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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13   

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https://dejure.org/2013,10812
OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13 (https://dejure.org/2013,10812)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.03.2013 - 3 M 34/13 (https://dejure.org/2013,10812)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. März 2013 - 3 M 34/13 (https://dejure.org/2013,10812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einfuhrverbot für Stroh aus Serbien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Erfüllung des Ziels der Gefahrenvorsorge bei der Einfuhr von pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittländern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dürfen die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 12.01.2006 - C-504/04 - "Agrarproduktion Staebelow", Rdnr. 35 f.).

    Wenn daher das Vorliegen oder der Umfang von Risiken für die menschliche oder tierische Gesundheit ungewiss sind, können die Organe der Europäischen Union in Anwendung des Grundsatzes der Vorsorge und Vorbeugung Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Risiken klar dargelegt sind (vgl. EuGH, Urt. v. 12.01.2006, a. a. O. und Urt. v. 22.12.2010 - C-77/09 - "Gowan Comércio Internacional" -, Rdnr. 71 f.).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, 754).
  • EGMR, 06.10.2011 - 50425/06

    SOROS c. FRANCE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Vorhersehbar kann eine gesetzliche Vorschrift auch dann sein, wenn der Betroffene Rechtsrat einholen muss, um in einem den Umständen nach vernünftigem Ausmaß die Folgen eines bestimmten Verhaltens abzuschätzen (zur Auslegung von Art. 7 EMRK: EGMR, Urt. v. 06.10.2011 - 50425/06 -" Soros/Frankreich" -, NJW-RR 2012, 1502).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit grundsätzlich nicht entgegen; allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Im Hinblick auf den hohen Stellenwert der menschlichen und tierischen Gesundheit ist ein auf Gründe der Gefahrenvorsorge beruhendes Einfuhrverbot für bestimmte pflanzliche Erzeugnisse aus Drittländern, welche nicht das Schutzniveau der Europäischen Union gewährleisten, im summarischen Verfahren zunächst aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von Importverboten: BVerfG, Urt. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris zum generellen Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-243/11

    RVS Levensverzekeringen - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Jährliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Gemessen hieran zeigt die Antragstellerin mit der Beschwerdebegründung nicht auf, inwieweit die in der Verordnung 136/2004 bzw. der Entscheidung der Kommission vom 17. April 2007 (2007/275/EG) verwendeten Begriffe "Heu" und "Stroh" nicht mit den auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannten Methoden (Wortlaut ggf. auch anderer Sprachfassungen, Systematik, teleologische und historische Auslegung; vgl. EuGH, Urt. v. 21.02.2013 - C-243/11 -, "RVS Levensverzekeringen NV" Rdnr. 23 m. w. N.) in einer die Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG bzw. Art. 7 EMRK genügenden Weise ausgelegt werden kann.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Wenn daher das Vorliegen oder der Umfang von Risiken für die menschliche oder tierische Gesundheit ungewiss sind, können die Organe der Europäischen Union in Anwendung des Grundsatzes der Vorsorge und Vorbeugung Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Risiken klar dargelegt sind (vgl. EuGH, Urt. v. 12.01.2006, a. a. O. und Urt. v. 22.12.2010 - C-77/09 - "Gowan Comércio Internacional" -, Rdnr. 71 f.).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-219/07

    Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Er hat auch entschieden, dass dem Schutz der menschlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen vorrangige Bedeutung beizumessen ist (vgl. Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft, Urt. v. 23.10.2001 - T-155/09 - "Dieckmann & Hansen" Rdnr. 50 zur Aufstellung einer Liste von Drittländern, aus denen tierische Erzeugnisse eingeführt werden dürfen; zur Aufstellung einer Positivliste: EuGH, Urt. v. 19.06.2008 - C-219/07 - "Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel" - Rdnr. 33 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 10 ME 43/12

    Gewährung einer Prämie für die in einem Betrieb gehaltenen Tiere durch Vorliegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Auch wenn es nach Unionsrecht nicht stets geboten ist, zu seiner Durchsetzung die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfallen zu lassen, kann eine unionsrechtskonforme Auslegung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO eine Pflicht zur Anordnung der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.05.2012 - 10 ME 43/12 -, juris m. w. N.).
  • EuG, 08.03.2010 - T-155/09

    Maxcom / OHMI - Maxdata Computer (maxcom)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2013 - 3 M 34/13
    Er hat auch entschieden, dass dem Schutz der menschlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen vorrangige Bedeutung beizumessen ist (vgl. Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft, Urt. v. 23.10.2001 - T-155/09 - "Dieckmann & Hansen" Rdnr. 50 zur Aufstellung einer Liste von Drittländern, aus denen tierische Erzeugnisse eingeführt werden dürfen; zur Aufstellung einer Positivliste: EuGH, Urt. v. 19.06.2008 - C-219/07 - "Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel" - Rdnr. 33 f.).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 4 V 1018/23

    Besonderes Vollziehungsinteresse; Datenschutzrecht - besonderes

    Dieses Effektivitätsgebot markiert beim indirekten Vollzug des Unionsrechts ein objektives Rechtsdurchsetzungsinteresse, das sich im konkreten Fall zu Lasten des individuellen Rechtsschutzes auswirken kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.05.2012 - 10 ME 43/12 -, Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 25.03.2013 - 3 M 34/13 -, Rn. 17; VG Halle (Saale), Beschluss vom 14.08.2013 - 6 B 164/13 HAL -, Rn. 7 ff.; jeweils juris; Puttler in: Sodan/Ziekow VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 15 und 88).
  • VG Halle, 14.08.2013 - 6 B 164/13

    Beliehene, bundesweit tätige Akkreditierungsstelle als "Bundesbehörde" im Sinne

    Zunächst muss eine Eilbedürftigkeit für die Umsetzung von Unionsrecht (vgl. oben S. 3 f.) angenommen werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. März 2013 - 3 M 34/13 - BA S. 7).
  • OVG Hamburg, 21.09.2023 - 3 Bs 92/23

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens

    Dieses Effektivitätsgebot markiert beim indirekten Vollzug des Unionsrechts ein objektives Rechtsdurchsetzungsinteresse, das sich im konkreten Fall zu Lasten des individuellen Rechtsschutzes auswirken kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 6.9.2021 20 CS 20.2344, ZLR 2021, 807, juris Rn. 5 (im Rahmen der Prüfung des § 80 Abs. 3 VwGO); OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2012, 10 ME 43/12, RdL 2012, 223, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.3.2013, 3 M 34/13, juris Rn. 17; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 88; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 46 a.E.).
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