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   OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19   

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OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19 (https://dejure.org/2020,12611)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.03.2020 - 3 A 315/19 (https://dejure.org/2020,12611)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. März 2020 - 3 A 315/19 (https://dejure.org/2020,12611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 71; SGB VIII § 74; GG Art. 3; SächsVerf Art. 18 Abs. 1; VwGO § 75; VwGO § 91 Abs. 2
    Untätigkeitsklage; Außerschulische Jugendarbeit; Jugendhilfeförderung; Bildungsreferent; Wertevielfalt; Jugendhilfeplanung; Landesjugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 4 A 747/16

    Fördermittel; Projektförderung; Jugendhilfe; Eigenmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19
    Darüber hinaus ist darzulegen, worin die geltend gemachte Abweichung liegt und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 4 A 747/16 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19
    Dieser materiellrechtliche Anspruch auf fehlerfreie Förderentscheidung besteht auch über den Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres hinaus fort, wenn und soweit er nicht durch eine ermessensfehlerfreie oder doch in Bestandskraft erwachsene Entscheidung über die Förderung erfüllt worden ist (BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 - 5 C 25/08 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A - , juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2020 - 3 A 315/19
    10 3. Der Beklagte zeigt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils auf.11 Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
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