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   SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10   

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https://dejure.org/2010,16236
SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10 (https://dejure.org/2010,16236)
SG Gießen, Entscheidung vom 14.09.2010 - S 26 AS 823/10 (https://dejure.org/2010,16236)
SG Gießen, Entscheidung vom 14. September 2010 - S 26 AS 823/10 (https://dejure.org/2010,16236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 SGB 1, § 54 SGB 1, § 63 SGB 10, §§ 387 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Aufrechnung einer Forderung des Sozialhilfeträgers auf Erstattung aus einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid und einer Forderung des Hilfebedürftigen auf Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 86/84
    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Häufiger beruft sich das Bundessozialgericht allerdings selbst darauf, dass die Leistung zur Verwirklichung sozialer Rechte des einzelnen dienen müsse (z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. März 1983, 1 RJ 92/81, Juris-Rn. 22; Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 1986, 7 Rar 86/84, Juris-Rn. 24).

    Die konkrete Frage, ob es sich bei dem Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Vorverfahrens nach § 63 SGB X um eine Sozialleistung handelt, hat das Bundessozialgericht zunächst ausdrücklich offen gelassen (Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Oktober 1984, 11 RA 29/84, Juris-Rn. 8) aber dann dahingehend entschieden, dass es sich nicht um eine Sozialleistung handelt (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 1986, 7 RAr 86/84, Juris-Rn. 24).

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Das Grundgesetz setzt in diesem Artikel und auch in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG voraus, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erfolgt (ständige Rspr., z.B. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, Juris-Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, Juris-Rn. 23).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen werden durch dieses Gesetz auch ausreichend umgesetzt (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, Juris-Rn. 24).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären ist, ist eine Frage, die derzeit dem Großen Senat des Bundessozialgerichts vorliegt (dazu BSG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010, B 13 R 76/09 R, Juris-Rn. 9 ff).

    Daraus schließt der 13. Senat in dem zitierten Beschluss, dass damit der Gesetzgeber für den Bereich des Sozialrechts die Handlungsform "Verwaltungsakt" vorgegeben habe (BSG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010, B 13 R 76/09 R, Juris-Rn. 20).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S

    Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Der 4. Senat vertritt hingegen die Auffassung, dass eine Verrechnungserklärung durch einfache Erklärung erfolgen könne (BSG, Beschluss vom 22. September 2009, B 4 SF 1/09 S, Juris-Rn. 13).

    Es liegt zunächst nahe, diese Diskussion auch auf die Aufrechnung zu übertragen, auch wenn der 4. Senat an der Vergleichbarkeit Zweifel anmeldet (BSG, Beschluss vom 22. September 2009, B 4 SF 1/09 S, Juris-Rn. 15).

  • BFH, 30.07.1996 - VII B 7/96
    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Eventuelle Probleme hinsichtlich der erforderlichen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder der Beratungshilfe zu lösen (Anschluss an BFH, Beschluss vom 30. Juli 1996, VII B 7/96, Juris-Rn. 18).

    Die Aufrechnung widerspricht auch nicht Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (vgl. BFH, Beschluss vom 30. Juli 1996, VII B 7/96, Juris-Rn. 18).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Häufiger beruft sich das Bundessozialgericht allerdings selbst darauf, dass die Leistung zur Verwirklichung sozialer Rechte des einzelnen dienen müsse (z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. März 1983, 1 RJ 92/81, Juris-Rn. 22; Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 1986, 7 Rar 86/84, Juris-Rn. 24).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 29/84

