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   OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05   

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https://dejure.org/2005,5228
OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05 (https://dejure.org/2005,5228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 (https://dejure.org/2005,5228)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 2 NB 466/05 (https://dejure.org/2005,5228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität - Ausschlussfrist -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 2 Abs. 2 Nr. 2 b HVVO; § 9 S. 1 Nr. 1 HZG vom 19.1.1998; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabeverordnung (HVVO) für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; Hochschul-VergabeVO § 2; ; NHZG § 91 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsantrag außerhalb der der Kapazität - Ausschlussfrist; Stichtagsregelung; Verfassungsmäßigkeit; Zulassungsantrag, außerhalb der Kapazität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabeverordnung (HVVO) für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 330
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05

    Vorläufige Aussetzung der Entziehung eines im Wege des fachgerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.

    Gleiches gilt für die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (aaO) sowie vom 18. März 2005 (aaO) und vom 21. Juli 2005, die sich auf die Rechtslage im Bundesland Hamburg beziehen, in dem der Normgeber ebenfalls davon abgesehen hat, Ausschlussfristen für den Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität zu normieren.

  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.

    Gleiches gilt für die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (aaO) sowie vom 18. März 2005 (aaO) und vom 21. Juli 2005, die sich auf die Rechtslage im Bundesland Hamburg beziehen, in dem der Normgeber ebenfalls davon abgesehen hat, Ausschlussfristen für den Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität zu normieren.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    2.1 Wie das Verwaltungsgericht in den angefochtenen Beschlüssen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, sind Stichtagsregelungen in Gesetzen oder Verordnungen wie hier die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-VergabeVO, mögen mit ihnen auch gewisse Härten für die von ihnen Betroffenen verbunden sein, verfassungsrechtlich zulässig, wenn sich der Normgeber im Rahmen des ihm zuzubilligenden Gestaltungsspielraumes bei der Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst hat (BVerfG, Beschl. v. 6.12.1988 - 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212(219)), allerdings darf die mit der Wahl des konkreten Stichtages gefundene Lösung nicht willkürlich sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.7.1989 - 1 BvL 11/87 u. a. -, BVerfGE 80, 297(311)).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    2.1 Wie das Verwaltungsgericht in den angefochtenen Beschlüssen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, sind Stichtagsregelungen in Gesetzen oder Verordnungen wie hier die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-VergabeVO, mögen mit ihnen auch gewisse Härten für die von ihnen Betroffenen verbunden sein, verfassungsrechtlich zulässig, wenn sich der Normgeber im Rahmen des ihm zuzubilligenden Gestaltungsspielraumes bei der Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst hat (BVerfG, Beschl. v. 6.12.1988 - 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212(219)), allerdings darf die mit der Wahl des konkreten Stichtages gefundene Lösung nicht willkürlich sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.7.1989 - 1 BvL 11/87 u. a. -, BVerfGE 80, 297(311)).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2005 - 2 NB 462/05

    Ausschlussfrist; Bewerbungsfrist; Kapazität; Studienplatz; Studium; Zulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    2.3 Die anwaltlich vertretenen Antragsteller haben es auch nach Auffassung des Senats unterlassen, glaubhaft zu machen, den Zulassungsantrag bei der Hochschule nicht bis zum Ablauf des 17. Oktober 2005 - da der 15. Oktober 2005 auf einen Samstag fiel, verlängerte sich die Frist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-VergabeVO gem. § 1 Abs. 1 NdsVwVfG i. V. m. § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG um zwei Tage auf Montag, den 17. Oktober 2005 (Senat, Beschl. v. 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -) - haben stellen zu können, obwohl sie für einen Erfolg des von ihnen beantragten Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. den §§ 920 Abs. 2 und 294 Abs. 1 ZPO gehalten gewesen wären, die Tatsache des rechtzeitigen Eingangs dieses Antrages bei der Antragsgegnerin glaubhaft zu machen.
  • VGH Bayern, 27.04.2005 - 7 CE 05.10057
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.
  • BVerwG, 29.02.1988 - 3 B 87.87

    Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses - Anspruch auf Anerkennung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05
    Die vom Grundgesetz vorgegebene föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland überlagert nämlich sowohl den allgemeinen Gleichheitssatz als auch das Grundrecht der Berufsfreiheit in der Weise, dass diese Struktur in den davon betroffenen Bereichen - hier der Verfahrensausgestaltung des Zugangs zu einem Studium an einer Hochschule eines Bundeslandes - der Vielfalt allgemeinen Vorrang vor der Gleichheit verschafft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.2.1988 - BVerwG 3 B 87.87 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität -

