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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02 (https://dejure.org/2002,2128)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 (https://dejure.org/2002,2128)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 5 B 12/02 (https://dejure.org/2002,2128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verbot einer für den 5. Januar 2002 in Wewelsburg angemeldeten Neonazi-Demonstration

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbotsverfügung nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersammlG); Neonazi-Demonstration in der Nähe eines ehemaligen Konzentrationslagers ; Versammlungsmotto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; Nicht hinnehmbare Provokationswirkung ; Verhöhnung der KZ-Opfer und ihrer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 737
  • DVBl 2002, 496 (Ls.)
  • DÖV 2002, 531
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    zum Verbot neonazistischer Versammlungen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23.3.2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, 2111; vom 12.4.2001 - 5 B 492/01 -, NJW 2001, 2113; vom 30.4.2001 - 5 B 585/01 -, NJW 2001, 2114; Senatsbeschluss vom 29.6.2001 - 5 B 832/01 - sowie Battis/Grigoleit, NJW 2001, 2051 ff. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG; vgl. ferner von Roetteken, Kritische Justiz 2001, 330 ff., der unter Heranziehung von Art. 1, 9 Abs. 2, 26 S. 1 GG und des von Deutschland ratifizierten Internationalen Übereinkommens vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, BGBl. II 1969, S. 961, neonazistischen Versammlungen generell das in Art. 8 Abs. 1 GG genannte Merkmal der Friedlichkeit abspricht.
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    Die bewusste Auswahl dieses symbolträchtigen Versammlungsortes und das die KZ-Opfer und ihre Hinterbliebenen verhöhnende Versammlungsmotto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" lassen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur Notwendigkeit der Auslegung gegebenenfalls mehrdeutiger Meinungsäußerungen, vgl. dazu BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, 2069, 2074, nur den Schluss darauf zu, dass der Antragsteller durch seine Einladung zu der betreffenden Versammlung per Internet und durch die Versammlung selbst Propagandamittel verbreitet bzw. verbreiten will, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - hier der SS und der Waffen-SS - fortzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    zum Verbot neonazistischer Versammlungen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23.3.2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, 2111; vom 12.4.2001 - 5 B 492/01 -, NJW 2001, 2113; vom 30.4.2001 - 5 B 585/01 -, NJW 2001, 2114; Senatsbeschluss vom 29.6.2001 - 5 B 832/01 - sowie Battis/Grigoleit, NJW 2001, 2051 ff. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG; vgl. ferner von Roetteken, Kritische Justiz 2001, 330 ff., der unter Heranziehung von Art. 1, 9 Abs. 2, 26 S. 1 GG und des von Deutschland ratifizierten Internationalen Übereinkommens vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, BGBl. II 1969, S. 961, neonazistischen Versammlungen generell das in Art. 8 Abs. 1 GG genannte Merkmal der Friedlichkeit abspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01

    Verbot einer für Ostermontag in Hagen angemeldeten Neonazi-Demonstration

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    zum Verbot neonazistischer Versammlungen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23.3.2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, 2111; vom 12.4.2001 - 5 B 492/01 -, NJW 2001, 2113; vom 30.4.2001 - 5 B 585/01 -, NJW 2001, 2114; Senatsbeschluss vom 29.6.2001 - 5 B 832/01 - sowie Battis/Grigoleit, NJW 2001, 2051 ff. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG; vgl. ferner von Roetteken, Kritische Justiz 2001, 330 ff., der unter Heranziehung von Art. 1, 9 Abs. 2, 26 S. 1 GG und des von Deutschland ratifizierten Internationalen Übereinkommens vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, BGBl. II 1969, S. 961, neonazistischen Versammlungen generell das in Art. 8 Abs. 1 GG genannte Merkmal der Friedlichkeit abspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01

    Verbot einer für den 30. Juni 2001 in Arnsberg angemeldeten Neonazi-Demonstration

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    zum Verbot neonazistischer Versammlungen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23.3.2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, 2111; vom 12.4.2001 - 5 B 492/01 -, NJW 2001, 2113; vom 30.4.2001 - 5 B 585/01 -, NJW 2001, 2114; Senatsbeschluss vom 29.6.2001 - 5 B 832/01 - sowie Battis/Grigoleit, NJW 2001, 2051 ff. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG; vgl. ferner von Roetteken, Kritische Justiz 2001, 330 ff., der unter Heranziehung von Art. 1, 9 Abs. 2, 26 S. 1 GG und des von Deutschland ratifizierten Internationalen Übereinkommens vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, BGBl. II 1969, S. 961, neonazistischen Versammlungen generell das in Art. 8 Abs. 1 GG genannte Merkmal der Friedlichkeit abspricht.
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
    zum Verbot neonazistischer Versammlungen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23.3.2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, 2111; vom 12.4.2001 - 5 B 492/01 -, NJW 2001, 2113; vom 30.4.2001 - 5 B 585/01 -, NJW 2001, 2114; Senatsbeschluss vom 29.6.2001 - 5 B 832/01 - sowie Battis/Grigoleit, NJW 2001, 2051 ff. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG; vgl. ferner von Roetteken, Kritische Justiz 2001, 330 ff., der unter Heranziehung von Art. 1, 9 Abs. 2, 26 S. 1 GG und des von Deutschland ratifizierten Internationalen Übereinkommens vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, BGBl. II 1969, S. 961, neonazistischen Versammlungen generell das in Art. 8 Abs. 1 GG genannte Merkmal der Friedlichkeit abspricht.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