    Kostenerstattung - Vorverfahrenskosten - Berufung - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Die konkrete Frage, ob es sich bei dem Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Vorverfahrens nach § 63 SGB X um eine Sozialleistung handelt, hat das Bundessozialgericht zunächst ausdrücklich offen gelassen (Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Oktober 1984, 11 RA 29/84, Juris-Rn. 8) aber dann dahingehend entschieden, dass es sich nicht um eine Sozialleistung handelt (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 1986, 7 RAr 86/84, Juris-Rn. 24).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Das Grundgesetz setzt in diesem Artikel und auch in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG voraus, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erfolgt (ständige Rspr., z.B. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, Juris-Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, Juris-Rn. 23).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Geldleistungen im Sinne dieser Vorschrift sind die Leistungen der §§ 11, 18 bis 29 SGB I (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Juli 2004, B 3 KR 21/03 R, Juris-Rn. 14).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
    Die Aufrechnung hat auch nicht deshalb Verwaltungsaktqualität, weil sie mit der Vollziehung eines Verwaltungsakts vergleichbar wäre (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982, 3 C 6/82, Juris-Rn. 22).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

  • BSG, 13.10.1983 - 11 RA 49/82

    Ansprüche auf Sozialleistungen - Fälligkeit - Möglichkeit der Geltendmachung -

  • SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§

    Eine Begrenzung nach § 51 Abs. 1 SGB I kommt nicht in Betracht, da die Norm nur die Aufrechnung des Leistungsträgers gegen Ansprüche des Leistungsempfängers auf Geldleistungen gemäß §§ 11, 18 bis 29 SGB I betrifft (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, Rn. 14; SG Gießen, Urteil vom 14.09.2010 - S 26 AS 823/10).
  • SG Karlsruhe, 24.10.2013 - S 15 AS 3800/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt -

    Die zivilrechtlichen Aufrechnungsnormen stellen exzeptionell eine gewohnheitsrechtliche Ermächtigungsgrundlage dar (a. A. SG Gießen, Urteil vom 14.9.2010 - S 26 AS 823/10, juris, Rn. 24).

    Bei dem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X handelt es sich nicht um solche Geldleistungen im Sinne der § 51 SGB I, §§ 42a, 43 SGB II (so auch LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2012 - L 9 AS 601/10, juris, Rn. 32 f.; SG Gießen, Urteil vom 14.9.2010 - S 26 AS 823/10, juris, Rn. 21 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13

    Hinreichende Erfolgsaussicht zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Sie beruft sich auf das Urteil des SG Gießen vom 14.09.2010, S 26 AS 823/10.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 831/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Durchsetzung eines prozessualen

    Dementsprechend kommt eine Leistungsklage zur Durchsetzung prozessualer oder verfahrensrechtlicher Kostenerstattungsansprüche allenfalls dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende Kostengrundentscheidung in einem außergerichtlichen Vergleich vereinbart wurde oder der Kostenerstattungsanspruch (nur) die Kosten eines isolierten Widerspruchsverfahrens betrifft (so in dem vom SG zitierten Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 14. September 2010 - S 26 AS 823/10 - veröffentlicht in Juris]).
  • SG Itzehoe, 30.08.2017 - S 12 AS 265/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Kostenerstattungsanspruch im sozialverwaltungsrechtlichen

    Während teilweise eine mögliche Aufrechnung bestätigt wird (z.B. SG Gießen, Urteil v. 14. September 2010, S 26 AS 823/10, juris, Rn. 26; LSG Hessen, Urteil v. 29. Oktober 2012, L 9 AS 601/2010, juris, Rn. 39), weil es nicht Aufgabe der Sozialleistungsträger sei, die Kosten für die Angleichung des Rechtsschutzes zwischen Bemittelten und Unbemittelten zu übernehmen, gehen andere unter Hinweis auf den Charakter des Kostenerstattungs- als Freistellungsanspruch von einem Fehlen der Gleichartigkeit der Forderungen und im Ergebnis von einem Fehlen der Aufrechnungslage aus (z.B. LSG Rheinland- Pfalz, Urteil v. 6. Mai 2015, L 6 AS 288/13, juris, Rn. 23 ff.; LSG Berlin- Brandenburg, Urteil v. 13. Oktober 2016, L 31 AS 1774/16, juris, Rn. 30 ff.).
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