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   OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20   

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OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20 (https://dejure.org/2021,6376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2021 - 6 B 312/20 (https://dejure.org/2021,6376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 6 B 312/20 (https://dejure.org/2021,6376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123, BZRG § 51, BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 4, BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 5
    Corona-Soforthilfe; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20
    Fehlt es an einer Verurteilung, so ist ein derartiger Strafmakel nicht gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 41 - 43 = BVerwGE 142, 132 und Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 101, 24).

    Anders verhält es sich nur, wenn der Gesichtspunkt der Bewährung nicht greift, weil und soweit sich ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O. Rn. 20 f. zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Widerrufsverfahren; Beschl. v. 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 -, juris Rn. 7 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 zur zeitlichen Eingrenzung der Verwertbarkeit von Verhalten außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 149 ff. GewO).

    Diese Aufzählung ist abschließend und mangels einer planwidrigen Unvollständigkeit der Regelung einer teleologischen Erweiterung nicht zugänglich, wie das Bundesverwaltungsgericht aus dem Wortlaut, der Systematik und Entstehungsgeschichte für die unterschiedliche Behandlung von der Erteilung und der Beendigung (Entziehung, Widerruf) einer Erlaubnis am Beispiel der Waffenbesitzkarte gefolgert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O. Rn. 15).

  • VG Leipzig, 26.08.2020 - 5 L 342/20
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20
    Az.: 6 B 312/20 5 L 342/20.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 26. August 2020 - 5 L 342/20 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20
    Fehlt es an einer Verurteilung, so ist ein derartiger Strafmakel nicht gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 41 - 43 = BVerwGE 142, 132 und Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 101, 24).

    9 Zudem gibt es Rechtsmaterien, in denen der Gesetzgeber der Sache nach den Rechtsgedanken der Bewährung spezifisch ausgeformt hat, indem er über den reinen Zeitablauf hinausgehend eine glaubhafte Abkehr von der nicht abgeurteilten Tat fordert (vgl. für den Einbürgerungsanspruch den Ausschlussgrund früherer Verfolgungs- oder Unterstützungshandlungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG und dazu BVerwG, Urt. v. 2. März 2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20
    Es besteht aber kein Anspruch auf Förderung, wenn die Mittel nicht mehr zweckkonform verwendet werden können (vgl. zur Förderung einer in der Vergangenheit liegenden Maßnahme BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 - 5 C 25.08 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2021 - 6 B 312/20
    Anders verhält es sich nur, wenn der Gesichtspunkt der Bewährung nicht greift, weil und soweit sich ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O. Rn. 20 f. zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Widerrufsverfahren; Beschl. v. 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 -, juris Rn. 7 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 zur zeitlichen Eingrenzung der Verwertbarkeit von Verhalten außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 149 ff. GewO).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 6 B 305/22

    Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit; Verwertung länger

    Denn anders als es der Senat in seinem Beschluss vom 18. Februar 2011 - 6 B 312/20 - andeute, erscheine es keineswegs sachgerecht, die Frist, nach deren Ablauf Vorwürfe aus eingestellten Strafverfahren unverwertbar würden, bereits mit der Begehung der Tat beginnen zu lassen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. Februar 2021 - 6 B 312/20 - (juris Rn. 6) angedeutet hat, spricht dies dafür, dass der Zuwendungsgeber nach seiner Verwaltungspraxis bestimmen kann, wie lange auch ältere subventionsrechtlich relevante Sachverhalte zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers heranzuziehen sind, vorausgesetzt er beachtet dabei den Bewährungsgedanken und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

  • OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 A 176/21

    Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit bei juristischen Personen;

    Allerdings hat der Senat bereits im Beschluss vom 18. Februar 2021 - 6 B 312/20 - (juris Rn. 8) im Rahmen summarischer Prüfung offen gelassen, ob der Zuwendungsgeber im durch die Verwaltungspraxis bestimmten Subventionsrecht zu einer von § 51 BZRG abweichenden Berücksichtigung von Sachverhalten nach seiner Verwaltungspraxis zumindest dann berechtigt ist, wenn er den Bewährungsgedanken dabei hinreichend berücksichtigt.
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