Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34069
OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20 (https://dejure.org/2020,34069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.10.2020 - 10 M 4/20 (https://dejure.org/2020,34069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 10 M 4/20 (https://dejure.org/2020,34069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Je nach Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches disziplinarisches Gewicht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 -, juris, Rn. 16).

    Dies ist mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 -, juris, Rn. 18; VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 68).

    Das Dienstvergehen wäre (noch) wesentlich schwerer zu gewichten, wenn der Antragsteller durch positive Auskünfte über die Vorstrafen oder frühere Haftaufenthalte einer dritten Person deren grundrechtliches geschütztes Recht auf Privatheit (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202 - Lebach) verletzt oder ihr anderweitig geschadet hätte, oder wenn durch die Mitteilung des Vorliegens eines Haftbefehls gegen die Person "M." deren Festnahme erschwert oder verhindert und der Antragsteller dadurch ggf. selbst eine weitere Straftat (§ 258a StGB) begangen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 -, juris, Rn. 17; VGH Bayern, Urteil vom 25. September 2013 - 16a D 11.875 -, juris, Rn. 62).

  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 28 A 1177/12
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Derartige Pflichtverletzungen können zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. hierzu neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 39 ff.; VGH Bayern, Beschlüsse vom 28. September 2016 - 16a D 14.991 -, juris, Rn. 45 ff. u. vom 25. September 2013 - 16a D.11.1875 -, juris, Rn. 53 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 57 ff.).

    Dies ist mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 -, juris, Rn. 18; VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 68).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von anderen Fällen, in denen entweder eine systematische und kontinuierliche unbefugte Informationsweitergabe an Dritte (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 72) oder die unbefugte Herausgabe umfassender Informationssammlungen (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 25. September 2013 - 16a D 11.875 -, juris, Rn. 21) in Rede stand.

  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Grundsätzlich begeht ein Polizeibeamter ein schwerwiegendes Dienstvergehen, wenn er - wie nach derzeitiger Erkenntnis im vorliegenden Fall - unter Verletzung seiner Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, einer Kernpflicht des Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 1970 - 1 BvR 690/65 -, BVerfGE 28, 191 ; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1971 - II C 11.70 -, juris, Rn. 36), dienstlich erlangte Informationen - hier: aus einem polizeilichen Informationssystem - an unbefugte Dritte weitergibt.

    Die Amtsverschwiegenheit dient einer geordneten öffentlichen Verwaltung, die nur dann rechtstaatlich einwandfrei, zuverlässig und unparteiisch arbeiten kann, wenn gewährleistet ist, dass über dienstliche Vorgänge nach außen grundsätzlich Schweigen bewahrt wird (BVerfG, Beschluss vom 28. April 1970 - 1 BvR 690/65 -, BVerfGE 28, 191 ).

  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Grundsätzlich begeht ein Polizeibeamter ein schwerwiegendes Dienstvergehen, wenn er - wie nach derzeitiger Erkenntnis im vorliegenden Fall - unter Verletzung seiner Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, einer Kernpflicht des Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 1970 - 1 BvR 690/65 -, BVerfGE 28, 191 ; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1971 - II C 11.70 -, juris, Rn. 36), dienstlich erlangte Informationen - hier: aus einem polizeilichen Informationssystem - an unbefugte Dritte weitergibt.

    Es ist - wie ausgeführt - davon auszugehen, dass der Antragsteller die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, eine Hauptpflicht des Beamten, die zu den hergebrachten und bei Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1971 - II C 11.70 -, juris, Rn. 36), verletzt hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Derartige Pflichtverletzungen können zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. hierzu neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 39 ff.; VGH Bayern, Beschlüsse vom 28. September 2016 - 16a D 14.991 -, juris, Rn. 45 ff. u. vom 25. September 2013 - 16a D.11.1875 -, juris, Rn. 53 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 57 ff.).

    Begeht ein Beamter - wie hier - innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, die strafrechtlich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 44; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 56.14 -, juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 54; jew. für einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Dafür können objektive Handlungsmerkmale (wie die Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, besondere Umstände der Tatbegehung, z.?B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (wie Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 57).

