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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40039
OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09 (https://dejure.org/2012,40039)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2012 - 4 L 155/09 (https://dejure.org/2012,40039)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 (https://dejure.org/2012,40039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 119 Abs 1 AO 1977, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 6 Abs 2 S 2 GO ST
    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der Beitragssatzung; sachliche Beitragspflicht; Innenbereichsabgrenzung; Vorteilslage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung aller in Betracht kommenden Anwendungsfälle im Versorgungsgebiet durch den Verteilungsmaßstab im Anschlussbeitragsrecht; Entziehen einer beitragsrechtlich relevanten Nutzbarkeit durch Kontamination eines Teils einer Gesamtfläche eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung aller in Betracht kommenden Anwendungsfälle im Versorgungsgebiet durch den Verteilungsmaßstab im Anschlussbeitragsrecht; Entziehen einer beitragsrechtlich relevanten Nutzbarkeit durch Kontamination eines Teils einer Gesamtfläche eines Grundstücks

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 M 43/11 - und v. 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 M 43/11 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
    Werden in satzungsloser Zeit oder unter Geltung einer formell oder materiell unwirksamen Satzung die Anschlussvoraussetzungen für Grundstücke geschaffen, so entsteht für diese Grundstücke die sachliche Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten der ersten - wirksamen - Abgabensatzung (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012, a.a.O. m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2202 m.w.N.).

    Dies gilt allerdings nur, sofern er im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten noch Eigentümer bzw. Erbbau- oder Nutzungsberechtigter ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 - Beschl. v. 5. November 2009 - 4 M 94/09 - jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
    Die Angabe des Datums der Unterschriftsleistung ist für die Wirksamkeit der Ausfertigung zwingend notwendig, weil nur so die Einhaltung der notwendigen zeitlichen Reihenfolge von Normerlass, Ausfertigung und Bekanntmachung gewährleistet werden kann (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 -, NVwZ-RR 2001, 426; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5. September 2007 - 1 KN 204/05 - zit. nach JURIS m.w.N.; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. A., Rdnr. 279; Lübking/Beck, GO LSA, § 6 Rdnr. 40; Ziegler, DVBl. 1987, 280, 283; a.M.: Wiegand, Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 6 GO LSA, Nr. 7, S. 9).

    Insbesondere ist die Baugenehmigungsbehörde an die Festlegung der Grenzen gebunden (so OVG Sachsen, Urt. v. 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 -, zit. nach JURIS; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rdnr. 99; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 414).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Diese in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Regelungen sind daher aller Voraussicht nach nicht zu beanstanden (vgl. Nachweise bei Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1919; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juni 2018 - 4 M 16/18 - Urt. v. 11. September 2012 - 4 L 155/09 - a.M.: VG Potsdam, Urt. v. 19. März 2007 - 9 K 421/07 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1919a ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt; der Betroffene ist prozessrechtlich dadurch geschützt, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären kann (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 173, m.w.N .).
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16

    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke,

    Jedoch hat der Grundstückseigentümer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KAG LSA i.V.m. § 90 Abs. 1 AO umfassende Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Art und Umfang der Kontaminierungen (s. OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 - juris, Rn. 97).

    Gegen eine mangelnde wirtschaftliche Vertretbarkeit der Sanierung spricht vielmehr der Umstand, dass die Klägerin auch die veranlagte Teilfläche zum Verkauf anbietet bzw. solche Flächen tatsächlich verkauft worden sind und schon deshalb zumindest eine erhebliche Indizwirkung dafür besteht, dass es sich dabei um baulich nutzbare Flächen handelt bzw. eine Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. so auch OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rn. 99).

    Die Beklagte ist diesbezüglich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG LSA, wonach die Ermittlung derart unsanierbarer Grundstücksflächen nach dem im Abgabenrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KAG LSA i.V.m. § 88 AO) der Behörde obliegt (vgl. OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 - juris, Rn. 97), ihrer Ermittlungspflicht hinreichend nachgekommen, wobei dahinstehen kann, ob ein etwaiger Verstoß dagegen überhaupt geeignet wäre, Folgen für die Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides zu bewirken.

    Für die bis zum Jahre 2012 beschlossenen Satzungen folgt das Gericht den dahingehenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 11. September 2012, auf die hier verwiesen wird (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rn. 74 ff.).

  • BVerwG, 17.05.2023 - 9 B 33.22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage

    Nach den in der zitierten Urteilspassage ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des (erkennenden) Oberverwaltungsgerichts verlangt der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit eine Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung dergestalt, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 230 Rn. 16 m. w. N.); grundsätzlich muss der Verteilungsmaßstab im Anschlussbeitragsrecht alle im Versorgungsgebiet in Betracht kommenden Anwendungsfälle regeln (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - juris Rn. 75).

    Für einen solchen Sachverhalt hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einer früheren im Berufungsurteil zitierten Entscheidung offengelassen, inwieweit auf eine Maßstabsregelung ausnahmsweise verzichtet werden kann, wenn Anwendungsfälle tatsächlich nicht entstehen und auch nicht entstehen werden oder die Unvollständigkeit ohne Auswirkung auf die im Beitragssatz zum Ausdruck kommende vorteilsgerechte Verteilung des Aufwands bleibe bzw. nur wenige atypische Fälle nicht geregelt werden (OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - juris Rn. 75).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09

    Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides

    Im Übrigen wiederholt die Klägerin ihr Vorbringen aus dem zu dem Parallelverfahren 9 A 322/04 anhängigen Berufungsverfahren (- 4 L 155/09 -).

