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   OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17   

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https://dejure.org/2017,26374
OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17 (https://dejure.org/2017,26374)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2017 - 3 B 90/17 (https://dejure.org/2017,26374)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 3 B 90/17 (https://dejure.org/2017,26374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 6, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 27, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1
    Duldung, Anspruch, Stiefkind; familiäre Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 24.02.2017 - 3 B 259/16

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland, gemeinsame Rückkehr, Integration,

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17
    Art. 6 GG gewährt unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt, enthält jedoch die wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu fördern und zu schützen hat, und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Beziehungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers zu Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2017 - 3 B 259/16 -, zur Veröfftl. bei juris vorgesehen; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15

    Personensorge für Kleinkind

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17
    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Folgen einer vorübergehenden Trennung hier ein geringeres Gewicht haben, da kein sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen könnte (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.11.2016 - 3 B 254/16

    Schengen Visum, Fiktionswirkung, Duldung, erforderliches Visum, öffentliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17
    11 Die Erschwernisse, die die Ehefrau des Antragstellers durch die zeitweise Trennung zu gewärtigen hat, sind schließlich nicht von einem solchen Gewicht, dass sie die Bedeutung eines rechtlichen Ausreisehindernisses erlangen könnten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2016 - 3 B 254/16 -, n. v., Rn. 7; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Loseblattsammlung Stand: Dezember 2016, § 60a Rn. 39 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17
    10 Dabei kann hier offen bleiben, ob auch die sozial-familiäre Beziehung zu einem Stiefkind wegen des zwischenzeitlich veränderten Leitbilds der Familie unter den Schutz des Art. 6 GG fällt (bejahend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2016 - 3 B 42/16

    Darlegung; Ausweisungsinteresse; Erteilungsvoraussetzung; Sperrwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17
    Im Übrigen sieht auch § 39 AufenthV keinen strikten Rechtsanspruch vor (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2016 - 3 B 42/16 -, juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 12.04.2018 - B 6 E 18.269

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels - Aufenthaltserlaubnis

    Eine Ermessensreduzierung "auf Null" im Einzelfall sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalls bezüglich einer regelhaft zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzung erfüllen diese Anforderungen nicht (BayVGH, Beschluss vom 23.09.2016 - 10 C 16.818, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2017 - 3 B 90/17, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Urteil vom 20.03.2015 - 1 Bf 231/13, juris Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 B 207/08, juris Rn. 9).

    Sollte dies nicht der Fall und ein Rückgriff auf § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erforderlich sein, wonach die Aufenthaltserlaubnis im Fall des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden soll, wäre der gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch nicht gegeben (Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2017 - 3 B 90/17, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Eheschließung; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Diese Erwägungen treffen auch auf das Verhältnis von § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG und § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zu (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.5.2017 - 3 B 90/17 -, juris Rn. 5, zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG).
  • OVG Sachsen, 26.02.2018 - 3 B 9/18

    Ehe; Hindernis; Visumverfahren; Zeitdauer; Zumutbarkeit; Einreise- und

    Bei einer Ehe des Ausländers mit einem deutschen Staatsangehörigen hat das Verwaltungsgericht hierzu zutreffend darauf hingewiesen, dass eine vorübergehende Trennung der Ehegatten grundsätzlich zumutbar ist und dass hiervon nur dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn es aufgrund von individuellen Besonderheiten für einen Ehepartner unzumutbar ist, eine vorübergehende Trennung hinzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr. SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 3 B 90/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).11 (2) Daran ändert auch die vom Antragsteller angeführte lange Dauer des in seinem Heimatland durchgeführten Verfahrens auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung schon angesichts der geringen Zeitdauer des Zusammenlebens nichts.
  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 3 D 66/20

    Duldung; Sperrwirkung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht sui generis

    12 Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, so dass entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG eine Ausnahme von der Titelerteilungssperre zu machen wäre, denn auch im Fall des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG handelt es sich nur um einen Anspruch aufgrund einer Sollvorschrift und um keinen sich unmittelbar aus einer Rechtsvorschrift ergebenden Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, juris Rn. 20 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 3 B 90/17 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9; Dienelt a. a. O. Rn. 26 ff.; Huber, in: ders., Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 10 AufenthG Rn. 11; Maaßen/Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 28. Ed., Stand: 1. Januar 2021, § 25 Rn. 154).13 Mit der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG sowie den im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Duldungsansprüchen wird der Gesetzgeber auch den Schutzwirkungen von Art. 6 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK in hinreichendem Umfang gerecht, so dass es vor deren Hintergrund auch keiner einschränkenden Auslegung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG bedarf (VGH BW, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 11 S 1224/18 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. Juni 2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris Rn. 34; Dienelt a. a. O. Rn. 39 f.).
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