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   OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22   

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https://dejure.org/2022,26406
OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22 (https://dejure.org/2022,26406)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.09.2022 - 2 A 124/22 (https://dejure.org/2022,26406)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. September 2022 - 2 A 124/22 (https://dejure.org/2022,26406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 241 Abs 2 BGB, Art 6 EUV 2016/679, Art 88 EUV 2016/679, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Stellen der Justiz aus von ihr geführten familienrechtlichen Streitverfahren an den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) -Darlegungsgebot im Berufungszulassungsverfahren

  • rewis.io

    Weitergabe von Daten an den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst; Datenschutzgrundverordnung; Treuepflicht ggü. der Verfassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeber; Beschäftigte; Datenschutz; Datenverarbeitung; Dienstaufsichtsbeschwerden; Familienrechtsstreit; Loyalitätspflicht; öffentlicher Dienst; Weitergabe; Weitergabe von Daten an den Arbeitgeber (öffenticher Dienst)

  • rechtsportal.de

    Arbeitgeber; Beschäftigte; Datenschutz; Datenverarbeitung; Dienstaufsichtsbeschwerden; Familienrechtsstreit; Loyalitätspflicht; öffentlicher Dienst; Weitergabe; Weitergabe von Daten an den Arbeitgeber (öffenticher Dienst)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    [vgl. zu den Loyalitätspflichten von Angestellten (Beschäftigten) im öffentlichen Dienst grundlegend bereits BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, DVBl 1975, 817 und bei Juris, dort Leitsatz Nr. 7] Es erschiene auch schwer nachvollziehbar, wenn gerade bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn sie keine Beamten sind, eine solche Verhaltensweise von Seiten des Staates ohne Konsequenzen zu tolerieren wäre.
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    Auch wenn das Maß der einem/einer Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung sich nach der Stellung und dem Aufgabenkreis bestimmt, der dem/der Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist, [vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 6.9.2012 - 2 AZR 372/11 -, NZA-RR 2013, 441] müssen auch Beschäftigte, die nur einer "einfachen" politischen Treuepflicht unterliegen, zumindest ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie auch im außerdienstlichen Verhalten den Staat oder dessen Organe nicht verächtlich machen dürfen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 10 Sa 66/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - politische Loyalitätspflicht - Polizei

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    [vgl. hierzu zuletzt etwa LAG Stuttgart, Urteil vom 2.2.2022 - 10 Sa 66/21 -, NZA-RR 2022, 262, zur Gleichsetzung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes vom 18.11.2020 (Corona) mit dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ("Ermächtigungsgesetz") vom 24.3.1933 durch einen Polizeibeamten] Daher kann der Klägerin nicht mit ihrem Einwand gegen die erstinstanzliche Entscheidung gefolgt werden, dass sich die - auch außerdienstliche - Loyalitätspflicht nur auf im Beamtenstatus stehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Beklagten beziehe, da die Parteien des Tarifvertrags für nicht hoheitlich tätige "Arbeitnehmer" im öffentlichen Dienst nach dem "Außerkrafttreten" des BAT im Jahre 2005 "keine weitergehenden Verhaltenspflichten" mehr hätten begründen wollen.
  • OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19

    Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, beide ebenfalls bei Juris, wonach eine bloße Wiederholung früheren Vorbringens grundsätzlich nicht ausreicht, vielmehr eine eigenständige Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes in der Antragsbegründung notwendig ist] Eine solche ist der Begründung für den Zulassungsantrag der Klägerin bezogen auf die vom Verwaltungsgericht angeführten, die Datenweitergabe an die S... hier rechtfertigenden Normen des Datenschutzrechts nicht zu entnehmen.
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21

    Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, beide ebenfalls bei Juris, wonach eine bloße Wiederholung früheren Vorbringens grundsätzlich nicht ausreicht, vielmehr eine eigenständige Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes in der Antragsbegründung notwendig ist] Eine solche ist der Begründung für den Zulassungsantrag der Klägerin bezogen auf die vom Verwaltungsgericht angeführten, die Datenweitergabe an die S... hier rechtfertigenden Normen des Datenschutzrechts nicht zu entnehmen.
  • OLG München, 27.09.2016 - 19 W 1618/16

    Richterablehnung - Entscheidungserlass vor Ablauf einer eingeräumten Frist zur

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    Auf die von der Antragstellerin in dem Zusammenhang, ohne Bezug zum Fall, geschilderten Beispiele "außerdienstlich begangener Straftaten" zu § 241 Abs. 2 BGB kommt es daher ebenso wenig an wie auf die Frage, wie die personenbezogenen Äußerungen der Klägerin in dieser Hinsicht zu bewerten sind, das heißt, ob - wie sie meint - die Vergleiche mit dem Nationalsozialismus und dem Agieren der Staatssicherheitsbehörden in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik unter dem Aspekt einer pointierten Meinungsäußerung oder als "Quintessenz" einer zu einem völlig anderen Sachverhalt ergangenen Entscheidung des OLG München 6 [vgl. OLG München, Beschluss vom 27.9.2016 - 19 W 1618/16 -, NJ 2017, 33, dort zur Nichtbeachtung einer gesetzten Äußerungsfrist] mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG noch hinnehmbar sind.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
    Da die Klägerin in der Begründung ihres Zulassungsantrags hinsichtlich der Übermittlung von Daten an ihre Beschäftigungsstelle lediglich unter Wiederholung ihres erstinstanzlichen Vorbringens in der Art einer Berufungsbegründung [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 A 198/21 -, bei Juris, wonach das Darlegungsgebot im Zulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert, dass sich der jeweilige Antragsteller inhaltlich mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts und auch mit der sie tragenden Begründung auseinandersetzt und es außerdem nicht die Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Aspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lassen könnte] erneut eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG) reklamiert, sich aber nicht ansatzweise mit der ausführlichen Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung zu den gesetzlichen Grundlagen für die Berechtigung der Weitergabe von Daten auseinandersetzt, muss darauf hier nicht eingegangen werden.
  • OVG Saarland, 13.02.2024 - 2 E 120/23

    Streitwertbeschwerde (Datenschutz)

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.9.2022 - 2 A 124/22 - wird verworfen.

    Die Klägerin begehrt die Herabsetzung des vom Senat im Verfahren 2 A 124/22 für das dortige Berufungszulassungsverfahren in Höhe von 10.000,00 ? festgesetzten Streitwerts auf 5.000,00 ?.

    Den gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 124/22 - zurückgewiesen und den Streitwert für das Zulassungsverfahren auf 10.000 ? festgesetzt.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 29. September 2022 - 2 A 124/22 - wird zurückgewiesen.

    Einen von der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der Senat durch Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 124/22 - zurückgewiesen.

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