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   OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20   

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OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20 (https://dejure.org/2020,11313)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2020 - 3 B 115/20 (https://dejure.org/2020,11313)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2020 - 3 B 115/20 (https://dejure.org/2020,11313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 4, GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2, IfSG § 28, IfSG § 32, SächsCoronaSchVO § 2, VwGO § 47 Abs. 6
    Corona-Virus; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Religionsausübung; Zitiergebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Erweisen sich diese als offen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einem anhängigen oder möglicherweise nachfolgenden Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2018 a. a. O.).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Allerdings spricht viel dafür, dass das Verbot aus den unter 2.2 genannten Erwägungen selbst verhältnismäßig ist, zumal es zeitlich eng begrenzt ist und in § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO zahlreiche Ausnahmen festgelegt sind (BVerfG, Beschl. v. 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, S. 3).
  • OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20

    Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Daher kann vorliegend auch nicht geprüft werden, ob sie nicht etwa schon gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 14 SächsCoronaSchVO, wonach Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person zulässig ist, triftige Gründe geltend machen könnte, um ihre häusliche Unterkunft verlassen zu können (vgl. zu dieser Vorschrift SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, z. Veröfftl. bei juris vorgesehen, Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Bei Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts ist das nicht der Fall, weil gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (§ 68 OWiG; vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15

    Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    23 (3) Schließlich ermöglicht es der im Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum Ausdruck kommende und im verfassungsrechtlichen Übermaßverbot verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dem Verordnungsgeber, unter Anwendung seines ihm dabei zukommenden Normsetzungsermessens eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägung der gegenüberstehenden Interessen des Gesundheitsschutzes und der betroffenen Grundrechte vorzunehmen (zum Normsetzungsermessen vgl. SächsOVG, Beschl. v . 30. August 2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Dies kann es auch rechtfertigen, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. September 2016 - 2 BvL 1/15 -, juris Rn. 54 ff. m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    "Auch wenn die Befugnisnorm des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, auf die die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 IfSG (u.a.) Bezug nimmt, zumindest in ihrem ersten Halbsatz als offene Generalklausel ausgestaltet ist und dies nach den Gesetzgebungsmaterialien zur insoweit wortgleichen Vorgängerregelung des § 34 Bundes-Seuchengesetz auch explizit sein sollte (vgl. BT-Drucks 8/2468 S. 27 f.), hat der parlamentarische Gesetzgeber jedenfalls mit der Neufassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020 durch Einfügung des zweiten Halbsatzes "sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten" die Ermächtigungsgrenzen jedenfalls nunmehr insoweit hinreichend bestimmt gefasst, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zwar keine - mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbare - Globalermächtigung für die Verordnungsgeber enthält, dass aber allgemeine Ausgangs- und Betretungsverbote - die in besonders erheblichem Maß in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 8 GG und Art. 11 Abs. 1 GG (anders wohl OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.3.2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 6) eingreifen - von der Befugnis umfasst sein können.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Der Senat schließt sich hierzu der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 30. März 2020 (- 20 NE 20.632 -, juris Rn. 46) an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Einen diesbezüglichen Gesetzesvorbehalt enthält Art. 4 Abs. 1 und 2 GG jedoch nicht (zum Zitiergebot OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 13 m. w. N.; VGH Kassel, a. a. O. S. 8 ff. m. w. N.).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20
    Eine Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung ist im vorliegenden Verfahren gemäß § 47 Abs. 6 VwGO nicht möglich (zum Rechtschutzbedürfnis auch: VGH Kassel, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, n. v., S. 4).11 2. Soweit die Antragstellerin - soweit überhaupt beabsichtigt - eine Außervollzugsetzung des Verlassensverbots in § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO aus einem anderen Zweck als dem der Religionsausübung im Rahmen von Zusammenkünften begehrt, hat der Antrag ebenfalls keinen Erfolg.
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2021 - 1 S 550/21