    Die Tatsache, dass "außerkapazitäre" Plätze nicht durch die ZVS, sondern die Hochschulen selbst vergeben werden, steht diesem Ergebnis nicht entgegen (a.A. offenbar Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, NVwZ-RR 2006, 330).
  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

    Nachdem der 15.07.2007 ein Sonntag war, endete die Ausschlussfrist hier erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags ( § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258; Beschluss vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, NVwZ-RR 2006, 330; ebenso bereits die Beschlüsse der Kammer zum WS 2006/07 vom 03.11.2006 - NC 6 K 277/06 u.a. -) .
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 2 NB 312/09

    Allgemeine Verantwortlichkeit einer Hochschule für Richtigkeit, Schlüssigkeit und

    Bei den Antragsfristen nach § 2 Hochschul-Vergabeverordnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um verfassungsrechtlich unbedenkliche Ausschlussfristen (Senatsbeschl. v. 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -).
  • OVG Saarland, 12.12.2013 - 2 B 456/13

    Bewerbungsfristen für Studienplätze außerhalb der Kapazität - Humanmedizin 1. FS

    die Darstellung bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, Rdnr. 87-107 m.w.N. sowie OVG Münster, Beschlüsse vom 16.3.2010 - 13 C 122/10 -, zitiert nach juris, und vom 6.12.2011 - 13 C 69/11 -, betreffend Medizinstudienplätze; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, zitiert nach juris; vom 18.8.2009 - 2 B 241/09 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschluss vom 7.8.2013 - 10 B 1549/13.N -, zitiert nach juris Rdnr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 22.2.2006 - 9 S 1840/05 -.
  • VG Osnabrück, 06.11.2009 - 1 C 13/09

    Darlegungslast; Glaubhaftmachung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrauftrag;

    In Bezug auf die der Rechtssicherheit dienende Ausschlussfrist bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Nds. OVG, B. v. 22.12.2005, 2 NB 466/05, juris).
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

    Nachdem der 15.07.2006 ein Samstag war, endete die Ausschlussfrist hier erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258; Beschluss vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, NVwZ-RR 2006, 330).
  • OVG Saarland, 01.06.2015 - 1 B 85/15

    Außerkapazitäre Zulassungsbewerbung im Studiengang Humanmedizin; hier:

    Im Übrigen hat der 2. Senat in seinem Beschluss vom 17.1.2014 zutreffend hervorgehoben, dass das Stellen eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung nach saarländischen Recht nicht mit nennenswertem Aufwand verbunden ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.1.2014, a.a.O., Rdnr. 20; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 20.12.2011 - 10 B 1999/11.N -, Rdnr. 15) Es ist daher auch einem in der Prüfungsphase befindlichen Studienbewerber ohne weiteres zumutbar, diesen Antrag in zeitlicher Nähe zu den Prüfungssterminen zu stellen, zumal die zu beachtende Frist in materiell-rechtlicher Hinsicht keine zusätzliche Hürde für die Studienbewerber aufrichtet(OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, juris Rdnr. 6), sondern nur das Ende der Bewerbungsmöglichkeit markiert, und jedem Betroffenen freisteht, den Antrag so frühzeitig zu stellen, dass er unmittelbar vor oder während der Prüfungen nicht mehr an diese Formalität denken muss.
  • OVG Saarland, 17.01.2014 - 2 B 486/13

    Bewerbungsfrist für Anträge auf Zulassung zu einem außerkapazitären Studienplatz

    die Darstellung bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, Rdnrn. 87-107 m.w.N., sowie OVG Münster, Beschlüsse vom 16.3.2010 - 13 C 122/10 -, zitiert nach juris, und vom 6.12.2011 - 13 C 69/11 -, betreffend Medizinstudienplätze; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, zitiert nach juris, vom 18.8.2009 - 2 B 241/09 -, zitiert nach juris; VG Kassel, Beschluss vom 7.8.2013 - 10 B 1549/13.N -, zitiert nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.2.2006 - 9 S 1840/05 -.
  • VG Sigmaringen, 02.02.2007 - NC 6 K 607/06

    Fragen der Kapazitätsberechnung für den Studiengang Zahnmedizin, besonders

    Nachdem der Antragsteller seinen Antrag bereits vor dem 15.07.2006 gestellt hat, bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Ausschlussfrist erst mit Ablauf des 17.07.2006 endete, weil der 15.07.2006 ein Samstag war (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG; vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258; Beschluss vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, NVwZ-RR 2006, 330; VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 03.11.2006 - NC 6 K 216/06 -).
  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

    Die Ausschlussfrist ist verfassungsgemäß (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.12.2005, NVwZ-RR 2006, S. 330 zur entsprechenden Frist in § 2 Abs. 2 Hochschul-VergabeVO).
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 588/06
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