    Die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" hat sich nämlich in den letzten Jahren innerhalb der extremen rechten Szene ähnlich wie die zum Beschluss des BGH vom 31.07.2002 führenden Gebiets- oder Obergauarmdreiecke zu einem die gemeinsame Gesinnung repräsentierenden Erkennungssymbol entwickelt (vgl. Steinmetz, NStZ 2002, S.118 ff, OVG Münster, B.v. 04. Januar 2002, - 5 B 12/02, NVwZ 2002, 737 - und BVerfG B.v. 04. Januar 2002 -1 BvQ 1/02, NVwZ 2002, 714).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvQ 1/02

    Ablehnung einer eA, das Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden vom 28. Dezember 2001 - 2 L 1058/01 und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Januar 2002 - 5 B 12/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 27. Dezember 2001 gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 21. Dezember 2001 - VL 12.5-231 - wieder herzustellen,.
  • VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 A 2342/01

    Abwägung; Planfeststellung; Schutzvorkehrungen; Straßenlärm; Verbindungsstraße

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 05.06.2002 (5 B 12/02) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wiederhergestellt.

    Dazu hat die Kammer zunächst im Eilverfahren (Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02) im einzelnen ausgeführt, dass Überwiegendes dafür spreche, dass der Beklagte hier nicht eine kommunale Entlastungsstraße, sondern vielmehr - tatsächlich - die Verlegung der L 6 geplant habe.

    Denn die Beigeladene hat insoweit mit dem Land Niedersachsen am 21.08.2002 einen Vertrag nach § 45 NStrG über die Übernahme der Straßenbaulast sowohl für die L 6 wie auch für die hier geplante Verbindungsstraße zwischen der K 210 und der K 242 abgeschlossen, wie die Kammer dies im Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02 - angeregt hat.

  • VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Das Gericht hat mit Beschluss vom 05.06.2002 (5 B 12/02) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wiederhergestellt.

    Dazu hat die Kammer zunächst im Eilverfahren (Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02) im einzelnen ausgeführt, dass Überwiegendes dafür spreche, dass der Beklagte hier nicht eine kommunale Entlastungsstraße, sondern vielmehr - tatsächlich - die Verlegung der L 6 geplant habe.

    Denn die Beigeladene hat insoweit mit dem Land Niedersachsen am 21.08.2002 einen Vertrag nach § 45 NStrG über die Übernahme der Straßenbaulast sowohl für die L 6 wie auch für die hier geplante Verbindungsstraße zwischen der K 210 und der K 242 abgeschlossen, wie die Kammer dies im Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02 - angeregt hat.

  • VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08

    Versammlung; Aufzug; 1. Mai

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02

    NPD-Demonstration in Bielefeld am 02.03.2002 bleibt verboten

    vgl. OVG NRW, zuletzt Beschlüsse vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - und vom 1.2.2002 - 5 B 196/02 -.
  • OVG Saarland, 13.11.2017 - 2 A 240/16

    Versammlungsbehördliche Auflage (Verlegung eines Versammlungsortes); nicht

    Im Übrigen reicht für eine Versammlungsbeschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung nicht aus, dass die Durchführung einer Versammlung in irgendeinem, beliebigen Sinne als der Symbolkraft eines Ortes zuwiderlaufend zu beurteilen ist.(BVerwG, Urteil vom 26.2.2014 - 6 C 1.13 -, juris) Beschränkungen sind allerdings dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird, oder wenn eine Versammlung sich durch ihr Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2004 - 1 BvQ 19/04 - vgl. bspw. zum Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" angemeldeten Neonazi-Demonstration in der Nähe eines ehemaligen Konzentrationslagers: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 -, juris) Hierfür haben sich bei der vom Kläger geplanten Versammlung allerdings keine Anhaltspunkte ergeben.
  • VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06

    Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - Beschluss vom 27.1.2006 - 5 B 138/06 -.
  • VG Minden, 21.11.2006 - 11 L 820/06

    Minden: Gericht lehnt Eilantrag gegen Versammlungsauflagen für den 25.11.2006 ab

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - Beschluss vom 27.1.2006 - 5 B 138/06 -.
  • VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 663/06

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Versammlungsleiters aufgrund mehrerer

  • VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09

    Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in

  • VG Minden, 07.09.2004 - 11 L 741/04

    Detmolder Straße in Bielefeld muss offen bleiben - Verwaltungsgericht Minden

  • VG Minden, 31.01.2002 - 11 L 94/02
  • VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 657/06

    Einsatz von Lautsprechern und Megaphonen während einer Versammlung als ein durch

  • VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06

    Teilweise abweichende Gestaltung des Streckenverlaufes als einem Verbot

  • VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 668/06

    Zulässigkeit der Abänderung des Ortes einer "Gegenversammlung" gegen eine

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