    Corona: Rechtsanwalt darf auch als Anhänger der "Kirche des Bizeps" nicht ins

    Das Zitiergebot findet dementsprechend keine Anwendung auf vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte wie den vom Antragsteller in Anspruch genommenen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 EN 238/20 - juris, und SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 B 115/20 - juris, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

    Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den "lock-down" schrittweise zu beenden, um die gesamtwirtschaftlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen für einzelne Unternehmen und Personen soweit als möglich zu begrenzen.14 Die in der Hauptsache angegriffenen Normen sind bei summarischer Prüfung von der Verordnungsermächtigung des § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gedeckt (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 B 115/20 -, z. Veröffentl. bei juris vorges., abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts; zur vergleichbaren Rechtslage im Freistaat Bayern: BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris).

    In einem solchen Fall kann der Verordnungsgeber selbst die geeigneten Maßnahmen wählen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O. Rn. 60; HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 49).

    Allerdings würde das im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 6 VwGO wegen der sonst zu erwartenden erheblichen Folgen nicht zu einer gänzlichen Aufhebung der Verordnung, sondern wohl zu vom Gericht festzulegenden weiteren, in § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO nicht enthaltenen triftigen Gründen führen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Wie bereits ausgeführt (s. oben unter 1.c) dd) (2)), ist bei § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG hinsichtlich der Adressaten der Maßnahmen nicht auf die Rechtsfigur des "Nichtstörers" im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.04.2020 - 8 B 892/20.N - juris Rn. 44; OVG M.-V., Beschl. v. 08.04.2020 - 2 KM 236/20 OVG - juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 B 115/20 - juris Rn. 26; OVG NRW, Beschl. v. 16.04.2020 - 13 B 471/20.NE - juris Rn. 71 ff.; LVerfG Sachs.-Anh., Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 63 f.; Gärditz/Abdulsalam, GSZ 2020, 108 ; Wüstenberg, GewArch 2020, 241 ) zurückzugreifen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Wie bereits ausgeführt (s. oben unter 1.c) dd) (2)), ist bei § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG hinsichtlich der Adressaten der Maßnahmen nicht auf die Rechtsfigur des "Nichtstörers" im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.04.2020 - 8 B 892/20.N - juris Rn. 44; OVG M.-V., Beschl. v. 08.04.2020 - 2 KM 236/20 OVG - juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 B 115/20 - juris Rn. 26; OVG NRW, Beschl. v. 16.04.2020 - 13 B 471/20.NE - juris Rn. 71 ff.; LVerfG Sachs.-Anh., Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 63 f.; Gärditz/Abdulsalam, GSZ 2020, 108 ; Wüstenberg, GewArch 2020, 241 ) zurückzugreifen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Wie bereits ausgeführt (s. oben unter 1.c) dd) (2)), ist bei § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG hinsichtlich der Adressaten der Maßnahmen nicht auf die Rechtsfigur des "Nichtstörers" im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.04.2020 - 8 B 892/20.N - juris Rn. 44; OVG M.-V., Beschl. v. 08.04.2020 - 2 KM 236/20 OVG - juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 B 115/20 - juris Rn. 26; OVG NRW, Beschl. v. 16.04.2020 - 13 B 471/20.NE - juris Rn. 71 ff.; LVerfG Sachs.-Anh., Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 63 f.; Gärditz/Abdulsalam, GSZ 2020, 108 ; Wüstenberg, GewArch 2020, 241 ) zurückzugreifen.
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Sächsische Corona-Schutz-Verordnung;

    14 Der Senat macht sich hierzu seine Ausführungen aus seinem Beschluss vom 9. April 2020 in dem Verfahren 3 B 115/20 zu Eigen.
  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 143/20

    Mund-Nasenbedeckung; Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; Ladengeschäft; Corona

    §§ 3, 7 SächsCoronaSchVO dürften auch mit höherrangigem Recht vereinbar sein (zu § 7 SächsCoronaSchVO SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; zur Frage des erfassten Adressatenkreises in der Vorgängerregelung der Sächsischen Corona- Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 B 115/20 -, juris insb. Rn. 26 m. w. N.).
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