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   OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15   

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OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15 (https://dejure.org/2017,33045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 (https://dejure.org/2017,33045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2017 - 13 LA 188/15 (https://dejure.org/2017,33045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO; § 124a Abs 4 S 4 VwGO; § 86 Abs 1 VwGO; § 37 Abs 1 VwVfG; § 50 WHG; § 92 S 2 WHG; § 93 S 1 WHG; § 93 S 2 WHG
    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche Duldungsanordnung; Durchleitung; Mehraufwand; Trinkwasser; Wasserversorgung; zentrale Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - 3 S 1525/13

    Zur Frage der Duldung eines Eigentümers zur Durchleitung von Schmutzwasser aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Dies würde nur zu einer Verschiebung der Eigentumsbeeinträchtigung führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 S 1525/13 -, NVwZ-RR 2014, 263, 264; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.2.1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 34).

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich aus dem Gebot der Erforderlichkeit der zwangsweisen Durchsetzung eines Leitungsrechts die ungeschriebene Rechtmäßigkeitsvoraussetzung ergibt, dass es dem Träger der Wasserversorgung oder der zuständigen Behörde trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, sich mit dem betroffenen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten zu angemessenen Bedingungen über ein Durchleitungsrecht privatrechtlich zu einigen (vgl. zu diesem Erfordernis: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BT-Drs. 16/12786, S. 5, in Verbindung mit Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BT-Drs. 16/12275, S. 78; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.2013, a.a.O., S. 263 f.; Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 93 Rn. 50 ff. m.w.N.).

    Beide müssen keine Bereitschaft zeigen, bei mangelndem Einverständnis des betroffenen Grundstückseigentümers von der als zweckmäßig erachteten Leitungsführung abzurücken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.2013, a.a.O., S. 263).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Der Senat weist daher nur kurz darauf hin, dass das Verwaltungsgericht den Mehraufwand zutreffend anhand einer Kostengegenüberstellung der verschiedenen Leitungsalternativen ermittelt (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05 -, juris Rn. 49 ff.; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 37 ff. m.w.N.) und auch unter Berücksichtigung der nur geringen Belastung für den Kläger (im Einzelnen unten d.) als erheblich bewertet hat (Urt. v. 14.10.2015, Umdruck S. 12 f.).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend herausgestellt (Urt. v. 14.10.2015, Umdruck S. 13), dass der Anschluss dreier bebauter Grundstücke an die zentrale Wasserversorgung dem hochrangigen Gemeinwohlbelang der Volksgesundheit dient und die fortwährende Überwachung mehrerer dezentraler Versorgungsanlagen entbehrlich macht (vgl. zu diesen Aspekten: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.3.2008 - 15 A 480/08 -, juris Rn. 5; Urt. v. 9.11.2006, a.a.O., Rn. 41 ff.; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314

    Zur Behandlung einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung für eine Abwasserleitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    (vgl. zu den Anforderungen an die Bestimmtheit wasserrechtlicher Anordnungen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.4.2014 - 8 CS 13.2314 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.9.1995 - 20 B 2096/95 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000 f.; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 93 Rn. 76 f. (Stand: September 2012)).

    Auch konkreter Angaben zum Zeitpunkt oder Zeitraum der Herstellung der zu duldenden Anlagen bedarf es zur Bestimmtheit der Anordnung nach § 93 WHG nicht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.4.2014, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 20 A 157/04

    Zwangsdurchleitungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Die hier streitentscheidende Bestimmung in § 93 WHG begründet eine grundstücks- oder gewässerbezogene öffentliche Last, welche durch die an den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks oder oberirdischen Gewässers adressierte Anordnung, das Durchleiten von Wasser und Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden, aktualisiert und konkretisiert wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.1.2005 - 20 A 157/04 -, juris Rn. 14 ff.; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 1. Aufl. 2011, § 93 Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Die Befugnis der Behörde, den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zur Duldung zu verpflichten, ist hiernach eröffnet, wenn eine der beiden Voraussetzungen uneingeschränkt und anhand objektiver Maßstäbe überprüfbar erfüllt ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.1.2005, a.a.O., Rn. 10 (zu § 128 Wassergesetz NW a.F.)).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 LA 151/15

    Heranziehung eines Ausländers zu Kosten für seinen Transport aus einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind im Berufungszulassungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14

    Zulassungsverfahren, Kostenentscheidung, Beigeladener, Billigkeit, Kostenrisiko

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind im Berufungszulassungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.7.2011 - 8 LA 288/10 -, GewArch 2011, 494, 497 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.11.2010 - 8 LA 224/10 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Solche Schwierigkeiten sind nur dann anzunehmen, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124a Rn. 53).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 15 A 480/08

    Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 2 L 118/13

    Duldungverfügung bezüglich einer Abwasserleitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1995 - 20 B 2096/95
  • VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790

    Anschluss eines Ortsteils an die öffentliche Wasserversorgung - Weiterbetrieb

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

  • BVerwG, 16.02.2007 - 7 B 8.07

    Inhaltsbestimmung des Eigentums; Sozialpflichtigkeit des Eigentums; Duldung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2020 - 13 LA 40/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Duldungsanordnung, wasserrechtliche;

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).

    Die Befugnis der Behörde, den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zur Duldung zu verpflichten, ist hiernach eröffnet, wenn eine der beiden Voraussetzungen uneingeschränkt und anhand objektiver Maßstäbe überprüfbar erfüllt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.1.2005 - 20 A 157/04 -, juris Rn. 10 (zu § 128 Wassergesetz NW a.F.)).

    Hierzu hat es der im streitgegenständlichen Bescheid festgelegten Leitungsführung zu Recht anhand eines Praktikabilitätsmaßstabes (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., S. 574 - juris Rn. 34; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 93 Rn. 13) verschiedene Alternativtrassen gegenübergestellt, letztere aber nicht für vorzugswürdig erachtet.

    16/12275, S. 78; Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., S. 575 - juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 S 1525/13 -, NVwZ-RR 2014, 263 f. - juris Rn. 9 ff.; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 93 Rn. 50 ff. (Stand: September 2012) m.w.N.).

    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.).

    Denn der Beigeladene, der nicht selbst den Berufungszulassungsantrag stellt, setzt sich im Berufungszulassungsverfahren keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. nur Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f. - juris Rn. 10 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 13 LA 258/21

    Handeln um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund bei der

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 13 LA 61/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Identität; Klärung;

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).

    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 124a Rn. 53).

    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

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