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   OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21   

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https://dejure.org/2023,8234
OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21 (https://dejure.org/2023,8234)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.02.2023 - 1 LA 12/21 (https://dejure.org/2023,8234)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - 1 LA 12/21 (https://dejure.org/2023,8234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 14a Abs 2; AsylG, § 26; AsylG, § 26 Abs 1; AsylG, § 26 Abs 2; AsylG, § 26 Abs 3; AsylG, § 26 Abs 5; AsylG, § 78 Abs 3; EURL 95/2011, Art 2 Buchst j; EURL 95/2011, Art 23 A... bs 1; EURL 95/2011, Art 23 Abs 2; EURL 95/2011, Art 3
    Eritrea: Antrag des Bundesamtes auf Zulassung der Berufung abgelehnt; keine grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 26 AsylG; keine familiäre Lebensgemeinschaft (zwischen Elternteil und Kind) in Deutschland für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines minderjährigen ledigen Kindes eines Asylberechtigten als asylberechtigt; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.11.2021 - C-91/20

    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    § 26 AsylG dient der Erfüllung der aus der Richtlinie 2011/95/EU und insbesondere deren Art. 23 Abs. 1 gründenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass der Familienverband der Person, der internationaler Schutz zuerkannt worden ist, aufrechterhalten werden kann (vgl. BT-Drs. 17/13063, S. 21 und EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 -, juris, Rn. 43).

    Eine solche automatische Erstreckung des internationalen Schutzes im Wege der Ableitung trägt dem Gebot, den Familienverband zu wahren, unabhängig davon Rechnung, ob der Angehörige der Kernfamilie selbst die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes erfüllt (EuGH, Urteile vom 04.10.2018 - C-652/16 -, juris, Rn. 72 f. und vom 09.11.2021 - C-91/20 -, juris, Rn. 41 ff.).

    Sie ist zudem nicht auf solche Familienangehörige beschränkt, die von Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2011/95/EU erfasst sind, sondern kann auch weitere Mitglieder der Kernfamilie, so im Aufnahmemitgliedstaat geborene Kinder (EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 -, juris, Rn. 44) erfassen (BVerwG, Urteil vom 25.11.2021 - 1 C 4.21 -, juris, Rn. 16 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Die Erstreckung des internationalen Schutzes auf enge Familienangehörige eines international Schutzberechtigten, die § 26 AsylG unabhängig davon vorsieht, ob auch in eigener Person Schutzgründe vorliegen, hat nach nationalem Recht eine Doppelfunktion (BVerwG, EuGH-Vorlage vom 18.12.2019 - 1 C 2.19 -, juris, Rn. 19).

    Diesen Zusammenhang betont der 36. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95/EU (BVerwG, EuGH-Vorlage vom 18.12.2019 - 1 C 2.19 -, juris, Rn. 19): "Familienangehörige sind aufgrund der alleinigen Tatsache, dass sie mit dem Flüchtling verwandt sind, in der Regel gefährdet, in einer Art und Weise verfolgt zu werden, dass ein Grund für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gegeben sein kann." Die Richtlinie stellt den vermuteten Gefährdungszusammenhang hier allein aufgrund der formellen Betrachtung der Verwandtschaft her, unterscheidet indes gerade nicht danach, ob im Aufnahmestaat ein familiäres Zusammenleben erfolgt.

    Zum anderen setzt § 26 AsylG den durch Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU gebotenen Familienschutz für Familienangehörige, die selbst nicht die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Schutzes erfüllen, in vom Unionsrecht so nicht gebotener Weise "überschießend" um (BVerwG, EuGH-Vorlage vom 18.12.2019 - 1 C 2.19 -, juris, Rn. 19).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-768/19

    Bundesrepublik Deutschland (Membre de la famille) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Die tatsächliche Wiederaufnahme des Familienlebens im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats gehöre dagegen nicht zu diesen Voraussetzungen (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-768/19 -, juris, Rn. 54).

    Vertiefend hat der Europäische Gerichtshof insoweit ausgeführt, dass die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2011/95/EU und der Charta zwar das Recht auf ein Familienleben schützten und dessen Wahrung förderten, doch überließen sie es grundsätzlich den Inhabern dieses Rechts, darüber zu entscheiden, wie sie ihr Familienleben führen wollten, und stellten insbesondere keine Anforderungen an die Intensität ihrer familiären Beziehung (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-768/19 -, juris, Rn. 58).

    Im Nachgang zu dem Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 9. September 2021 (Az. C-768/19 -, juris) würde die im Zulassungsverfahren unverändert aufrecht erhaltene Argumentation der Beklagten aus dem Zulassungsantrag vom 4. Februar 2021 bedeuten, dass engere Tatbestandsvoraussetzungen für die abgeleitete Anerkennung eines Kindes aufgestellt würden, als für die Anerkennung eines Ehegatten oder Lebenspartners.

  • OVG Hamburg, 14.12.2020 - 6 Bf 240/20

    Flüchtlingsschutz für minderjähriges Kind eines anerkannten Elternteils -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Es fehlt an jeglichem Anknüpfungspunkt im Gesetzestext für das von der Beklagten angenommene ungeschriebene Erfordernis einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland (von einem eindeutigen Wortlaut ausgehend auch: Hamb. OVG, Beschluss vom 14.12.2020 - 6 Bf 240/20.AZ -, juris, Rn. 14; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11.12.2020 - OVG 3 N 189/20 -, juris, Rn. 6; Marx, Kommentar zum AsylG, 11. Aufl., 2022, § 26 Rn. 35).

