Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45856
OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15 (https://dejure.org/2016,45856)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.10.2016 - 2 L 68/15 (https://dejure.org/2016,45856)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 2 L 68/15 (https://dejure.org/2016,45856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 I 1
    Einfügen; Grundstücksfläche, überbaubare; Nebenanlage; Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

  • rechtsportal.de

    Einstufung eines Gebäudes mit Schwimmhalle, Sauna sowie Fitnessraum und Liegeraum als Nebenanlage; Bestimmung der überbaubaren Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich; Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes in ein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist ein 173,56 m² großer "Wellnesstempel" eine Nebenanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung eines Gebäudes mit Schwimmhalle, Sauna sowie Fitnessraum und Liegeraum als Nebenanlage; Bestimmung der überbaubaren Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich; Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes in ein ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1081
  • ZfBR 2017, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB haben auch nicht untergeordnete Nebenanlagen regelmäßig außer Betracht zu bleiben (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, BVerwGE 152, 275 [279, 281], RdNr. 15, 20 in juris).(Rn.9).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen; deshalb sind grundsätzlich nur Hauptanlagen geeignet, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, BVerwGE 152, 275 [279, 281], RdNr. 15, 20 in juris).

    So scheiden etwa - auch großflächige massive - Gewächshäuser im Hinterland, die eine nur der erwerbsgärtnerischen Nutzung dienende Hilfsfunktion aufweisen, in der Regel als maßstabsbildende Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aus (BVerwG, Urt. v. 30.06.2015, a.a.O., RdNr. 20).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.06.2015, a.a.O., RdNr. 15) ist vielmehr davon auszugehen, dass Baulichkeiten, die in einem weiteren Sinne Nebenanlagen zu einer Hauptnutzung sind, in der Regel keine Bauten sind, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen, so dass sie in der Regel nicht als "Bebauung" im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB angesehen werden können.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Eine rückwärtige Bebauung ist daher unzulässig, wenn im hinteren Bereich der umliegenden Grundstücke nur Nebenanlagen vorhanden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - BVerwG 4 B 172.97 -, BRS 59 Nr. 79, RdNr. 6 in juris).

    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997, a.a.O., RdNr. 5).

    Dies gilt namentlich für die Rüge, das Verwaltungsgericht weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 (a.a.O.) ab; denn es fehlt an einer Gegenüberstellung voneinander abweichender Rechtssätze.

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    So sind insbesondere kleinere Schwimmhallen auf einem Wohngrundstück als Zubehör zum eigentlichen Wohnhaus einzuordnen und damit typischerweise als Nebenanlagen anzusehen (BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - BVerwG 4 C 10.03 -, BRS 67 Nr. 68, RdNr. 22 in juris).

    Den Klägern ist zwar darin beizupflichten, dass das Gebäude insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.04.2004, a.a.O., RdNr. 24) nach seiner Größe insbesondere im Vergleich zum vorhandenen Wohngebäude das Merkmal der Unterordnung nicht erfüllen dürfte.

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Enthält der Tatbestand eines Urteils Unklarheiten, kann gemäß § 119 Abs. 1 VwGO die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden; da diese Vorschrift auf Antrag eine Klarstellung des Tatbestandes ermöglicht, kann eine etwaige Unzulänglichkeit der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (BVerwG, Beschl. v. 09.03.1978 - BVerwG 1 B 38.78 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 29.06.2015 - BVerwG 8 B 67.14 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 26.13

    Verbot eines Hells-Angels-Vereins

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Wird ein Aufklärungsmangel und ein damit zusammenhängender Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz behauptet, muss der Rechtsmittelführer darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.11.2013 - BVerwG 6 B 26.13 - juris, RdNr. 45, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    § 117 Abs. 2 Nr. 4 und 5 VwGO verlangt eine inhaltliche, aber keine äußerliche Trennung des Tatbestands von den Entscheidungsgründen (BVerwG, Urt. v. 16.10.1984 - BVerwG 9 C 67.83 -, NVwZ 1985, 337 [338], RdNr. 9 in juris).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zu Grunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht (BVerwG, Beschl. v. 30.08.2012 - BVerwG 8 C 5.11 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28, RdNr. 25 in juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145 f.], RdNr. 39 in juris).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14

    Abfindung; Landabfindung; Nachbarrecht; Grenzabstand; Waldrandlage; Wildschäden;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15
    Gleiches gilt, wenn das Gericht sonstige erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.12.2014 - BVerwG 9 B 75.14 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91, RdNr. 11 in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 7 A 1777/13

    Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Errichtung eines in

  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art

  • BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11

    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21

    Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2016 - 2 L 68/15 - juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18

    Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude

    Auch wenn eine Bebauung, die jenseits der das Geviert umgebenden Straßen liegt, prägende Wirkung für ein Vorhaben innerhalb eines Straßengevierts haben kann, ist damit nicht vorgegeben, dass in Bezug auf das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche generell die Bebauung in Gebieten jenseits angrenzender Straßen zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gehört; dies hängt vielmehr von der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung unter Berücksichtigung der relevanten Umstände des Einzelfalls ab (zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 24.10.2016 - 2 L 68/15 -, juris, RdNr. 13, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 353/22

    Grundstücksfläche, die überbaut werden soll; Einfügen; "Wohnen in zweiter Reihe"

    Ausgehend von diesem klargestellten Prüfungsmaßstab, den der beschließende Senat u. a. seinem jüngsten zur Zulässigkeit des "Wohnens in zweiter Reihe" ergangenen, rechtskräftig gewordenen Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 - (abgedruckt u. a. in DVBl. 2021, 877) zugrunde gelegt hat, lassen sich auch aus dem von der Klägerin ergänzend zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes-Sachsen vom 24. Oktober 2016 - 2 L 68/15 -, juris Rn. 9, das sich, wie das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Senatsurteil vom 29. Februar 2016 - 1 A 27/14 -, juris Rn. 24 -, auf die zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht klargestellten Passagen seines Revisionsurteils vom 30. Juni 2015 (a. a. O. Rn. 15 und 20) beziehen, anhand des klägerischen Zulassungsvorbringens keine ernstlichen Richtigkeitszweifel an dem hier angegriffenen Urteil ableiten.
  • VG Halle, 16.07.2019 - 2 A 833/16
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-) gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen; deshalb sind grundsätzlich nur Hauptanlagen geeignet, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - 2 L 68/15 -, Rn. 9, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 - ; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht