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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16 (https://dejure.org/2019,8021)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 L 120/16 (https://dejure.org/2019,8021)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 (https://dejure.org/2019,8021)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris RdNr. 15).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris RdNr. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris RdNr. 75).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.2001 - 4 B 81.00 -, juris RdNr. 9).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Darüber hinaus soll die Vorschrift als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör einer Überraschungsentscheidung vorbeugen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998 - 4 BN 20.98 -, juris RdNr. 3).
  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Die Hinweispflicht bezieht sich auf die tragenden ("wesentlichen") Erwägungen des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2003 - 6 B 57/03 -, juris RdNr. 19).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Entscheidend ist, dass die Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG voraussetzt, dass der Ausländer (nahezu) dauerhaft erwerbsgemindert ist, also - etwa aufgrund einer Krankheit - (nahezu) dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 21.14 -, juris RdNr. 17; BayVGH, Beschl. v. 18.06.2015 - 10 C 15.675 -, juris RdNr. 11; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 9 AufenthG RdNr. 82; Müller, in: Hofmann, Ausländerrecht, § 9 AufenthG RdNr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Eine bereits in der Lebenswirklichkeit faktisch vollzogene innerstaatliche Integration soll aufenthaltsrechtlich nachvollzogen werden können (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.05.2007 - 11 S 2093/06 -, juris RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 18.06.2015 - 10 C 15.675

    Erwerbsminderung und Schwerbehinderung aufgrund posttraumatischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Entscheidend ist, dass die Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG voraussetzt, dass der Ausländer (nahezu) dauerhaft erwerbsgemindert ist, also - etwa aufgrund einer Krankheit - (nahezu) dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 21.14 -, juris RdNr. 17; BayVGH, Beschl. v. 18.06.2015 - 10 C 15.675 -, juris RdNr. 11; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 9 AufenthG RdNr. 82; Müller, in: Hofmann, Ausländerrecht, § 9 AufenthG RdNr. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    Eine nur unrichtige Anwendung eines in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht infrage gestellten Rechtsgrundsatzes stellt hingegen keine Abweichung im Sinne des Zulassungsrechts dar (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.06.2012 - 1 L 56/12 -, juris RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 C 16.2086

    Erfolgreicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16
    c) Es bedarf aus Anlass dieses Verfahrens keiner Vertiefung, ob die Klage auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG im Ermessen der Behörde steht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.02.2017 - 10 C 16.2086 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 10.11

    Niederlassungserlaubnis; mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 11 N 119.17

    (Keine) Pflicht zur Aussetzung eines - hier: rundfunkbeitragsrechtlichen -

  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16

    Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 L 215/09

    Zulassungsgründe der Berufung; fehlende Grundstücksbeitragspflicht wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 L 102/19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Die Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) setzt in Bezug auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) voraus, dass der Ausländer (nahezu) dauerhaft erwerbsgemindert ist, also - etwa aufgrund einer Krankheit - (nahezu) dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 - juris Rn. 19, m.w.N.).

    Die Anwendung dieser Vorschriften setzt in Bezug auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG voraus, dass der Ausländer (nahezu) dauerhaft erwerbsgemindert ist, also - etwa aufgrund einer Krankheit - (nahezu) dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 - juris Rn. 19, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 2 L 20/17

    Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich; Splittersiedlung;

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.03.2019 - 2 L 120/16 -, juris, Rdnr. 31; BayVGH, Beschluss vom 06.09.2011 - 14 ZB 11.409 -, juris, Rdnr 12; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124 Rdnr. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie der Beklagte zu 1. - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.03.2019 - 2 L 120/16 -, juris, Rdnr. 31; BayVGH, Beschluss vom 06.09.2011 - 14 ZB 11.409 -, juris, Rdnr 12; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124 Rdnr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 41/19

    Einbürgerung; Erwerbsminderung; geringfügige Beschäftigung; Rente; gesetzliche

    Beide Definitionen entsprechen einander (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.3.2019 - 2 L 120/16 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2023 - 2 O 98/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 2004

    Hierfür dürften etwa gute bis sehr gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeiten, die Arbeit in Ausländerbeiräten sowie gesellschaftliches oder politisches Engagement in einer demokratischen Partei oder einer Gewerkschaft über einen längeren Zeitraum sprechen; es dürfte ferner zu erwägen sein, ob im Rahmen des Ermessens zu würdigen ist, ob sich der Ausländer bemüht, die verbliebene Erwerbsfähigkeit zur Erzielung von Einkommen zu nutzen (vgl. Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 - juris Rn. 23, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21

    Notwendige Antragstellung auf Erlass des Verwaltungsakts bei der Behörde vor

    Die Hinweispflicht bezieht sich auf die tragenden ("wesentlichen") Erwägungen des Gerichts (vgl. Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    Ablehnend Bay. VGH, Urteil vom 16.4.2008 - 19 B 07.336 - juris, Rdn. 42; offen gelassen: Bay. VGH, Beschluss vom 24.2.2017 - 10 C 16.2086 -, juris, Rdn. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.3.2019 - 2 L 120/16 - juris, Rdn. 23.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19

    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

    Eine nur unrichtige Anwendung eines in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht infrage gestellten Rechtsgrundsatzes stellt hingegen keine Abweichung im Sinne des Zulassungsrechts dar (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - 2 L 120/16 - juris Rn. 27, m.w.N.).
  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

    Dem Verwaltungsgericht ist zudem zuzustimmen, dass die Formulierung, es sei "noch" keine ausreichende Arbeitsfähigkeit gegeben, den sicheren Schluss darauf, dass die Krankheit der Klägerin eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit (nahezu) dauerhaft unmöglich macht (BVerwG, Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 21/14, BVerwGE 152, 76 -87, Rn. 17; OVG LSA, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 L 120/16, juris Rn. 19) nicht zulässt.
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