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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08 (https://dejure.org/2009,12117)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.10.2009 - 4 K 470/08 (https://dejure.org/2009,12117)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 (https://dejure.org/2009,12117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; VwGO § 47; ; VwVfG § 59 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an Verträge bei dem Erlass von Abgabensatzungen: Abgabe; Ermessen; Ermessensbindung; Gebühr; Normenkontrolle; Vertrag; Vertrag, öffentlich-rechtlicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bindung an Verträge bei dem Erlass von Abgabensatzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhung der Leistungsgebühr für eine zentrale Schmutzwasserentsorgung in einer Änderungssatzung; Ungefragtes Suchen nach Fehlern einer Satzung als Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts i.R.e. Normenkontrollverfahrens

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 396
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06

    Vollstreckungsantrag aus Prozessvergleich, vergleichsweise Regelung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    In gleicher Weise ist es ausgeschlossen, dass (potentielle) Abgabenschuldner durch Vereinbarungen mit dem Abgabengläubiger bestimmenden Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Abgabensatzungen nehmen können (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 10. August 1999 - 23 ZB 99.1892 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, zit. nach JURIS zur Mitbestimmung von Ermessensrichtlinien durch Naturschutzverbände).

    Unter dem Begriff des Rechtsverhältnisses werden aber Rechte und Pflichten verstanden, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts ergeben, sich also auf einen konkreten Einzelfall beziehen und nicht auf abstraktes und normatives Verwaltungshandeln, wie abstrakte Vereinbarungen für eine Vielzahl von Fällen, die erst noch eines Vollzuges bedürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juli 2006, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 54 Rdnr. 84, 85).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (so BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 - Urt. v. 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch OVG Sachasen-Anhalt, Beschl. v. 20. März 2007 - 4 L 470/06 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer Satzung einzutreten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, m.w.N.), wenn es auch dem Gericht bei der Prüfung eines Gebührensatzes jedenfalls nicht verwehrt ist, selbst bei Fehlen entsprechender Rügen zumindest eine Prüfung wichtiger Eckpunkte der Kalkulation vorzunehmen und sich aufdrängenden Mängeln nachzugehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zit. nach JURIS), .
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01

    Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Im Rahmen der Normenkontrolle einer Abgabensatzung nach § 47 VwGO stehen keine "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK in Rede (vgl. dazu im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17. Oktober 2002 - 2 S 2634/01 - so auch Sodan/Ziekow, VwGO, 2. A., § 47 Rdnr. 351; Bader u.a., VwGO, 4. A., § 47 Rdnr. 99).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 L 470/06

    Zum Vergleichsvertrag im kommunalen Abgabenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (so BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 - Urt. v. 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch OVG Sachasen-Anhalt, Beschl. v. 20. März 2007 - 4 L 470/06 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer Satzung einzutreten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, m.w.N.), wenn es auch dem Gericht bei der Prüfung eines Gebührensatzes jedenfalls nicht verwehrt ist, selbst bei Fehlen entsprechender Rügen zumindest eine Prüfung wichtiger Eckpunkte der Kalkulation vorzunehmen und sich aufdrängenden Mängeln nachzugehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zit. nach JURIS), .
  • VGH Bayern, 10.08.1999 - 23 ZB 99.1892
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    In gleicher Weise ist es ausgeschlossen, dass (potentielle) Abgabenschuldner durch Vereinbarungen mit dem Abgabengläubiger bestimmenden Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Abgabensatzungen nehmen können (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 10. August 1999 - 23 ZB 99.1892 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, zit. nach JURIS zur Mitbestimmung von Ermessensrichtlinien durch Naturschutzverbände).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (so BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 - Urt. v. 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch OVG Sachasen-Anhalt, Beschl. v. 20. März 2007 - 4 L 470/06 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Zum beitragsfähigen Aufwand gehört beim Herstellungsbeitrag der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die Einrichtung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und sie ist erst dann (fertig) hergestellt, wenn die Gesamtanlage in der gesamten Ausdehnung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept betriebsbereit geschaffen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Oktober 2009, a.a.O.; Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. § 8 Rdnr. 2126; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 -).

