris, und vom 22.1.2020 - 2 B 210/19 -, Nr. 18 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts] Die durch den Fall aufgeworfenen prozessrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, Juris, und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, BauR 2022, 448, entsprechend zu § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Juris, zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei] Zumindest das ist, wie auch immer die Auslegungsfrage hinsichtlich des von den Klägern gestellten Hilfsantrags formuliert werden könnte, der Fall.

  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, juris] Das ist hier nicht der Fall. Die angeführten Fragen betreffend die Umstände des Abschlusses und die Rechtsnatur der Zielvereinbarung sowie bezüglich des "Vorbehalts" und der Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Zielvereinbarung [S. 8 der Antragsbegründung vom 12.1.2021 (Bl. 138R d.A.)] würden sich in einem Berufungsverfahren schon nicht stellen, nachdem der Anspruch auf Erhöhung der Leistung, wie ausgeführt, der Sache nach nicht besteht.
  • OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 42/21

    Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter

    Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich, dass die von dem Kläger in der Antragsschrift - nur durch Bezugnahme auf den Sachvortrag zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - geltend gemachte "besondere" rechtliche und/oder tatsächliche Schwierigkeit der Sache [vgl. zu den insoweit geltenden Darlegungserfordernissen zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Leitsatzübersicht I./2021 auf der Homepage des Gerichts] nicht dargelegt ist.
  • OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 27.04.2023 - 2 A 259/22

    Beseitigungsanordnung für Grenzgarage

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 2 A 351/20

    Erschließungserfordernis bei rückseitigen Garagen

    [vgl. zu dem insoweit eingeschränkten und nach § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO auch im vereinfachten Verfahren stets zu prüfenden bodenrechtlichen Erschließungsbegriff BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, Urteil vom 3.5.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, BRS 48 Nr. 92, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -].

    [vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, dort zu der Frage der tatsächlichen Geeignetheit eine als Erschließung angelegten Zufahrt zu einem Außenbereichsgrundstück im Sinne des bauplanungsrechtlichen Erschließungsbegriffs (§ 35 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 BauGB)].

  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, dort konkret zu Fragen einer ausreichenden bauplanungsrechtlichen Erschließung].
  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20

    Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 - und vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, beide juris] Daran fehlt es hier.
  • OVG Saarland, 25.05.2023 - 2 A 132/22

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 194/21

    Umsetzung von Obdachlosen

  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

  • OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 200/21

    Umsetzung von Obdachlosen

  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 193/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 201/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft (Gasheizung)

  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21

    Verpflichtung zur Zahlung eines Nutzungsentgelts für eine Obdachlosenunterkunft

  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 195/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 199/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

  • OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 199/21

    Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht