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   SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21 ER   

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SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21 ER (https://dejure.org/2021,39500)
SG Halle, Entscheidung vom 09.03.2021 - S 12 AS 236/21 ER (https://dejure.org/2021,39500)
SG Halle, Entscheidung vom 09. März 2021 - S 12 AS 236/21 ER (https://dejure.org/2021,39500)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Diese Bestätigung stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine konstitutive Bedingung für das Bestehen des Freizügigkeitsrechtes dar (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13.07.2017, B 4 AS 17/16 R - juris).

    Die Gerichte haben ihren Entscheidungen nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde zu legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BSG, Urteil vom 13.07.2017, a.a.O.).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Dies bedeutet, dass eine Integration in den Betrieb des Arbeitgebers gegeben sein muss, bei der die betreffende Person unter der Weisung oder Aufsicht eines Dritten steht, der die zu erbringenden Leistungen und/oder die Arbeitszeiten vorschreibt und dessen Anordnungen durch den Arbeitnehmer zu befolgen sind (Bundessozialgericht - BSG, Urteil 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R - juris).

    Die Antragsteller können auch keinen Anspruch aus der zu § 23 Abs. 1 Satz 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R und B 4 AS 44/15 R - juris; Urteil vom 20.01.2016, B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Der EuGH hat in den Urteilen zur Rechtssache Dano (Urteil vom 11.11.2014, C 333/13) und Alimanovic (a.a.O.) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten vom Zugang zu Sozialhilfeleistungen ausschließen kann, wenn ihnen gar kein Aufenthaltsrecht nach der RL 2004/38/EG zusteht oder wenn ihr Aufenthaltsrecht sich nur aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Die Antragsteller können auch keinen Anspruch aus der zu § 23 Abs. 1 Satz 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R und B 4 AS 44/15 R - juris; Urteil vom 20.01.2016, B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Die §§ 920, 921, 923, 926, 928, 929 Abs. 1 und 3, 920 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) dürfen dabei aber nicht überspannt werden, sondern haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 - juris).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (EuGH Rs Genc vom 04.02.2010, C-14/09 - juris).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Die Antragsteller können auch keinen Anspruch aus der zu § 23 Abs. 1 Satz 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R und B 4 AS 44/15 R - juris; Urteil vom 20.01.2016, B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014, 4 LB 22/13; Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2017, L 19 AS 1540/17 B ER - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus SG Halle, 09.03.2021 - S 12 AS 236/21
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014, 4 LB 22/13; Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2017, L 19 AS 1540/17 B ER - jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - L 2 AS 859/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - L 2 AS 225/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    die Beschwerde gegen den Beschluss des SG H. vom 9. März 2021 - S 12 AS 236/21 ER - zurückzuweisen.
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