    Es gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts im Normenkontrollverfahren, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer (Abgaben)Satzung einzutreten (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 K 252/08 -, Beschl. v. 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 - und Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 K 115/14 -).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Normenkontrollantrag, über den der Senat durch Beschluss entscheidet (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 VwGO), weil er eine mündliche Verhandlung, auf die die Beteiligten verzichtet haben, nicht für erforderlich hält und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht entgegensteht (vgl. VGH BW, B.v. 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53, 69 juris Rn. 152; OVG LSA, B.v. 28.10.2009 - 4 K 470/08 - NVwZ 2010, 396 juris Rn. 13), hat keinen Erfolg.
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Normenkontrollantrag, über den der Senat durch Beschluss entscheidet (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 VwGO), weil er eine mündliche Verhandlung, auf die die Beteiligten verzichtet haben, nicht für erforderlich hält und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht entgegensteht (vgl. VGH BW, B.v. 7.10.2002 - 2 S 2634/01 - ESVGH 53, 69 juris Rn. 152; OVG LSA, B.v. 28.10.2009 - 4 K 470/08 - NVwZ 2010, 396 juris Rn. 13), hat keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16

    Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen;

    Zum beitragsfähigen Aufwand gehört beim Herstellungsbeitrag der gesamte Aufwand, der notwendig ist, um die Einrichtung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept zu schaffen und sie ist erst dann (fertig) hergestellt, wenn die Gesamtanlage in der gesamten Ausdehnung entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept betriebsbereit geschaffen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Oktober 2009, a. a. O.; Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris; Driehaus, a. a. O. § 8 Rdnr. 2126; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 -).

    Es gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts im Normenkontrollverfahren, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer (Abgaben)Satzung einzutreten (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 K 252/08 -, Beschl. v. 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 - und Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, jeweils juris, m. w. N.; Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 K 115/14 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Es gehört nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, zit. nach JURIS) nicht zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer Satzung einzutreten (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS, m.w.N.), wenn es auch dem Gericht bei der Prüfung eines Gebührensatzes jedenfalls nicht verwehrt ist, selbst bei Fehlen entsprechender Rügen zumindest eine Prüfung wichtiger Eckpunkte der Kalkulation vorzunehmen und sich aufdrängenden Mängeln nachzugehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Richtig ist allerdings, dass öffentliche Abgaben grundsätzlich, d.h. mit nur wenigen Ausnahmemöglichkeiten, nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben werden dürfen (zum niedersächsischen Recht ausführlich und mit Rechtsprechungsnachweisen: BGH, Urt. v. 18.9.2009 - V ZR 2/09 -, NVwZ 2010, 398; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.10.2009 - 4 K 470/08 -, NVwZ 2010, 396).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 9 A 1.19

    Gebührensatzung; Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung; Nutzungsentgelt;

    Im Rahmen der Normenkontrolle einer Abgabensatzung stehen keine "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" i. S. d. Art. 6 Abs. 1 EMRK in Rede (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Oktober 2002 - 2 S 2634/01 -, juris Rn. 15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, juris; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 47, Rn. 351), so dass der Anwendungsbereich dieser Bestimmung nicht eröffnet ist.
  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 6 K 1564/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Diese strikte Bindung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 Verfassung des Landes Brandenburg) ist im Abgabenrecht von besonderer und gesteigerter Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991 - 8 C 61/90 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 9 A 1133/18 -, juris Rn. 84; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 9 A 2083/12 -, juris Rn. 40; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2010 - 5 K 8173/09

    Heranziehung zu den Niederschlagswassergebühren trotz einer Vereinbarung zwischen

    Insoweit werde auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 28. Oktober 2009 in NVwZ 2010, 396 f. verwiesen.
  • VG Cottbus, 27.08.2021 - 6 K 1536/20
    Hierfür dürfte allerdings sprechen, dass wegen der Gesetzesgebundenheit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG vertragliche Vereinbarungen zwischen Beitragsgläubiger und Beitragsschuldner über die Erhebung kommunaler Beiträge nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 9 A 870/17 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 9 LC 138/17 -, juris Rn. 161; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 K 470/08 -, juris Rn. 19) und der streitgegenständliche Vertrag nicht zu den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Abgabenvereinbarungen gehört (vgl. hierzu noch unten).
  • VG Halle, 21.03.2019 - 4 A 269/18

    Zustimmung zur Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • VG Magdeburg, 14.05.2014 - 9 B 24/14

    Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bei

  • VG Regensburg, 28.07.2021 - RO 3 E 21.465

    Anordnungsgrund, Dienstleistungen, Anordnungsanspruch, Festsetzung,

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