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   OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20   

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OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20 (https://dejure.org/2022,13861)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2022 - 2 C 319/20 (https://dejure.org/2022,13861)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 (https://dejure.org/2022,13861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 32 S 1aF IfSG, § 7 Abs 1 S 1 CoronaVV SL 2020o
    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der Gastronomie; Saarland

  • saarland.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    80 Abs. 1 S. 2 GG ; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
    Rechtswidrigkeit der Corona-Regelungen aufrund unzureichender Ermächtigungsgrundlage

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gaststätten-Lockdown zeitweise unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Schließungen für Gaststätten zeitweise unwirksam

  • saarland.de (Pressemitteilung)

    Corona-Schließungen für Gaststätten zeitweise unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Schließungen für Gaststätten waren zeitweise unwirksam - Regelung war formell rechtswidrig - Keine ausreichende gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20

    Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Ergänzend zu den bisherigen Darlegungen werde zur Begründetheit des Normenkontrollantrages darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26.3.2021 - LVG 25/20 - hinreichend geklärt sein dürfte, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie das fallbezogen in Rede stehende Berufsverbot für Gastronomen nicht auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel in ihrer im Zeitpunkt des Normerlasses geltenden Fassung gestützt werden könnten.

    Der Senat teilt die Auffassung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt [Urteil vom 26.3.2021 - LVG 25/20 -, juris], wonach in Anbetracht der Eingriffstiefe und -breite eine Pflicht zum Tätigwerden des parlamentarischen Gesetzgebers bereits in den auf die ersten, im März und April 2020, ergriffenen Maßnahmen folgenden Wochen bis zur parlamentarischen Sommerpause, spätestens aber unmittelbar danach bestanden hat.

    [vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.3.2021, - LVG 25/20 -;ThürVerfGH, Urteil vom 1.3.2021 - VerfGH 18/20; juris] Erst der Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drs. 19/23944) vom 3.11.2020 sah die Einführung des § 28a IfSG mit einem Beispielskatalog für notwendige Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG vor.

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für Gastronomiebetriebe

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Mit Beschluss vom 12.11.2020 - 2 B 320/20 - hat der Senat diesen Eilantrag zurückgewiesen.

    Des Weiteren werde auf die Begründung des Beschlusses des Senats vom 12.11.2020 - 2 B 320/20 - Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 320/20 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 25/20

    Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Im Übrigen kommen Amtshaftungsansprüche (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG) gegen den Antragsgegner wegen der behaupteten Unwirksamkeit der in Rede stehenden Corona-Verordnung nach der Rechtsprechung des BGH [vgl. BGH, Urteil vom 28.1.2021 - III ZR 25/20 -, juris] schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.

    [vgl. BGH, Urteil vom 28.1.2021 - III ZR 25/20 -, juris (m.w.N.)] Ein solches Maßnahme- oder Einzelfallgesetz liegt hier indes nicht vor.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - jeweils zitiert nach juris] Je schwerwiegender die grundrechtsrelevanten Auswirkungen für die von einer Rechtsverordnung potenziell Betroffenen sind, desto strengere Anforderungen gelten für das Maß der Bestimmtheit sowie für Inhalt und Zweck der erteilten Ermächtigung.

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, dazu u.a. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, bei juris, dort offen gelassen].

  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OVG der Freien Hansestadt Bremen [Urteil vom 23.3.2022 - 1 D 349/20 -, juris], wonach in Anbetracht der teilweise unvorhersehbaren Entwicklung bzw. dynamischen Änderung der Sachlage der Rückgriff auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch noch bis Mitte November 2020 gerechtfertigt war.

    Die Gerichte hatten in Eilverfahren zwar überwiegend die Maßnahmen des "November-Lockdowns" aufrechterhalten [vgl. die Übersicht in dem Urteil des OVG Bremen vom 23.3.2022 - 1 D 349/20 - Rdnr. 38 a.E.], doch dabei immer stärker Zweifel an der Tragfähigkeit der bisherigen Verordnungsermächtigung betont.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war [vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983, aaO.].

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899

    Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    [vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach weit mehr als einem Jahr - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.

    [vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris] Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin darauf - ausdrücklich - nicht weiter eingegangen.

  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    Des Weiteren werde auf das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 2.11.2020 (Az.: 733 OWI-127 JS 75/20-64/20) verwiesen, welches mit ausführlicher Begründung darlege, weshalb grundrechtsintensive Eingriffe der hier wie dort in Rede stehenden Art wegen des bestehenden Parlamentsvorbehalts nicht durch Rechtsverordnung angeordnet werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    [vgl. OVG Münster, Beschluss vom 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris] Dieser Grundsatz verfängt vorliegend aber nicht (mehr), weil die Bedrohung durch den Ausbruch der pandemisch verlaufenden Infektionserkrankung dem Gesetzgeber mittlerweile bekannt war.
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - jeweils zitiert nach juris] Je schwerwiegender die grundrechtsrelevanten Auswirkungen für die von einer Rechtsverordnung potenziell Betroffenen sind, desto strengere Anforderungen gelten für das Maß der Bestimmtheit sowie für Inhalt und Zweck der erteilten Ermächtigung.
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20

    Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

  • OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 308/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren betreffend die Schließung von

  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 C 285/18

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20

    Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkraftreten (Corona)

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

  • VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20

    Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2014 - 2 A 2507/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung eines beantragten Bauvorbescheids