    Sie wiederholt ihr Vorbringen aus dem zu dem Parallelverfahren 9 A 322/04 anhängigen Berufungsverfahren (- 4 L 155/09 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten - jeweils dieses Verfahrens und des Streitverfahrens 4 L 155/09 - Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Wie in dem zu dem Parallelverfahren anhängigen Berufungsverfahren der Beteiligten (- 4 L 155/09 -) im Einzelnen dargelegt, ist der von dem Nichtigkeitsfeststellungsantrag betroffene Heranziehungs- und Festsetzungsbescheid vom 14. August 2002 in der Gestalt des - im Übrigen zu dem Zeitpunkt auch nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 129 AO berichtigten - Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 23. Januar 2004 durch ihren "geänderten Widerspruchsbescheid" vom 27. September 2004 abgeändert worden.

  • VG Halle, 11.09.2018 - 4 A 142/16

    Erhebung von Schmutzwasserherstellungsbeiträgen; Änderung im Mitgliederbestand

    Im Anschlussbeitragsrecht muss der Satzungsgeber den Verteilungsmaßstab für alle im Versorgungsgebiet vorhandenen und während der Geltung der Beitragssatzung bzw. des Herstellungszeitraums der öffentlichen Einrichtung zu erwartenden Anwendungsfälle regeln (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - Juris Rn. 75 m.w.N.).

    Fehlt eine erforderliche Maßstabsregelung und ist der Maßstab deshalb unvollständig, mangelt es der Satzung an dem nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erforderlichen Mindestgehalt mit der Folge ihrer Ungültigkeit insgesamt (OVG LSA, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - Juris Rn. 75).

    Diese Fehler im Beitragsmaßstab führen zur Unwirksamkeit des Maßstabs und der Satzung insgesamt (OVG LSA, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - Juris Rn. 75).

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 21.16

    Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids wegen fehlender Satzungsgrundlage

    bb) Soweit die Frage der Klägerin darüber hinaus darauf abzielt, ob die nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts gegebene Möglichkeit, wegen fehlender Satzungsgrundlage rechtswidrige Beitragsbescheide durch den Erlass einer wirksamen Satzung ex nunc zu heilen (OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - juris Rn. 83), auch dann besteht, wenn das Grundstück in der Zeit vom Erlass des Bescheids bis zum Inkrafttreten der wirksamen Satzung auf einen neuen Eigentümer übergegangen ist, ist auch dies eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts.

    Das Oberverwaltungsgericht hat dies so ausgelegt, dass § 6 Abs. 8 Satz 1 KAG-LSA im Falle eines Inkrafttretens der Beitragssatzung nach Erlass des Beitragsbescheids nur dann gilt, wenn derjenige, dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist, im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG-LSA noch Eigentümer des Grundstücks ist (OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 a.a.O. Rn. 86 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 22.16

    Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 130a VwGO); Voraussetzungen bei komplexer

    bb) Soweit die Frage der Klägerin darüber hinaus darauf abzielt, ob die nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts gegebene Möglichkeit, wegen fehlender Satzungsgrundlage rechtswidrige Beitragsbescheide durch den Erlass einer wirksamen Satzung ex nunc zu heilen (OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 - juris Rn. 83), auch dann besteht, wenn das Grundstück in der Zeit vom Erlass des Bescheids bis zum Inkrafttreten der wirksamen Satzung auf einen neuen Eigentümer übergegangen ist, ist auch dies eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts.

    Das Oberverwaltungsgericht hat dies so ausgelegt, dass § 6 Abs. 8 Satz 1 KAG-LSA im Falle eines Inkrafttretens der Beitragssatzung nach Erlass des Beitragsbescheids nur dann gilt, wenn derjenige, dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist, im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG-LSA noch Eigentümer des Grundstücks ist (OVG Magdeburg, Urteil vom 11. September 2012 a.a.O. Rn. 86 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt; der Betroffene ist prozessrechtlich dadurch geschützt, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären kann (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 173, m.w.N .).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Dass es von vornherein keinen Anwendungsbereich für § 4 Abs. 4 Nr. 2 AS 03 gab und die aufgezeigte Maßstabslücke ausnahmsweise unbeachtlich war, weil es im ehemaligen Beitragsgebiet der Stadt A-Stadt weder einen betreffenden Anwendungsfall gab noch dessen Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 -, juris, Rdnr. 16, m.w.N. zum Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rdnr. 75), ist weder ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert geltend gemacht worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2012 - 4 L 135/12

    Zur Ausfertigung von Satzungen

  • VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15

    Schmutzwassserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung

  • VG Halle, 03.12.2018 - 4 A 318/17

    Herstellungsbeitrag für sog. Altanschlussnehmer

  • VG Cottbus, 04.02.2014 - 6 L 338/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Halle, 16.07.2015 - 4 A 47/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für sog. Altanschließer

  • VG Halle, 05.06.2015 - 4 A 158/14

    Unvollständige Maßstabsregelung in der Anschlussbeitragssatzung

  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23

    Baurecht - Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag

  • VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16

    Kommunalrecht: Erhebung von Anschlussbeiträgen

  • VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

  • VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 660/20

    Abfallgebührenerhebung; Erstellung einer Gebührenkalkulation für zurückliegende

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • VG Cottbus, 14.12.2020 - 6 K 412/16
  • VG Cottbus, 18.05.2020 - 6 K 905/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - 3 LZ 585/18

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag bzgl. Schmutzwasser

  • VG Magdeburg, 13.01.2022 - 7 A 678/20

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung und der dahinterstehenden

  • VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

  • VG Magdeburg, 23.04.2013 - 9 A 204/11

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser

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