Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 60 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Rehabilitation/Vorsorgemaßnahmen/Häusliche Krankenpflege/Fahrkosten | Rehabilitation: Keine akute Behandlungsbedürftigkeit nach 18-monatiger Substitutionsbeh.
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 5 KR 2151/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16
"Erwerbsfähigkeit" meint die Fähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter auszuüben (BSG, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 Rdnr. 15).Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist grundsätzlich auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung abzustellen (… Luthe in: jurisPK-SGB VI, § 10 Rdnr. 32), es sei denn, diese dauerte nur wenige Monate und war nicht geeignet, auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten zu vermitteln (vgl. BSG, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 Rdnr. 19).
- BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79
Förderung einer beruflichen Umschulung
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16
Einzubeziehen sind ggf. auch weitere berufliche Tätigkeiten der letzten Jahre, wenn auch nicht aus allzu lang zurückliegender Zeit (BSGE 49, 263, 267). - LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16
Hat der Versicherte hingegen in den letzten zehn Jahren keine relevante Beschäftigung verrichtet, bemisst sich die Erwerbsfähigkeit nicht anhand eines bestimmten Berufs; maßgeblich ist dann vielmehr der allgemeine Arbeitsmarkt (Sächsisches LSG, Urteil vom 7.1.2014, L 5 R 626/12, Rdnr. 19 - nach Juris). - BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 17/01 R
Kostenerstattung - akut behandlungsbedürftige Krankheit während …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16
Dies ist bei einer rehabilitationsbedürftigen Suchterkrankung der Fall, solange noch eine "Entgiftung" stattfindet (BSG, Urteil vom 14.3.2002, B 13 RJ 17/01 R, Rdnr. 21 - nach Juris).