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer

    In der Zeit zwischen dem Eintritt der - neuen, vom Gesetzgeber bislang nicht bedachten - Gefährdungslage und der Verpflichtung des Gesetzgebers zum Tätigwerden, dem sog. Übergangszeitraum, können daher auch schwerwiegende Grundrechtseingriffe auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG gestützt werden (ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021 - VerfGH 18/20 -, juris Rn. 384; Vorlagebeschluss vom 19. Mai 2021 - VerfGH 110/20 -, LVerfGE 32, 525 [539] = juris Rn. 44 m. w. N.; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 53; OVG Saarlouis, Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Es lässt sich - obwohl es sich bereits um den zweiten sogenannten "Lockdown" handelte - nicht feststellen, dass sich für die in Betracht kommenden Maßnahmen bereits typisierende Standards entwickelt hatten (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 C 54/20 -, juris Rn. 27 unter Verweis auf OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 54; kritisch mit Blick auf die Unvorhersehbarkeit hingegen SaarlVerf, Beschluss vom 28. August 2020 - Lv 15/20 -, juris Rn. 84 ff.; BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 -, juris Rn. 28 ff.; Verf LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 62 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 -, juris Rn. 24 ff.; siehe auch Klafki, NJW 2023, 1340 [1341 f.]).

    - 2 C 319/20 -, juris Rn. 28; Klafki, JöR 69 (2021), 583 [597]; NJW 2023, 1340 [1341 f.]; zweifelnd BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 -,.

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für Gastronomiebetriebe

    Sie wendet sich mit einem am 2.11.2020 eingeleiteten Normenkontrollverfahren (2 C 319/20) gegen das Verbot von Betrieben des Gaststättengewerbes in dem seit dem 1.11.2020 in Kraft getretenen § 7 Abs. 1 der Verordnung des Antragsgegners zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 30.10.2020.
  • VG Gera, 15.12.2023 - 3 K 542/21

    Corona-Krise; Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht durch

    Eine gerichtliche Klärung setzt dabei die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens voraus (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - juris, Rn. 16; Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - juris, Rn. 28 f. ausdrücklich auf die mangelnde Erreichbarkeit von Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abstellend; ebenso BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -a.a.O., Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 -a.a.O., Rn. 47 m.w.N.; OVG Saarland, Urteil vom 31.Mai 2022 - 2 C 319/20 - juris, Rn. 21; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 43 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    Dass es sich hierbei um einen tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt, liegt nach Auffassung des Senats auf der Hand (so auch SaarlOVG, U.v. 31.5.2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 25; B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

    Die Corona-Eindämmungsverordnungen des Antragsgegners waren aufgrund der fortlaufenden Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen auch intendiert und damit typischerweise auf so kurze Geltung angelegt, dass eine Überprüfung der Rechtsverordnungen ohne die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren nahezu ausgeschlossen wäre (ein nachträgliches Rechtsklärungsinteresse in Bezug auf zwischenzeitlich außer Kraft getretene Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels während der Corona-Pandemie ebenfalls annehmend: OVG Brem, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 104/20 - BeckRS 2022, 9393 Rn. 32; SächsOVG, Urteil vom 17. Mai 2022 - 3 C 16/20 - juris Rn. 35; ebenso in Bezug auf Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG in anderen Bereichen als dem Einzelhandel NdsOVG, Urteil vom 23. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 24 f.; differenzierend SaarlOVG: im Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 29 ein Feststellungsinteresse trotz schwerwiegenden Grundrechtseingriffs verneinend in Bezug auf vorübergehende Betriebsverbote, von denen inländische juristische Personen betroffen seien, da hier die erwerbswirtschaftliche Seite im Vordergrund stehe und der persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Grundrechtsverwirklichung fehle; dagegen in Bezug auf eine GbR ein Feststellungsinteresse wegen eines in einer Betriebsuntersagung liegenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffs annehmend im Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

    Die Corona-Eindämmungsverordnungen des Antragsgegners waren aufgrund der fortlaufenden Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen auch intendiert und damit typischerweise auf so kurze Geltung angelegt, dass eine Überprüfung der Rechtsverordnungen ohne die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren nahezu ausgeschlossen wäre (ein nachträgliches Rechtsklärungsinteresse in Bezug auf zwischenzeitlich außer Kraft getretene Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels während der Corona-Pandemie ebenfalls annehmend: OVG Brem, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 104/20 - BeckRS 2022, 9393 Rn. 32; SächsOVG, Urteil vom 17. Mai 2022 - 3 C 16/20 - juris Rn. 35; ebenso in Bezug auf Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG in anderen Bereichen als dem Einzelhandel NdsOVG, Urteil vom 23. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 24 f.; differenzierend SaarlOVG: im Urteil vom 31. März 2022 - 2 C 182/20 - juris Rn. 29 ein Feststellungsinteresse trotz schwerwiegenden Grundrechtseingriffs verneinend in Bezug auf vorübergehende Betriebsverbote, von denen inländische juristische Personen betroffen seien, da hier die erwerbswirtschaftliche Seite im Vordergrund stehe und der persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Grundrechtsverwirklichung fehle; dagegen in Bezug auf eine GbR ein Feststellungsinteresse wegen eines in einer Betriebsuntersagung liegenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffs annehmend im Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

    Dass es sich hierbei um einen tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt, liegt nach Auffassung des Senats auf der Hand (so auch SaarlOVG, U.v. 31.5.2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 25; B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    Dass es sich hierbei um einen tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt, liegt nach Auffassung des Senats auf der Hand (so auch SaarlOVG, U.v. 31.5.2022 - 2 C 319/20 - juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 25; B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 11).
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