    Das Interesse an einem einheitlichen Rechtsstatus und nach einem gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status für die engsten Familienangehörigen war nach der Begründung des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 12/2718, S. 60) bereits bei der Erweiterung des Kreises der familienasylberechtigten Kinder auf die nach der Anerkennung des Asylberechtigten geborenen Kinder durch das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens leitendes Motiv des Gesetzgebers (ausführlich dazu: Hamb. OVG, Beschluss vom 14.12.2020 - 6 Bf 240/20.AZ -, juris, Rn. 23 f. m.w.N.).

    Auch soweit § 26 AsylG vor dem so aufgezeigten Hintergrund der Entlastung des Bundesamtes sowie der Gerichte von einer eigenen Prüfung der Bedrohungslage für diesen Personenkreis, wenn sie sich im Zusammenhang mit dem Antrag auf Asyl bzw. auf Gewährung von internationalem Schutz im Bundesgebiet aufhalten, dient (vgl. dazu: Hamb. OVG, Beschluss vom 14.12.2020 - 6 Bf 240/20.AZ -, juris, Rn. 25 mit Verweis auf BT-Drs. 17/13063, S. 21 zu dem am 1. Dezember 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013, BGBl. I 2013 S. 3474: "Dies erleichtert die Rechtsanwendung und trägt auch der Tatsache Rechnung, dass bei Familienangehörigen häufig eine vergleichbare Bedrohungslage wie bei dem Stammberechtigten vorliegen wird."), vermag der Senat nicht zu erkennen, dass diesem Zweck nur genügt wird, wenn zwischen dem Kind und dem Stammberechtigten ein familiäres Zusammenleben besteht.

  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 C 4.21

    Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Sie steht indes, wie aus Art. 3 der Richtlinie 2011/95/EU folgt, einer mit dieser Richtlinie vereinbaren günstigeren nationalen Norm zur Entscheidung darüber, wer als Flüchtling oder als Person gilt, die Anspruch auf subsidiären Schutz hat, auch nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 25.11.2021 - 1 C 4.21 -, juris, Rn. 11).

    Sie ist zudem nicht auf solche Familienangehörige beschränkt, die von Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2011/95/EU erfasst sind, sondern kann auch weitere Mitglieder der Kernfamilie, so im Aufnahmemitgliedstaat geborene Kinder (EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 -, juris, Rn. 44) erfassen (BVerwG, Urteil vom 25.11.2021 - 1 C 4.21 -, juris, Rn. 16 f. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 29.07.2002 - 9 UZ 454/02

    Familienasylberechtigung eines Kindes bei bestehenden Familienverband

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Zwar treffe die Einschätzung des Verwaltungsgerichts zu, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 29.07.2002 - 9 UZ 454/02. A -, juris) sich zu dieser Frage nicht entscheidungserheblich verhalten habe.

    Dass sich die Forderung, § 26 Abs. 2 AsylG um weitere - ungeschriebene - Tatbestandsvoraussetzungen zu erweitern, nicht aus dem Wortlaut ergibt, erkennen auch verschiedene Gerichte, die im Ergebnis die Gegenauffassung vertreten, an (Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.2002 - 9 UZ 454/02.A -, juris, Rn. 6; VG München, Urteil vom 23.02.2022 - M 32 K 21.30451 -, juris, Rn. 10).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Eine solche automatische Erstreckung des internationalen Schutzes im Wege der Ableitung trägt dem Gebot, den Familienverband zu wahren, unabhängig davon Rechnung, ob der Angehörige der Kernfamilie selbst die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes erfüllt (EuGH, Urteile vom 04.10.2018 - C-652/16 -, juris, Rn. 72 f. und vom 09.11.2021 - C-91/20 -, juris, Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 C 7.20

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2021 - 5 C 7.20 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; s. a. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 32.18

    EuGH soll Fragen zum Begriff des "Familienangehörigen" im Sinne der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Hinblick auf § 26 Abs. 3 AsylG sogar unionsrechtlichen Klärungsbedarf gesehen und dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage vorgelegt, ob es hinsichtlich des von § 26 Abs. 3 Satz 1 AsylG der Sache nach in Bezug genommenen Begriffs des Familienangehörigen im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9 ff.) (im Folgenden: Richtlinie 2011/95/EU) auf das Bestehen einer familiären Gemeinschaft während des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat ankomme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 C 32.18 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2020 - 1 LA 120/20

    Behördlichen Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach EUV

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21
    Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit sowie von Gründen, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und schließlich einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Rn. 2, und vom 17.08.2021 - 1 LA 43/21 -, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2021 - 1 LA 43/21

    Zur "Erstentscheidung" im Dublin-Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 3 N 189.20

    Familienflüchtlingsschutz des Kindes; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • VG München, 23.02.2022 - M 32 K 21.30451

    Familienflüchtlingsschutz: Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft

  • VG Düsseldorf, 03.11.2023 - 3 K 454/21
    Der Wortlaut des § 26 Abs. 2 AsylG nennt vielmehr abschließend die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anerkennung eines minderjährigen ledigen Kindes eines Asylberechtigten als asylberechtigt, wobei diese Regelung gemäß § 26 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AsylG auf Familienangehörige von international Schutzberechtigten entsprechend anzuwenden ist, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Februar 2023 - 1 LA 12/21 -, juris Rn. 8 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 6 Bf 240/20.AZ -, juris Rn. 13 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 3 N 189/20 -, juris Rn. 6; VG Magdeburg, Urteil vom 30. Juni 2022 - 5 A 182/19 MD -, juris Rn. 22 ff.
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