    Die grundsätzliche Zuordnung zu einer der Disziplinarmaßnahmen richtet sich dabei nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen, um eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung der Dienstvergehen anhand der Einschätzung des Gesetzgebers, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind, sicherzustellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, Rn. 17, 19; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 55).

    Dafür können objektive Handlungsmerkmale (wie die Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, besondere Umstände der Tatbegehung, z.?B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (wie Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 57).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Die grundsätzliche Zuordnung zu einer der Disziplinarmaßnahmen richtet sich dabei nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen, um eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung der Dienstvergehen anhand der Einschätzung des Gesetzgebers, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind, sicherzustellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, Rn. 17, 19; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 54).

    Begeht ein Beamter - wie hier - innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, die strafrechtlich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 44; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 56.14 -, juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 54; jew. für einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe).

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 21, zu § 38 Abs. 2 Satz 1 BDG).

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 22, zu § 63 Abs. 2 BDG).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20
    Das Dienstvergehen wäre (noch) wesentlich schwerer zu gewichten, wenn der Antragsteller durch positive Auskünfte über die Vorstrafen oder frühere Haftaufenthalte einer dritten Person deren grundrechtliches geschütztes Recht auf Privatheit (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202 - Lebach) verletzt oder ihr anderweitig geschadet hätte, oder wenn durch die Mitteilung des Vorliegens eines Haftbefehls gegen die Person "M." deren Festnahme erschwert oder verhindert und der Antragsteller dadurch ggf. selbst eine weitere Straftat (§ 258a StGB) begangen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 -, juris, Rn. 17; VGH Bayern, Urteil vom 25. September 2013 - 16a D 11.875 -, juris, Rn. 62).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 14.991

    Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 21, zu § 38 Abs. 1 BDG).

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 22, zu § 63 Abs. 2 BDG).

    Danach hat das Verwaltungsgericht erkannt und berücksichtigt, dass für die gerichtliche Prüfung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 19, zu § 63 Abs. 2 BDG).

  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 15 B 10/20

    Disziplinarrechtliche Suspendierung; Einbehalt von Dienstbezügen; gerichtliche

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).

    Das Disziplinargericht vermag daher nicht dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Einzelfallentscheidung (Beschluss v. 05.10.2020, 10 M 4/20; juris) zu folgen, wonach die bloße Erwähnung anderer Entscheidungen nach § 38 DG LSA "eine hinreichende Verknüpfung" - wohl zur notwendigen tatbestandlichen Prognoseentscheidung - darstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen

    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 21, zu § 38 Abs. 1 BDG).

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 22, zu § 63 Abs. 2 BDG).

    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 10 M 4/20 -, juris, Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris, Rn. 21, zu § 38 Abs. 1 BDG).

  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 15 B 43/23

    Disziplinarrecht: Vertrauensverlust wegen Verstoß gegen die Impfpriorität;

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten,

    Zwar lassen sich aufgrund der großen Spannbreite von Dienstvergehen der vorliegenden Art keine festen Regeln für eine Disziplinarmaßnahme bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht aufstellen (BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - beck-online Rn. 49, 56; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.10.2020 - 10 M 4/20 - beck-online Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 69).
  • VG Magdeburg, 28.08.2023 - 15 B 36/22

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors; Einbehalt von Teilen der

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG Magdeburg, 25.07.2022 - 15 B 13/22

    Gebrauch einer gefälschten COVID-Impfbescheinigung durch Polizeibeamtin;

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2019, 2 VR 3.19; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2020, 10 M 4/20; alle juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

  • VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22

    Disziplinarvergehen - unerlaubte Nebentätigkeit; anteilige Einbehaltung des

  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 35/23

    Disziplinarrecht; vorl. Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 22.05.2023 - 15 B 27/22

    Disziplinarrecht; Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge; § 63 BDG

  • VG Magdeburg, 15.12.2022 - 15 B 27/22

    Disziplinarrechtliche Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge erst nach

  • VG Magdeburg, 17.11.2022 - 15 B 30/22

    Vorläufige Dienstenthebung nach DG ST 2006 § 61

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht